Was ist zu beachten bei
II. Erbbaurechtsübertragung (-veräußerung)
Zur Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechtes ist es erforderlich, dass der Erbbaurechtserwerber
- sämtliche Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag samt etwaiger Änderungs- und Ergänzungsvereinbarungen übernimmt,
- sichverpflichtet, einen etwaigen Rechtsnachfolger entsprechend zu binden,
- sich hinsichtlich des zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages geltenden Erbbauzinses der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft.
Dokumente:
- Formulierungsvorschlag für die Übernahme der schuldrechtlichen Ver-einbarungen aus den zwischen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten bestehenden vertraglichen Vereinbarungen mit Zwangsvoll-streckungsunterwerfung (Muster 3)
- Muster einer Zustimmungserklärung zur Veräußerung des Erbbau-rechtes nebst Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes für den anstehenden Verkaufsfall (Muster 4)