Was ist zu beachten bei
I. Erbbaurechtsneubestellungen
Es ist grundsätzlich der Mustererbbaurechtsvertrag des Erzbistums Köln zur Neubestellung eines Erbbaurechtes zu verwenden.
Dokumente:
- Mustererbbaurechtsvertrag (Muster1 )
- Muster der Genehmigungserklärung des Erbbaurechtsausgebers (Kirchengemeinde als vollmachtlos vertretener Urkundsbeteiligter) (Muster 2) zum beurkundeten Erbbaurechtsvertrag