Was ist Kindertagespflege?

Kindertagespflege
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Kindertagespflege Was gibt es rund um die Kindertagespflege zu wissen?

Was ist Kindertagespflege?

Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte, familiennahe und neben der Kindertagesstätte gleichwertige Betreuungsform (vgl. §§ 22, 23 SGB VIII).

Sie ist ausgelegt für Kinder im Alter zwischen 0-14 Jahren. Aufgrund der familienähnlichen Betreuung mit einer festen Bezugsperson ist die Kindertagespflege für Kinder von 0-3 Jahren jedoch besonders attraktiv. Neben der Betreuung hat die Kindertagespflege den Anspruch die Kinder in ihrer Persönlichkeit zu bilden zu und fördern. Das Wohl des Kindes steht dabei an oberster Stelle.

Die gängigste Form ist die häusliche Kindertagespflege, d.h. die Kinder werden im Haushalt der Tagespflegeperson betreut. Dabei beträgt die Gruppengröße maximal 5 Kinder. Darüber hinaus ist die Kindertagespflege bei den Eltern der Kinder oder in angemieteten Räumen möglich. Zusammenschlüsse von 2-3 Tagespflegepersonen sind auch vertretet und nennen sich Großtagespflege. Hier liegt die Gruppengröße bei maximal 9 Kindern. 

Die Kindertagespflegepersonen kooperieren mit den örtlichen Kommunen/ Jugendämtern und erhalten von diesen für ihre freiberufliche Tätigkeit eine Geldleistung. Der Elternbeitrag wird direkt an die Kommunen gezahlt.

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Wie werde ich Kindertagespflegeperson?

Wer mindestens 15h/Woche über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten gegen Entgelt Kinder betreut, braucht eine offizielle Pflegeerlaubnis, die beim zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe beantragt werden muss. Der Weg vom Berufswunsch zur beruflichen Perspektive Kindertagespflege läuft je nach Kommune etwas unterschiedlich ab. In aller Regel gelten folgende Schritte:

  • Erstkontakt mit zuständigem Jugendhilfeträger, um die ersten wichtigen Informationen zu erlangen.
  • Ersteinschätzung durch den zuständigen Jugendhilfeträger, ob die Voraussetzungen für den Beruf und die Qualifizierung Kindertagespflege gegeben sind (z.B. Volljährigkeit, guter Schulabschluss (mind. Hauptschulabschluss), gute Deutschkenntnisse, etc.)
  • Kontaktaufnahme zu einem Bildungsträger, der die Qualifizierung anbietet
  • Nach bestandener Qualifizierung, Antrag auf Pflegeerlaubnis beim zuständigen Jugendhilfeträger. Die Pflegeerlaubnis ist in der Regel zunächst für 5 Jahre gültig und wird auf Basis einer Eignungsfeststellung erteilt. Hierzu werden Einzelgespräche und Hausbesuche durchgeführt.

Wer unterstützt und wirkt mit?

Laut § 23 des Sozialgesetzbuchs VIII haben Kindertagespflegepersonen den Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Tagespflege.

Dafür steht den Kindertagespflegepersonen in den jeweiligen Kommunen professionelle Fachberatungen zur Seite. Sie unterstützt (angehenden) Kindertagespflegepersonen in allen Fragen des Bewerbungsprozesses, der Antragstellung für eine Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII und übernimmt die Praxisbegleitung der Tagespflegepersonen. 

Für die Qualifizierungen und Fortbildungen sind wir als Bildungsträger zuständig. Als solche kooperieren wir mit dem Landes- und Bundesverband und qualifizieren auf Grundlage des Qualifizierungshandbuchs Kindertagespflege (QHB), welches durch das Deutsche Jugendinstitut (DJI) und den Bundesverband für Kindertagespflege (BV KTP) erarbeitet und überarbeitet wurde.

> Unsere Qualifizierungs- und Fortbildungskurse sortiert nach Regionen

 

Die zuständigen Jugendhilfeträger (Jugendämter) legen in ihren Satzungen den Umfang der finanziellen Unterstützung von Qualifizierung und Fortbildung, die Anzahl an jährlichen Fortbildungsstunden, und den Stundensatz/Kind für eine tätige Kindertagespflegeperson fest.

Der Landesverband NRW e.V. und der Bundesverband für Kindertagespflege e.V. erarbeiten Fachstandards und gesellschaftspolitische Anforderungen, kooperieren mit Behörden, freien und öffentlichen Jugendhilfeträgern, sowie mit Bildungseinrichtungen, um somit innovative Entwicklungen in der Kindertagespflege voranzubringen.