Fortbildungswochenende für Kommunionhelferinnen und -helfer
Laut Messbuch versehen Kommunionhelfer/innen einen besonderen Dienst in der Eucharistiefeier. Er ist eine Form der „aktiven Teilnahme“. Die Fortbildungswochenenden der Erzbischöflichen Liturgieschule wollen helfen, dass aus der tätigen Teilnahme auch eine bewusste wird. Sie bieten Impulse und Austausch über die Feier unseres Glaubens in der Liturgie.
Über die Pfarrer der Dekanate lädt die Liturgieschule die Kommunionhelfer/innen turnusgemäß ein. Sollte ein Termin nicht passen,
kann man sich über die Bibel- und Liturgieschule zu einem Termin eigener Wahl anmelden.
Mit Beginn des Jahres 2025 beginnt die Fortbildungsreihe mit dem neuen Thema:
LAIEN IN DER LITURGIE
Liturgische Dienste in Theorie und eigener Praxis
Sprache verrät viel: „Pfarrer XY feiert die Messe mit der Gemeinde“ – heißt eine vertraute Formulierung. Oder: „Aufgrund des Priestermangels feiern wir nur eine Wortgottesfeier.“ Solche Formulierungen könnten suggerieren, dass der eigentliche Akteur im Gottesdienst der Priester ist und die Gläubigen mitmachen dürfen. Und wenn sie sich einmal ohne Priester helfen müssen, ist es irgendwie kein richtiger Gottesdienst.
Die Frage ist also: Welche Rolle spielen Laien eigentlich in der Liturgie? Diese Frage hat zwei Aspekte: Welche Bedeutung hat die Mitfeier der Gläubigen für den Gottesdienst generell? Und welche konkreten Rollen können sie im Einzelnen übernehmen? Der Kommunionhelferdienst z.B. wird von Laien ausgeübt, gilt aber als ein außerordentlicher Dienst. Was bedeutet das?
Das Fortbildungswochenende für Kommunionhelfer geht diesen Fragen nach. Es dient der grundsätzlichen Klärung und Vergewisserung. Aber es gibt auch Raum, über den eigenen Dienst in der Liturgie nachzudenken und ins Gespräch zu kommen. Es geht also um Wissen, aber auch die eigene Motivation und das persönliche Erleben.
Kursgebühr:
45 Euro
Referent:
Prof. Dr. Alexander Saberschinsky
Info:
Bei Abmeldung ab 6 Wochen vor Kursbeginn oder Fernbleiben erheben wir gemäß unseren Teilnahmebedingungen eine pauschale Ausfallgebühr in Höhe des Teilnehmerbeitrags. Diese Pauschale liegt unter dem tatsächlichen Ausfallsatz des Tagungshauses.