KV-Newsletter | Ausgabe August 2022

2. August 2022

KV-Newsletter | Ausgabe August 2022

Liebe Leserin, lieber Leser,

Bitte beachten Sie die beiden Schulungstermine bezüglich der Neuerungen zum § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG). Wir empfehlen allen Kirchenvorständen die Teilnahme, denn neben der Informationsvermittlung beantworten wir auch gerne Ihre Fragen. Darüber hinaus starten wir im September die letzte Testphase für den Leitfaden zur Umsetzung der Neuerungen des § 2b UStG.

Sicherlich haben Sie sich auch schon oft Gedanken gemacht, wie es mit der Haftung im Rahmen Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als Kirchenvorstand aussieht. Das Erzbistum hat für jedes Kirchenvorstandsmitglied eine erweiterte Vermögensschadenshaftpflicht abgeschlossen.

Die Grundsteuerreform beschäftigt uns alle. Herzlichen Dank für die rege Teilnahme an den Informationsveranstaltungen. Alle Materialien zu diesem Thema haben wir Ihnen auf unserer Homepage zusammengestellt. 

Darüber hinaus informieren wir Sie über die Fortschritte in den beiden Projekten Steuern/Jahresabschluss/Bilanzierung HGB, hier Teilprojekt Jahresabschlüsse und DiRekt, digitaler Rechnungsworkflow.

Mit besten Grüßen

Gordon Sobbeck

Leiter der Hauptabteilung Finanzen und Ökonom des Erzbistums Köln

Schulungstermine § 2b UStG für Kirchenvorstände

Gerne möchten wir Sie an die anstehenden Schulungstermine für Kirchenvorstände erinnern: 

·         Mittwoch, 3. August 2022, 18.00 Uhr und 

·         Mittwoch, 10. August 2022, 18.00 Uhr 

Wir werden Ihnen die steuerlichen Pflichten, die ab dem 1. Januar 2023 gelten sowie die nächsten Schritte der Testphase vorstellen. Darüber hinaus werden Sie Gelegenheit haben, Ihre Fragen zu platzieren. 

 

Für beide Termine können Sie sich hier anmelden. 

Leitfaden für die finale Testphase der Umsetzung für die Neuerungen des § 2b UStG

Am 1. September 2022 beginnt in den Kirchengemeinden des Erzbistums Köln die finale Testphase der Umsetzung für die Neuerungen des § 2b UStG zum 1. Januar 2023. Um die Umstellung vorzubereiten und die verbleibenden Monate sinnvoll zu nutzen, haben wir einen Leitfaden entwickelt.

Mit diesem Leitfaden stellen wir Ihnen die noch notwendigen Arbeitsschritte vor, die bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt werden müssen, damit alle Beteiligten in der Lage sind, die Neuerungen des § 2b UStG umsetzen zu können.

Der Leitfaden bietet Arbeitshilfen und Vorlagen, beschreibt Zuständigkeiten und fungiert als Nachschlagewerk für die finale Testphase der Umsetzung. Sie finden im Leitfaden ebenfalls die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Ihrer Regionalrendantur und im EGV.

Den Leitfaden und weitere hilfreiche Dokumente finden Sie auf unserer Homepage unter dem Reiter „Leitfaden Umsatzsteuer in den Kirchengemeinden“ in der Rubrik „Service: Arbeitshilfen und Vordrucke“.

 

Zivilrechtliche Haftung des Kirchenvorstands

Mitglieder des Kirchenvorstands haften grundsätzlich wie der Vorstand eines Vereins nach §§ 88, 31 BGB. Weil Kirchenvorstandsmitglieder in der Regel nur ehrenamtlich tätig werden, ist ihre Haftung nach § 31a BGB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. 

Das Erzbistum hat für jedes Kirchenvorstandsmitglied eine sogenannte erweiterte Vermögensschadenshaftpflicht abgeschlossen.

In ganz vereinzelten Fällen kann es zu einer persönlichen Inanspruchnahme der Versicherung kommen. Dieser Fall ist unwahrscheinlich, sofern Sie im Rahmen Ihrer individuellen Möglichkeiten und Kenntnisse die vom Erzbischöflichen Generalvikariat vorgesehenen Maßnahmen beachten und umsetzen. Um auf der sicheren Seite zu sein, beachten Sie unsere Tipps:

  •          Regelmäßige Information über die steuerlichen Grundlagen (beispielsweise im KV-Newsletter oder über Schulungen des               Generalvikariats)
  •          Zeitnahe vollständige Weitergabe aller relevanten Belege/Informationen an die für Sie zuständige Regionalrendantur
  •          Beachtung und Befolgung von Hinweisen der Regionalrendantur, Revisoren, EGV etc.
  •          In Zweifelsfällen Einschaltung sachkundiger Personen (Regionalrendantur, EGV, ggf. Steuerberater)

 

Weitere Informationen finden Sie dazu auf unserer Homepage

 

Reges Interesse an Informationen zur Grundsteuerreform

Gemeinsam mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG hat das Erzbistum Köln in drei Webseminarveranstaltungen die Kirchenvorstände und weitere interessierte Personen über das Thema Grundsteuerreform informiert. Die Termine fanden an den folgenden Tagen statt und waren sehr gut besucht:

  •                  29. Juni 2022: circa 120 Teilnehmer
  •                  04. Juli 2022: circa 150 Teilnehmer
  •                  14. Juli 2022: circa 170 Teilnehmer

Zu Beginn jeder Veranstaltung informierte Referent Jörg von Lonski, Abteilungsleiter für Tagungshäuser und Liegenschaften im Erzbistum Köln, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über den aktuellen Projektstand sowie die Probleme bei der Sammlung und Aufbereitung der Daten. Besonders problematisch sei die Zusammenführung der Daten aus den unterschiedlichen EDV-Systemen und den Papierbelegen der einzelnen Finanzämter. 

Anschließend stellten die Grundsteuerexperten der BDO AG, Gero Hagemeister und Heino Tunnat anhand einer Präsentation, welche auf der Homepage des Erzbistums Köln abrufbar ist, den Teilnehmenden die Grundlagen der Grundsteuerreform vor. Die Referenten der BDO AG konzentrierten sich dabei auf die wichtigsten Fragestellungen. Am Ende der Veranstaltungen hatten alle Teilnehmenden die Möglichkeit, im Chat Fragen zu stellen, welche von den Referenten ausführlich beantwortet wurden. 

An dieser Stelle möchten wir noch einmal auf die Homepage sowie die dort abgelegten Informationen zum Thema Grundsteuerreform verweisen und die Kirchengemeinden, die bisher noch keine Kontaktperson genannt haben, darum bitten, uns einen Ansprechpartner inklusive der Mailadresse mitzuteilen. Nur hierdurch haben wir die Möglichkeit, Ihnen einen Zugang zum Programm SmartGrundsteuer einzurichten, sodass Sie die Daten der Kirchengemeinden prüfen und bei der zuständigen Finanzbehörde einreichen können. 

Ihre Rückmeldung zur Benennung der Ansprechpartner richten Sie bitte an: grundsteuerreform@erzbistum-koeln.de

 

Teilprojekt Jahresabschlüsse

Das Teilprojekt „Jahresabschlüsse“ ist im April 2022 erfolgreich gestartet. Kolleginnen und Kollegen aus allen Regionalrendanturen bearbeiten im Team die noch offenen Jahresabschlüsse der unterschiedlichen Mandantenarten wie Betriebs-/Friedhofs-/Kita-/BgA-Mandant nach den Vorgaben Anweisung zur Aufstellung von Jahresabschlüssen im Sinne des § 17 der Ausführungsbestimmungen für die Vermögensverwaltung bis einschließlich des Wirtschaftsjahres 2022 (Veröffentlichung im Amtsblatt des Erzbistums Köln, Stück 7, 1. Juli 2022). Seit dem Projektstart wurden bis zum 15. Juli 2022 rund 310 Jahresabschlüsse durch das Team erstellt – gestartet hat das Team mit 1.752 offenen Jahresabschlüssen (Betriebsmandanten bis 2021). 

Ziel des Teilprojekts ist die Erstellung aller noch offenen Jahresabschlüsse inklusive des Wirtschaftsjahres 2022 bis zum 31. Dezember 2023. Um diesen straffen Zeitplan einzuhalten, aber auch Ihnen schnellstmöglich die offenen Jahresabschlüsse zur Verfügung stellen zu können, werden wir zeitnah nach Fertigstellung der Abschlüsse bis inklusive 2021 einen Jahresabschlussbericht erstellen und Ihnen die gewohnten Unterlagen schriftlich zukommen lassen. 

Die schriftliche Kommunikation werden wir ab August 2022 sukzessive umsetzen. Sie werden die entsprechenden Unterlagen (inklusive Beschlussvorschlag) von Ihren Regionalrendanturen erhalten. 

Über weitere Projekt-Fortschritte werden wir Sie in den nächsten KV-Newslettern informieren. 

DiRekt: Laufender Testbetrieb und Scanner für die Regionalrendanturen

Die Vorbereitungen für den Roll-out des Projekts DiRekt im Bereich der Regionalrendantur Süd laufen weiterhin auf Hochtouren. Die Erprobungsphase des Workflows in den Pilot-Seelsorgebereichen gibt uns hilfreiche Hinweise, an welchen Stellen Anpassungen notwendig sind, um den Prozess und die Handhabung der Software möglichst einfach und nutzerfreundlich zu gestalten. Zudem wird die Pilotierung um zusätzliche Seelsorgebereiche erweitert, um neutrale Perspektiven mit einem frischen Blick einzubinden.

Parallel dazu finden auch in den drei weiteren Bezirken der Regionalrendanturen erste Informationsveranstaltungen zum Projekt und zum Prozessablauf statt, damit auch hier erste Voraussetzungen für den Roll-out geschaffen werden können. Insbesondere die Zuständigkeiten im Rahmen der Rechnungsbearbeitung im Seelsorgebereich stehen hier nochmals im Fokus, um Fragen zu klären von „Wer bestellt bei uns eigentlich?“ bis zu „Wer vertritt wen im Abwesenheitsfall?“. 

Zurzeit werden in den vier Regionalrendanturen die technischen Voraussetzungen zur Gewährleistung eines einheitlichen digitalen Prozesses geschaffen. Unter anderem werden kurzfristig in jeder Regionalrendantur Dokumentenscanner angeschafft, um eine ausschließlich digitale Belegbearbeitung ab Eingang in der Regionalrendantur sicherzustellen. Dadurch sollen parallele Bearbeitungsweisen ausgeschlossen und Mehrarbeit vermieden werden.

 

Das Newsletter Archiv

Unsere Newsletter der vergangenen Monate mit interessanten Informationen haben wir für Sie in unserem Archiv bereitgestellt.

 
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Verantwortlich i. S. v. § 55 Abs. 2 Gordon Sobbeck