Am 7. September hat der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat über die künftige Rechtsform der Pastoralen Einheiten im Erzbistum beraten.
Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat ist ein wichtiges Gremium für die Mitwirkung von Katholiken im Bereich wirtschaftlicher Angelegenheiten des Erzbistums Köln. Dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat gehören überwiegend gewählte Mitglieder an, die nicht hauptberuflich im Dienst der Kirche stehen dürfen.
Mit Blick auf die künftige Rechtsform der Pastoralen Einheiten hat der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat Kardinal Woelki mit großer Mehrheit empfohlen, alle Pastoralen Einheiten schrittweise bis zum 31. Dezember 2030 als Pfarreien zu errichten.
Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat begrüßte ausdrücklich die Zusage des Erzbischofs, eine intensive Begleitung der Pastoralen Einheiten bei den anstehenden Veränderungen sicherzustellen.