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Dekret der Apostolischen Pönitentiarie:Bedingungen für Ablässe zu Allerseelen in Zeiten von Corona

Allerheiligen: Friedhof bei Sonnenaufgang
Datum:
29. Okt. 2020
Von:
Newsdesk/Je
Dekret der Apostolischen Pönitentiarie

Um auch unter den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie Allerseelen-Ablässe erlangen zu können, wurden die Bedingungen hierfür durch ein Dekret der Apostolischen Pönitentiarie vom 23. Oktober 2020 spezifiziert und die Möglichkeiten erweitert. 
***Aktualisierung: Die Regelungen gelten auch im November 2021***

Demnach gilt: 

  1. Vollkommene Ablässe können von Gläubigen, die einen Friedhof besuchen und für die Verstorbenen beten, nicht nur im üblichen Zeitraum 1. bis 8. November, sondern auch an anderen Tagen des Monats erlangt werden. Die Gläubigen können diese Ablass-Tage, die auch voneinander getrennt in Anspruch genommen werden können, frei wählen.
  2. Der vollkommene Ablass vom 2. November, der anlässlich des Gedenkens an alle Verstorbenen von denjenigen erlangt werden kann, die eine Kirche aufsuchen und dort das "Vaterunser" und das "Glaubensbekenntnis" beten, kann nicht nur auf den Sonntag vor oder nach oder am Tag des Hochfestes Allerheiligen übertragen werden, sondern auch auf einen anderen Tag des Monats November, der von den einzelnen Gläubigen frei gewählt werden kann.
  3. Die bekannten Voraussetzungen zur Erlangung des Ablasses (sakramentale Beichte, eucharistische Kommunion, Gebet in der Meinung des Hl. Vaters) bestehen weiterhin, können aber von Menschen, die aufgrund von Einschränkungen des öffentlichen Lebens oder aufgrund ihrer besonderen Gefährdung durch das Corona-Virus gehindert sind, an den gemeinsamen Gottesdiensten und an den Friedhofsgängen teilzunehmen, nachgeholt werden, sobald es ihnen möglich ist. Diese Gläubigen sind eingeladen, sich geistlich den anderen Gläubigen anzuschließen, indem sie vor einem Bild Jesu oder der Seligen Jungfrau Maria für die Verstorbenen beten (z.B. die Laudes und die Vesper des Totenoffiziums, den Rosenkranz, den Barmherzigkeitsrosenkranz oder andere frei gewählte Gebete für die Verstorbenen), sich der geistlichen Lesung einer Evangelienpassage aus der Totenliturgie widmen oder Werke der Barmherzigkeit vollbringen und Gott die Sorgen und Nöte ihres eigenen Lebens darbringen.

Was versteht man unter einem Ablass?

Im Interview mit katholisch.de erklärt der Theologe Peter C. Düren: "Vielfach wird angenommen, dass es sich bei einem Ablass um die Vergebung der Sünden handelt. Das ist aber ein Missverständnis. In der katholischen Lehre wird unterschieden zwischen der Schuld, die man durch eine Sünde auf sich lädt, und der Strafe, die der Sünder dafür erleiden muss. Bei der Beichte kann der Priester einen Menschen von der Schuld freisprechen. Trotzdem erhält dieser eine Strafe. Das ist vergleichbar mit dem Strafrecht: Wenn ein Bankräuber eine Bank ausraubt, kann er sich entschuldigen und das Geld zurückgeben. Seine Haftstrafe muss er trotzdem absitzen. Der Ablass ist also nicht Vergebung der Sünde, sondern ein Nachlass der ausstehenden Strafe für Sünden. Ein Ablass ist eine Amnestie: wie ein Strafgefangener vorzeitig aus dem Gefängnis, so kann auch ein Sünder vorzeitig aus dem Läuterungsort befreit werden."

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