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Rechtsform Pastorale Einheiten

#ZusammenFinden (Symbolbild)

Entscheidung zur Rechtsform der Pastoralen Einheiten

Alle Pastoralen Einheiten sollen bis 2032 in einem individuell gestalteten, schrittweisen Prozess zu jeweils einer Pfarrei fusioniert werden, die aus vielen lebendigen Gemeinden besteht.

Im Sommer 2025 wird auch die Möglichkeit zu einem Spurwechsel bestehen, um alternativ auf Ebene der Pastoralen Einheit eine Pfarreiengemeinschaft zu bilden und einen Kirchengemeindeverband zu gründen. Voraussetzung dafür ist die Fusion der Kirchengemeinden auf Ebene der heutigen Seelsorgebereiche bis 2030.

Mit der Entscheidung zur Rechtsform startet ein intensiver Informations- und Beratungsprozess um die Entwicklung der Pastoralen Einheiten zu begleiten.

Kardinal Woelki wendet sich dazu in einem Brief (PDF) an die Gläubigen im Erzbistum Köln.

Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat gibt Entscheidungsempfehlung

Am 7. September hat der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat über die künftige Rechtsform der Pastoralen Einheiten im Erzbistum beraten.

Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat ist ein wichtiges Gremium für die Mitwirkung von Katholiken im Bereich wirtschaftlicher Angelegenheiten des Erzbistums Köln. Dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat gehören überwiegend gewählte Mitglieder an, die nicht haupt­beruflich im Dienst der Kirche stehen dürfen.

Mit Blick auf die künftige Rechtsform der Pastoralen Einheiten hat der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat Kardinal Woelki mit großer Mehrheit empfohlen, alle Pastoralen Einheiten schrittweise bis zum 31. Dezember 2030 als Pfarreien zu errichten.

Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat begrüßte ausdrücklich die Zusage des Erzbischofs, eine intensive Begleitung der Pastoralen Einheiten bei den anstehenden Veränderungen sicherzustellen.

Diözesanpastoralrat gibt Entscheidungsempfehlung

In seiner Sitzung am 2./3. Juni sprach der Diözesanpastoralrat nach intensiven Beratungen dem Erzbischof seine Entscheidungsempfehlung aus. Das wichtigste Beratungsgremium des Erzbischofs votierte mit großer Mehrheit für die Delegation der Entscheidung über die Rechtsform in die Pastoralen Einheiten (Dynamischer Sendungsraum).

Resonanzen zur Beratung

122 Gremien und Einzelpersonen aus dem ganzen Erzbistum Köln haben ihre Einschätzung zur Rechtsform Pastoraler Einheiten in die Beratungen eingebracht. 100 dieser Rückmeldungen haben sich klar für die Delegation der Entscheidung über die Rechtsform in die Pastoralen Einheiten ausgesprochen.

Die Einschätzungen sind im Wortlaut dem Erzbischof und den Mitgliedern der diözesanen Gremien zur Kenntnis gegeben und fließen so in die Beratungen ein. Kardinal Woelki und die Mitglieder des Diözesanpastoralrats zeigten sich dankbar für die profunden Einschätzungen, die die für die Meinungsbildung in den Beratungen sehr hilfreich seien.

Informationen über weitere Beratungen zur Rechtsform der Pastoralen Einheiten im Erzbistum Köln

Informationen über weitere Beratungen zur Rechtsform der Pastoralen Einheiten im Erzbistum Köln
17. Mai 2023
Am 12. Mai 2023 fand eine weitere Befassung von Mitgliedern des Diözesanpastoralrats und des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates zur Frage der Rechtsform Pastoraler Einheiten in Köln statt. Zu den Themenfeldern "Pastoral und Engagement" sowie "Gremien, Entscheidung, Kommunikation" wurden Argumente ausgestauscht und festgehalten, welche Rechtsform im Blick auf diese Themenfelder für die Pastoralen Einheiten dienlicher sei. Msgr. Markus Bosbach blickt auf die Veranstaltung zurück und fasst Inhalte und Argumente zusammen.

Informationen über erste Beratungen zur Rechtsform der Pastoralen Einheiten im Erzbistum Köln

Informationen über erste Beratungen zur Rechtsform der Pastoralen Einheiten im Erzbistum Köln
Am 5. Mai 2023 fand eine erste Befassung von Mitgliedern des Diözesanpastoralrats und des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates zur Frage der Rechtsform Pastoraler Einheiten in Bensberg statt. Zu den Themenfeldern "Finanzielle Ressourcen" und "Verwaltung" wurden Argumente ausgestauscht und festgehalten, welche Rechtsform im Blick auf diese Themenfelder für die Pastoralen Einheiten dienlicher sei. Msgr. Markus Bosbach blickt auf die Veranstaltung zurück und fasst Inhalte und Argumente zusammen.

Informationsmaterialien zum Beratungsweg

Fortlaufend finden Sie hier weitere Informationsmaterialien zum Fortgang der Beratungen.

Information zu den Rechtsform-Modellen

Information zu den Rechtsform-Modellen
26. Apr. 2023
Als Basisinformation zu den beiden diskutierten Rechtsformen "Pfarrei der Zukunft" und "Kirchengemeindeverband neuen Typs" finden Sie hier eine aufgezeichnete Informationsveranstaltung für den Diözesanpastoralrat und den Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat.

Stand der Diskussion

Auf der Aktuellen Etappe des Pastoralen Zukunftsweges im Erzbistum Köln wurde empfohlen, dass alle zukünftigen Pastoralen Einheiten bis 2030 eine Pfarrei bilden sollen. Aufgrund von Kritik an dieser Empfehlung hat Kardinal Woelki Ende 2020 eine "AG Pfarreistruktur" unter Leitung von Weihbischof Ansgar Puff eingesetzt. Mitglieder dieser Arbeitsgemeinschaft haben als Alternative zu den Ergebnissen des Pastoralen Zukunftsweges das Modell eines „Dynamischen Sendungsraums“ beschrieben, das für jede Pastorale Einheit einen verbindlichen Kirchengemeindeverband als Rechtsform vorsieht mit der jederzeitigen Möglichkeit von Fusionen bis hin zu einer Pfarrei. 

Zur besseren Vergleichbarkeit hat die AG anhand relevanter Kriterien beide Modelle in einer Synopse gegenübergestellt. Diese Synopse zeigt, wie komplex die Diskussion einer künftigen Rechtsform ist und dass keines der beiden Modelle als eindeutiger Favorit bewertet werden kann.

Rahmendaten zur Beratungen der Rechtsform

Einen wichtigen Rahmen für die Beratungen zur Rechtsform bilden tiefgreifende Veränderungen im kirchlichen Leben. Dazu gehören die abnehmende Katholikenzahl, die weniger werdenden Engagierten, der Rückgang der Finanzkraft und auch der Rückgang des pastoralen Personals. Diese Trends sind nicht neu. Das Zeitfenster, diese Veränderungen zu gestalten, wird zusehends kleiner.

Rückgang der Zahlen der Katholikinnen und Katholiken setzt sich fort

  • Von 2010-2020 ist die Zahl der Katholikinnen und Katholiken im Erzbistum Köln um ca. 10% zurückgegangen.
  • Nach einer linearen Projektion (ohne Berücksichtigung weiterer Faktoren) für das Jahr 2030 ist mit einem Rückgang um 25% zu rechnen.
  • Lebten 2010 noch ca. 2 Mio. Katholikinnen und Katholiken im Erzbistum Köln, werden es im Jahr 2030 noch knapp 1,5 Mio. sein.

Gottesdienstgemeinden schrumpfen besonders stark

  • Setzt sich die Entwicklung von 2010-2019 auf das Jahr 2030 linear fort, bedeutet das für 2030 einen Rückgang der Zahl der Mitfeiernden um 70%. Im Vergleich würde damit nur noch jede/-r Dritte der heute Mitfeiernden am Sonntagsgottesdienst teilnehmen.
  • Eine lineare Projektion, die die Zahlen von 2020 (Coronaeffekt) mitberechnet, zeigt sogar einen Rückgang um 90%.
  • Es ist auf dieser Basis damit zu rechnen, dass die Zahl der Engagierten, die sich kurz-, mittel- und langfristig zeitintensiv z.B. in Gremien und Gruppierungen einbringen wollen, ebenfalls stark zurückgehen wird.

Personalmangel bei Pastoralen Diensten weitet sich aus

  • Die Zahl der Pastoralen Dienste (Priester, Diakone und Pastoral- und Gemeindereferent/-innen) wird sich bis 2030 fast halbieren (von ca. 1000 auf ca. 600).
  • Die Mehrzahl der dann noch tätigen Pastoralen Dienste wird über 50 Jahre alt sein.
  • Prognosen sehen den Zuwachs an Pastoralen Diensten bei rund 8 Personen pro Jahr. Dies wird nicht ausreichend sein, um den Rückgang auszugleichen.

Vakanzen zu besetzen wird noch schwieriger

  • Statt wie heute rund fünf Pastorale Dienste pro Seelsorgebereich würden bei gleichbleibender Anzahl und Größe der Seelsorgebereiche 2030 nur noch rund zweieinhalb Stellen für jede Einheit zur Verfügung stehen. Die Arbeitsfähigkeit der Pastoralteams wäre vielerorts gefährdet.
  • Es ist davon auszugehen, dass angesichts der Komplexität der neuen Anforderungsprofile 2030 unter den Priestern nur noch ca. 50-60 zur Verfügung stehen, um als Pfarrer eine pastorale Einheit zu leiten.

Haushaltslage verschärft sich

  • Nach einer Modellrechnung droht dem Erzbistum Köln schon 2025 ein strukturelles Haushaltsdefizit von rund 50 Millionen Euro.
  • 2030 könnte der jährliche strukturelle Fehlbetrag bereits bei über 100 Millionen Euro liegen, Tendenz steigend.
  • Um zu verhindern, dass Einnahmen und Ausgaben in den kommenden Jahren immer weiter auseinanderklaffen, werden auch strukturelle Anpassungen nötig sein.
  • Es gilt bestehende Aufgaben und Strukturen auf den Prüfstand zu stellen, Schwerpunkte zu definieren und sie aktiv an die veränderte wirtschaftliche Situation anzupassen.

Hier finden Sie ausführlichere Informationen zur Notwendigkeit von Veränderungen (PDF). Für einen besseren Überblick sind die o.g. wesentlichen Inhalte zum Download in einer Faktensammlung (PDF) zusammengestellt.