Was ist zu beachten bei
I. Erbbaurechtsneubestellungen
Es ist grundsätzlich der Mustererbbaurechtsvertrag des Erzbistums Köln zur Neubestellung eines Erbbaurechtes zu verwenden.
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Es ist grundsätzlich der Mustererbbaurechtsvertrag des Erzbistums Köln zur Neubestellung eines Erbbaurechtes zu verwenden.
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