KV-Newsletter | Ausgabe Oktober 2020
Neuregelung der Umsatzbesteuerung (§ 2b Umsatzsteuergesetz): 4. Veranstaltungsreihe, neue Arbeitshilfe, aktuelle Ansprechpartner
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den vergangenen Woche fand an verschiedenen Orten die 4. Veranstaltungsreihe zur Umsatzsteuerpflicht von kirchlichen Rechtsträgern statt. Wie in der September-Ausgabe angekündigt, wurden die wesentlichen Inhalte aufgezeichnet und werden als Video zur Verfügung gestellt. Mehr dazu in diesem Newsletter. Die elf Termine mit insgesamt rund 265 Teilnehmerinnen und Teilnehmern boten neben der Vermittlung der notwendigen Informationen und Grundlagen viel Raum, um anhand konkreter Beispiele aus Kirchengemeinden die Arbeitsschritte und die Praxistauglichkeit zu erörtern. Die angeregten Diskussionen und der konstruktive Austausch haben bestätigt, dass das bestehende Konzept trägt. Und wir haben weitere Hinweise und Anregungen für die weitere Gestaltung der laufenden Testphase erhalten.
Gleichzeitig wurde deutlich, wie wichtig es ist, die Zeit bis Ende 2022 zu nutzen, um notwendige Standards in den internen Abläufen zu etablieren und um eine reibungslose Zusammenarbeit mit den Regionalrendanturen einzuüben. Daran werden wir weiter mitwirken und Sie unterstützen, insbesondere mit der Bereitstellung von Arbeitshilfen auf unserer Projekthomepage. Eine neue Arbeitshilfe können wir Ihnen heute vorstellen.
Beste Grüße
Holger Richter
Projektleiter
4. Veranstaltungsreihe jetzt als Video
Die wesentlichen Inhalte der 4. Veranstaltungsreihe sind jetzt als Video verfügbar. Wie in den Präsenzterminen erläutern in dem einstündigen Film die Experten der KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG die erforderlichen Arbeitsschritte und die Zusammenarbeit mit der Regionalrendantur. Ein Schwerpunkt ist unter anderem die Vorstellung einer Empfehlung zur Regelung von internen Abläufen und Verantwortlichkeiten anhand einer Organisationsrichtlinie. Für den Zugang zum Video ist eine Registrierung erforderlich. Interessierte können die Zugangsdaten hier anfordern. Weitere Informationen finden sich auch auf www.erzbistum-koeln.de/bilanzierung.
Arbeitshilfen ergänzt und aktualisiert
Das neue Informationsblatt Sponsoring gibt Auskunft über die steuerliche Bewertung von Sponsoringleistungen, mit denen Unternehmen Kirchengemeinden unterstützen. Anhand konkreter Beispiele wird verdeutlicht, in welchen Fällen Einnahmen aus Sponsoring umsatzsteuerpflichtig sind.
Die Kontierungshilfe Wesentliche Einnahmen/Ausgaben wurde aktualisiert. In der jetzt vorliegenden Fassung wurden Rückmeldungen aus Kirchengemeinden berücksichtigt. So wurden unter anderem in den Bereichen „Bücherei, Mediathek“ und „Vermietung“ Geschäftsvorfälle ergänzt und im Bereich „Reisen“ Anpassungen vorgenommen.
Nicht alle Aktionen über Kostenstelle „Veranstaltungen“ buchen
Im Mai 2020 haben wir über neue Kostenstellen für Veranstaltungen informiert. Die Kostenstellen „Veranstaltungen“ und „Veranstaltungen steuerpflichtig“ dienen der Abrechnung von Pfarrfesten, Basaren, Reisen, Ausflügen und anderen Veranstaltungen und Aktionen wie Altkleidersammlungen. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Aktionen über diese Kostenstelle abzurechnen sind.
Veranstaltungen, die für kirchengemeindliche Gruppierungen durchgeführt werden und dem hoheitlichen, also nicht steuerbaren, Bereich zuzuordnen sind, werden weiter über die entsprechenden Organisationskostenstellen verbucht. Die Pilgerfahrt der Messdiener wird über die Kostenstelle „Messdiener“, das Vorbereitungswochenende der Firmlinge über die Kostenstelle „Firmkatechese“ verbucht. Hingegen ist eine Wallfahrt, die keiner kirchengemeindlichen Gruppierung zuzuordnen ist und allen Interessierten offensteht, über die Kostenstelle „Veranstaltungen“ abzurechnen.
Hinweise zu Veranstaltungen aus dem hoheitlichen (nicht steuerbaren) Bereich finden Sie auf der Projekthomepage insbesondere in der Arbeitshilfe steuerliche Bestandsaufnahme, in der Checkliste, im Informationsblatt Reisen und in der Kontierungshilfe Wesentliche hoheitliche Geschäftsvorfälle.
Ansprechpartner in den Regionalrendanturen bieten Unterstützung
In den Regionalrendanturen stehen den Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbänden und Gemeindeverbänden Ansprechpartner zum Thema Umsatzsteuer zur Verfügung. An einigen Standorten gab es personelle Veränderungen. Hier Ihre aktuellen Ansprechpartner:
- Regionalrendantur Nord: Anke Krüger, E-Mail: Steuer-RRN@Erzbistum-Koeln.de
- Regionalrendantur Mitte-Ost: Petra Doelle, E-Mail: Umsatzsteuer-rro@erzbistum-koeln.de
- Regionalrendantur West: Janine Schäfer und Sebastian Kratzke,
E-Mail: Steuer-RRW@erzbistum-koeln.de - Regionalrendantur Süd: Anke Hoffmann, E-Mail: Steuern-RRS@erzbistum-koeln.de
Bitte informieren Sie Ihre übrigen KV-Mitglieder über die Möglichkeiten unseres KV-Newsletters. Wir freuen uns über die weiteren Anmeldungen unter
https://www.erzbistum-koeln.de/kirche_vor_ort/service_pfarrgemeinden/rendanturen_und_service_kirchengemeinden/