KV-Newsletter | Februar 2014

21. Februar 2014

NEWSLETTER  |  Ausgabe Februar 2014
Neue Rechtsvorschriften für den Baubereich

Zum 1. März 2014 treten die überarbeitete Kirchliche Bauregel – kBauR - für die katholischen Kirchengemeinden, Kirchengemeinde- und Gemeindeverbände sowie karitativen Einrichtungen im Erzbistum Köln sowie die Kirchliche Ausstattungsrichtlinie – kAR – Richtlinie für die Pflege, Erhaltung und Neuanschaffung von Kultgegenständen (früher: Kirchliche Ausstattungsordnung) in Kraft. Die Kirchliche Bauregel wurde nicht grundlegend geändert, sondern in weiten Teilen lediglich redaktionell angepasst. Die karitativen Einrichtungen sind jetzt ausdrücklich in die Kirchliche Bauregel einbezogen. Die Neufassung der Kirchlichen Ausstattungsrichtlinie berücksichtigt insbesondere die aktuellen Gegebenheiten, wie beispielsweise den Umgang mit der Ausstattung aus nicht mehr genutzten Kapellen und Kirchenräumen. Die Bekanntmachung „Bau und Einrichtung von Kirchen und Kapellen in karitativen Einrichtungen“ vom 23.05.2002 wird im Amtsblatt vom März 2014 aufgehoben. Ebenfalls zum 1. März 2014 wird die kirchliche Vergabeordnung (kVergO) aufgehoben und durch die Kirchlichen Vergabe-Richtlinien – kVergRL – ersetzt. In den Vergabe-Richtlinien wurden vor allem die Verweise auf die Kirchliche Bauregel und die Formblätter aktualisiert. Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt (1.März.2014). Die Dokumente und Formblätter zur Bauregel finden sie hier

Das Ende von Microsoft Windows XP naht

Darüber hatten wir im letzten Jahr informiert. Ab 08.04.2014 wird der Support für dieses Betriebssystem eingestellt, damit wird das System unsicher. Aktuelle Informationen erhalten sie hier. Als weiteres haben wir das Merkblatt „Empfohlene Standards“ aktualisiert. Zu der erwähnten Stifterplattform stifter-helfen.de gibt es einen Informationsfilm, den Sie sich hier anschauen können.

Finanzielle Unterstützung der Katholischen Kindertageseinrichtungen und Katholischen Familienzentren

Erfreulicherweise werden die bisherigen Regelungen zur erweiterten Freistellung der Leitung bis zum 31. Juli 2019 weitergeführt. Wir möchten an die Träger noch einmal appellieren, die damit einhergehende Erhöhung des Beschäftigungsumfangs einer Fachkraft um vier und (sofern Familienzentrum) zwei Stunden, nicht zu befristen, auch wenn die erweiterte Freistellung der Leitung befristet ist. Es ist davon auszugehen, dass diese vier bzw. sechs Stunden zum 31. Juli 2019 im Rahmen natürlicher Personalfluktuationen angepasst werden können. Insofern können und sollen diese Stunden unbefristet vergeben werden. Dies soll ein weiterer Baustein dazu sein, unser vorhandenes Personal in unseren Einrichtungen zu halten, statt dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderweitig bewerben, da sie gerne eine unbefristete (Vollzeit-) Stelle hätten.

Sigrid Gerhold Fachbereichsleiterin Personal Hauptabteilung Seelsorgebereiche

Das Schreiben an die Familienzentren finden Sie hier.

Stellungnahme des Erzbistum Köln zu Finanzfragen

Alle Ausgaben des Erzbistums Köln stehen im Wirtschaftsplan, von dem eine Zusammenfassung im Internet angeschaut werden kann. Darin wird deutlich, dass das Erzbistum Köln sein Vermögen für die Menschen im Erzbistum Köln einsetzt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Projekt Senfkorn

Überlegen Sie noch? Oder sammeln Sie schon? Zum Ende des Jahres konnten wir drei Kirchengemeinden die finanzielle Unterstützung zusagen. Eine Zusage wurde heute verschickt und zwei weitere Seelsorgebereiche stehen kurz davor die Bewilligung zu erhalten. Weitere Informationen zum Projekt und den Förderkriterien erhalten Sie hier.

Amtsblatt

Das neue Amtsblatt kann ab 01.03.2014 unter folgendem Link abgerufen werden. Mehr...

 

Das Newsletter Archiv

Unsere Newsletter der vergangenen Monate mit interessanten Informationen haben wir für Sie in unserem Archiv bereitgestellt.

 
Weitere Informationen

erhalten Sie HIER oder telefonisch bei Petra Lenßen unter der Telefonnummer: 0221 1642-1070