KV-Newsletter | Ausgabe Juni 2020

3. Juni 2020

KV-Newsletter | Ausgabe Juni 2020

 

 

– Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§ 2b Umsatzsteuergesetz): Verschiebung der Neuregelung, digitale Praxisworkshops

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der derzeitigen Testphase zur künftigen Neuregelung der Umsatzbesteuerung geht es darum, Standards zu setzen und einzuüben, die auch über den aktuellen Anlass hinaus Bestand haben. Denn die zügige Erfassung der Geschäftsvorfälle sowie die korrekte und rasche Kontierung und Buchung der Einnahmen und Ausgaben sind die Voraussetzung dafür, dass der Kirchenvorstand als gesetzlicher Vertreter der Kirchengemeinde seinen handelsrechtlichen und steuerlichen Pflichten jederzeit nachkommen kann.

Deshalb ändert die mögliche Verschiebung der Neuregelung, über die wir Sie heute informieren, nichts an dem Fahrplan der Umsetzung in Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbänden und Gemeindeverbänden. Die Fristverlängerung bietet Ihnen allerdings die Gelegenheit, Einzelfragen intensiver zu klären und frühzeitig gegebenenfalls erforderliche Anpassungen vorzunehmen.

Zur Klärung haben unter anderem die Informationen der dritten Veranstaltungsreihe beigetragen, die wir an mehreren Terminen im Mai digital durchgeführt haben. Aufgrund der großen Resonanz haben wir das digitale Veranstaltungsangebot erweitert. Ein Praxis-Workshop vermittelt anhand konkreter Beispiele, worauf bei der Bearbeitung von Belegen zu achten ist. Melden Sie sich an!

 

Beste Grüße

Holger Richter
Projektleiter

 

Mögliche Verschiebung des § 2b UStG und Erhöhung der Kleinunternehmer-Grenze

Zwei aktuelle Vorhaben des Gesetzgebers zur Umsatzsteuerregelung haben auch für kirchliche Körperschaften Bedeutung, ändern jedoch nichts an der Durchführung und am Zeitplan des Projekts „Umstellung der Bilanzierung und Neuregelung der Umsatzsteuer in Kirchengemeinden“.

Die Verschiebung der Neuregelung der Umsatzbesteuerung öffentlich-rechtlicher Körperschaften um zwei Jahre wird bereits seit Monaten diskutiert. Die Regelung mit dem neuen Starttermin 1. Januar 2023 befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Es bleibt abzuwarten, ob und wann das Gesetz verabschiedet und von der EU-Kommission genehmigt wird. Außerdem wurde die sogenannte Kleinunternehmer-Grenze zum 1. Januar 2020 von 17.500 Euro auf 22.000 Euro erhöht. Das Gesetz sieht vor, dass bestimmte Umsatzsteuerpflichten nicht gelten, falls der Vorjahresumsatz steuerpflichtiger Geschäftsvorfälle unter 22.000 Euro liegt. Einige Kirchengemeinden werden dadurch die Möglichkeit haben, als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer abführen zu müssen.

Die mögliche Verschiebung des § 2b Umsatzsteuergesetz sowie die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung in Einzelfällen hat jedoch keinen Einfluss auf die derzeitige Testphase.

Das Projekt wird unverändert fortgeführt, und alle Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbände und Gemeindeverbände sind weiter aufgefordert, ihre Einnahmepositionen steuerlich zu überprüfen und Standards festzulegen, die eine zügige Bearbeitung und Weiterleitung der Belege sicherstellen. Denn kirchliche Körperschaften haben unverändert die generelle Verpflichtung, Einnahmen und Ausgaben zeitnah zu erfassen, um die Unterschreitung steuerlicher Grenzen sowie die Erfüllung der handelsrechtlichen Pflichten nachzuweisen.

Digitale Angebote stoßen auf große Resonanz

Im Mai haben wir die dritte Veranstaltungsreihe als digitale Veranstaltungen durchgeführt. Die jeweils anderthalbstündigen Seminare stießen auf große Resonanz. An den vier Terminen haben insgesamt mehr als 200 Vertreterinnen und Vertreter von Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbänden und Gemeindeverbänden teilgenommen. Dabei gab es auch viele Fragen und Anmerkungen aus dem Teilnehmerkreis. Nicht alle konnten während der Veranstaltung behandelt werden, aber alle Fragen werden beantworten. Die Beiträge fließen zudem in die „Fragen und Antworten“ ein, die regelmäßig aktualisiert werden.

Weit mehr als 90 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigten sich übrigens mit dem digitalen Angebot und der technischen Durchführung zufrieden oder sogar sehr zufrieden. Fast zwei Drittel sehen in dieser Form zudem eine sinnvolle Ergänzung von Präsenzveranstaltungen. Rund ein Drittel bevorzugen sogar die Online-Angebote.

Praxis-Workshop zur Belegbearbeitung

Worauf muss ich bei der Prüfung einer Rechnung achten? Wie gehe ich mit Kassenzetteln und Einnahmen aus Barkassen um? Wo finde ich die korrekten Angaben für die Bearbeitung der Rechnung? Diese und weitere Fragen beantwortet der Praxis-Workshop „Belegbearbeitung in der Kirchengemeinde“. Tobias Winkeler, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der KPMG AG, zeigt anhand von konkreten Beispielen, wie Belege von Eingangs- und Ausgangsrechnungen in der Kirchengemeinde für die umsatzsteuergerechte Erfassung bearbeitet werden und wie man die verfügbaren Arbeitshilfen dabei sinnvoll nutzt.

Der Praxis-Workshop „Belegbearbeitung in der Kirchengemeinde“ findet an drei Terminen statt:

Die Veranstaltung dauert jeweils rund 45 Minuten. Interessenten können sich ab sofort zu einem der drei Termine anmelden. Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer mit Internetanschluss erforderlich. Im Laufe des Anmeldeprozesses erhalten Sie Hinweise zum Download einer App, die die Teilnahme ermöglicht.

Bitte informieren Sie Ihre übrigen KV-Mitglieder über die Möglichkeiten unseres KV-Newsletters. Wir freuen uns über die weiteren Anmeldungen unter
https://www.erzbistum-koeln.de/kirche_vor_ort/service_pfarrgemeinden/rendanturen_und_service_kirchengemeinden/

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