Informationen und Regelungen im Erzbistum Köln zum Corona-Virus

Aktuelle Infos zu Gottesdiensten, Kindertagesstätten und Erzbischöflichen Schulen

30. Januar 2023 Newsdesk

Im Mittelpunkt der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie steht der Schutz der Menschen und ihrer Gesundheit. Es gilt, in allen Bereichen verantwortlich zu handeln.

In den Diözesen in NRW werden zum 1. Februar 2023 die kirchlichen Bestimmungen der Corona-Pandemie für den liturgischen und seelsorglichen Bereich aufgehoben. Auch in dem Gebiet des Erzbistums Köln in Rheinland-Pfalz sind alle vergleichbaren Regelungen aufgehoben. Noch bestehende oder ggf. noch folgende staatliche Auflagen sind weiter bindend.

Die Hinweise und Regelungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie im Erzbistum Köln auf dieser Seite werden regelmäßig aktualisiert.

Letzte Aktualisierungen:

28.02.: Coronaschutzverordnung NRW ist ausgelaufen

30.01.: Aufhebung der Regelungen zu Liturgie und Seelsorge zum 1. Februar

Corona-Regelungen zum 1. Februar aufgehoben

Die Generalvikare der Diözesen in Nordrhein-Westfalen haben sich nach sorgfältiger Abwägung darauf verständigt, ab dem 1. Februar 2023 für den liturgischen und seelsorglichen Bereich die kirchlichen Bestimmungen in der Coronapandemie für beendet zu erklären. Diese kirchlichen Regelungen, die immer wieder angepasst wurden, dienten über annähernd drei Jahre der Aufrechterhaltung der Seelsorge und der Gottesdienstfeier.

Selbstverständlich sind noch bestehende oder ggf. noch folgende staatliche Auflagen weiter für uns bindend. Empfehlungen der Behörden und der eigenverantwortliche Infektionsschutz wird ans Herz gelegt.

Allgemeine Hinweise

  • Wer Symptome einer Erkrankung aufweist oder bei wem der Verdacht auf Erkrankung besteht, soll auf die Teilnahme an Gottesdiensten verzichten. Er soll auch keinen liturgischen Dienst ausüben.
  • Das Sonntagsgebot ist nicht mehr ausgesetzt und gilt für die Gläubigen, die es erfüllen können. Gläubige sind vom Besuch des Gottesdienstes am Sonntag befreit, wenn sie ihre eigene Gesundheit oder die Gesundheit anderer einer erheblichen Gefährdung ausgesetzt sehen. In diesem Fall sollen die Gläubigen den Sonntag auf eine andere geeignete Weise heiligen, z.B. durch die Feier eines Hausgottesdienstes in der Familie, die Mitfeier einer Gottesdienstübertragung, durch Schriftlesung und persönliches Gebet.

Sollten wir als Gläubige nicht mehr auf das Gebet setzen statt auf hygienische Maßnahmen?

Unser Glaube bekennt, dass nicht nur die Seele des Menschen dem Schöpferwillen Gottes entspringt und entspricht, sondern auch sein Leib. Gemäß dem verbindlichen Katechismus der Katholischen Kirche hat dieser ebenfalls "an der Würde des Seins 'nach dem Bilde Gottes' teil" (n. 364). Deshalb darf man "das leibliche Leben nicht geringachten", sondern muss "im Gegenteil seinen Leib als von Gott geschaffen und zur Auferweckung am Jüngsten Tag bestimmt für gut und der Ehre würdig halten" (Zweites Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution 14,1).

Bei der Sorge für unseren Leib sind wir zwar auf Gottes Gnade angewiesen, sollen aber mit dieser zusammenwirken. Insofern haben wir für unsere Gesundheit "auf vernünftige Weise Sorge zu tragen und dabei auch die Bedürfnisse anderer und das Gemeinwohl zu berücksichtigen", wie wiederum der Katechismus mahnt (n. 2288). Er kommt zu dem Schluss: "Selbstverständlich schließt das Gebet den Gebrauch sinnvoller natürlicher Mittel zur Bewahrung und Wiedererlangung der Gesundheit nicht aus, sondern ermutigt vielmehr dazu, so wie es die Kinder der Kirche auch antreibt, sich um die Kranken zu sorgen und ihnen im Bemühen, über die Krankheit zu siegen, Hilfe an Leib und Geist zu gewähren. Es liegt nämlich durchaus im Plan der göttlichen Vorsehung, dass der Mensch gegen jede Art von Krankheit entschieden ankämpft und sich gewissenhaft mit aller Sorgfalt um das hohe Gut der Gesundheit bemüht" (n. 2834).

Kann es für einen traditionsbewussten Glauben wie den katholischen richtig sein, wegen eines Virus auf Gewohntes, Bewährtes und Geschätztes zu verzichten?

Wenn die Christen wie die Juden an den Gott Abrahams, den Gott Isaaks und den Gott Jakobs glauben, den "Gott eurer Väter" (Ex 3,6.13), dann gehören zu diesem Glauben geradezu naturgemäß auch Traditionen, überlieferte Überzeugungen und Bräuche, die man nicht geringschätzen sollte. So sehr aber Jesu Frohbotschaft auf solchen Überlieferungen aufbaute, so sehr war sie doch "eine neue Lehre mit Vollmacht" (Mk 1,27). Von Anfang an sind die Christen sich bewusst, dass sie "in der Wirklichkeit des neuen Lebens wandeln" (Röm 6,4) und "in der neuen Wirklichkeit des Geistes dienen" (7,6). Christus selbst hat sehr pointiert darauf verwiesen, dass niemand "jungen Wein in alte Schläuche [füllt]. ... Junger Wein gehört in neue Schläuche" (Mk 2,22). Neues ist kein Feind des Christentums, sondern geradezu Teil seines Wesens!

Als Teile der Jerusalemer Urgemeinde verfolgt und zerstreut wurden, mussten sie auf vieles verzichten, was sie gewohnt waren und schätzten. Gerade dadurch aber wurde der erste Schritt zur Weltkirche getan, weil die Christen nun auch in der heidnischen Umwelt ihren Glauben bezeugten. Auf solchen krummen Zeilen schreibt Gott gerade! Wir müssen lernen, im Neuen, Fremden und Ungewohnten den Willen Gottes zu erkennen, ihn anzunehmen und zu tun. An der gegenwärtigen Herausforderung durch das Virus und den damit verbundenen Einschränkungen auch des religiösen Lebens muss unser Glaube nicht Schaden nehmen oder gar zerbrechen. Möglicherweise gelingt es uns gerade jetzt, lähmende Routinen zu durchbrechen, Gleichgültigkeit und Oberflächlichkeit abzuschütteln, die sich unbemerkt in unser religiöses Leben eingeschlichen haben! Wenn wir so unser Herz bereiten, können wir auch zu einer ganz neuen Wertschätzung des Glaubens gelangen, zu neuen Wegen, christlich zu beten, zu verkünden und zu wirken, kurz: zu einer neuen Perspektive, die unseren persönlichen Glauben bewusster, reicher und froher macht. 

Ist angesichts der gegenwärtige Epidemie nicht heroischer Bekennermut gefragt?

"Hauptsache gesund" - man stelle sich diese heute oft zu vernehmende Devise einmal im Mund eines Märtyrers vor! Die katholische Sittenlehre fordert zwar dazu auf, "das leibliche Leben zu achten", erklärt dieses aber "nicht zu einem absoluten Wert" (Katechismus der Katholischen Kirche 2289). Christus selbst hat das in drastische Worte gekleidet, wenn er während der Bergpredigt ausruft: "Wenn dich dein rechtes Auge zum Bösen verführt, dann reiß es aus und wirf es weg! Denn es ist besser für dich, dass eines deiner Glieder verloren geht, als dass dein ganzer Leib in die Hölle geworfen wird" (Mt 5,29).

Wie der Text selbst erkennen lässt, gilt das Gebot, das leibliche Wohlergehen hintanzustellen, aber speziell für den Fall, dass dieses dem ewigen Heil schadet. Christliche Nächstenliebe tritt nicht nur in den großen Gesten zutage, sondern durchaus auch in kleinen Dingen. In unseren Tagen äußert sie sich schon darin, dass man um der Gesundheit anderer willen auf einen Besuch verzichtet, den man gerne gemacht hätte, oder auf eine Gesellschaft, die man sucht. Man kann "in seine Kammer gehen, die Tür zuschließen und dann zum Vater beten, der im Verborgenen ist" (vgl. Matthäusevangelium 6, 6) - also auch ohne von einer sichtbaren Gebetsgemeinschaft oder offiziellen Liturgie der Kirche getragen zu werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich für andere zu engagieren, die schlechter dran sind als man selbst.

Tatsächlich heroisch ist der alltägliche Einsatz derjenigen, die im Gesundheitswesen beschäftigt sind. Dasselbe gilt für solche, die auf die schützende Isolation verzichten und an ihrem Platz bleiben, um wichtige Grunddienste unserer Gesellschaft aufrechtzuerhalten: nicht aus Leichtsinn, sondern aus ihrem Verantwortungsgefühl heraus. Kurz: Während dieser Krise besteht der Heroismus natürlich nicht in Fahrlässigkeit. Wir finden ihn vielmehr überall da, wo Menschen sich trotz der gegenwärtig massiven Gefahren für Leib und Leben solidarisch für das Wohl der anderen einsetzen.

Corona-Verordnungen des Landes NRW

Die Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist am 28. Februar 2023 ausgelaufen.

Die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) mit den besonderen Regelungen für die Kindertagesbetreuung ist mit Ablauf des 2. April 2022 außer Kraft getreten. Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) ist zum 31. Januar 2023 ausgelaufen. Es besteht somit keine Pflicht mehr, sich bei einer Corona-Infektion in häusliche Isolierung zu begeben.

Seit 1. Februar 2023 gelten die Grundsätze der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere, insbesondere vulnerable Personen.

Einstellung der Lieferungen von Selbsttests

Zum Ende der 6. Kalenderwoche (10. Februar 2023) wurden die Lieferungen von Selbsttests für die nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geförderte Kindertagesbetreuung, heilpädagogische Gruppen/Einrichtungen und Brückenprojekte eingestellt. Verwendungsstellen, die bereits vorher keine Lieferungen mehr wünschen, können diese über das bekannte Online-Tool der Lieferanten selbstständig abbestellen. Noch vorhandene Test-Bestände können, sofern das Ablaufdatum noch nicht überschritten ist, weiterhin an Eltern ausgegeben werden. 

Meldung gem. § 47 SGB VIII

Die Meldepflicht im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie besteht fort.

Coronavirus-Testverordnung des Bundes (TestV)

Weiterhin gültig bleibt die Testverordnung des Bundes, die am 16. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Sie regelt grundsätzlich bundesweit den Anspruch auf Testungen im Bereich der Prävention bei asymptomatischen Personen bzw. auch bei symptomatischen Personen zur Bestätigung positiver Corona-Schnell- sowie Corona-Selbsttestergebnisse. Sie stellt den Rahmen für die Testverordnungen der Bundesländer dar.


Kinder mit Krankheitssymptomen

  • Grundsätzlich gilt, dass Kinder mit Fieber und Symptomen, die auf eine akute, infektiöse und ansteckende Erkrankung hinweisen, nicht betreut werden sollen.
  • Treten die Symptome in der Einrichtung auf, sind die Kinder von den Eltern abzuholen.
    Ein besonderes Augenmerk gilt für Symptome, die auch für eine COVID-19-Erkrankung kennzeichnend sein können (wie z.B. Fieber, trockener Husten, Atemnot, Halsschmerzen, Verlust des Geruchs-/Geschmacksinns, Muskel- und Gliederschmerzen).
    Eltern sind in der Verantwortung, die Symptome ggf. ärztlich abzuklären.
  • Auch Schnupfen kann auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten. Es wird empfohlen, Kinder 24 Stunden zu Hause zu beobachten, ob weitere Symptome hinzukommen. Wenn das nicht der Fall ist, können die Kinder wieder in der Einrichtung betreut werden.

Im Fall von angezeigten Notsituationen (z.B. Erkrankung des Betreuungspersonals) kann es weiterhin zu einer Reduktion von Angeboten kommen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Gemeinsam mit den Trägern tun wir alles Mögliche, um einen geregelten Betrieb auf gewohnt hohem Niveau sicherzustellen.

Das Land Rheinland-Pfalz hat in der Regel vergleichbare, zum Teil jedoch auch abweichende Vorgaben erlassen, über die die Kita-Einrichtungen informiert sind.

Bei konkreten Fragen wenden Sie sich gerne an das Referat Kindertageseinrichtungen und Familienzentren im Erzbistum Köln (kita@erzbistum-koeln.de).

Weitere Informationen:

Das Erzbistum hat für die Erzbischöflichen Schulen bisher die Vorgaben der nordrhein-westfälischen Landesregierung sowie des Ministeriums für Schule und Bildung im Wesentlichen immer übernommen. Das ist grundsätzlich auch weiterhin so vorgesehen. 

Die Detailregelungen des Schulministeriums werden jeweils nach Erscheinen vom Schulträger geprüft. Im Anschluss erfolgt die Entscheidung darüber, wie die Regelungen des Ministeriums an den Erzbischöflichen Schulen konkret umgesetzt werden. Die Schulleitungen werden hierüber so schnell wie möglich informiert. Sie unterrichten im Anschluss die Schulöffentlichkeit auf den vor Ort bewährten Wegen. 

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft werden gebeten, sich auf der Homepage ihrer Schule regelmäßig über den aktuellen Stand der geltenden Regelungen zu informieren.

Informationen zu den allgemeinen Regelungen des Landes hinsichtlich des Corona-Virus finden Sie auch unter: www.schulministerium.nrw.de 

In Kirchenräumen sollte möglichst eine relative Luftfeuchte zwischen 50 und 60 % herrschen. An kalten Tagen mit trockener Luft draußen kann dieser Wert nur bei niedrigen Innenraumtemperaturen - ggf. zwischen 10 bis 12 Grad erreicht werden. Wer einmal in einer kalten Winternacht im ungeheizten Dom die Christmette bei Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt mitgefeiert hat, der würde eine Raumtemperatur von 12 Grad bereits als angenehm empfinden.

Wie Diözesanbaumeister Martin Struck gegenüber der Kirchenzeitung sagte, diene die Empfehlung der genannten relativen Luftfeuchte vor allem der Verhinderung der zu leichten Ausbreitung von Viren tragenden Aerosolen, die maßgeblich für die Infektion mit Corona verantwortlich gemacht werden. „Im Winter ist die Luft ohnehin besonders trocken. Durch das Heizen würde diese geringe Luftfeuchtigkeit dann noch mehr reduziert. In der Folge könnten die Aerosole ‚trocknen‘ und die Viren sich leichter verbreiten als in feuchterer Luft.“

Erschwerend komme hinzu, dass die in den meisten Kirchen eingebauten Heizungen Warmluftheizungen seien, die die Luft verwirbelten und dadurch ebenfalls zu einer stärkeren Verbreitung der Aerosole beitrügen. Deshalb laute die Empfehlung, die Heizungen auf niedriger Grundtemperatur zu betreiben und sie spätestens 30 Minuten vor Beginn des Gottesdienstes abzuschalten.

Dringend rät der Diözesanbaumeister von der ansonsten empfohlenen Methode, die Räume während der Nutzung zu lüften, ab. „Bei Kirchen führen offene Türen und Fenster zu ungleichmäßigen Luftbewegungen, zum Absinken der relativen Luftfeuchte und Verteilung von Viren. Der Vorteil von Kirchenräumen – ihr großes Luftvolumen in Relation zur Nutzerzahl – erlaubt einen kurzzeitigen Verzicht auf die Lüftung währen des Gottesdienstes. Selbstverständlich muss man danach unbedingt wieder für frische Luft sorgen.“

Abgesehen davon, dass mit den empfohlenen Maßnahmen Gesundheitsvorsorge betrieben werde, schone ein Absenken der Raumtemperatur und die damit einhergehende Erhöhung der relativen Luftfeuchtigkeit die hölzernen Kunstwerke und Orgeln.

Alle Informationen zum Umgang mit der Ausbreitung des Corona-Virus, die seit Ende Februar 2020 an die Pastoralen Dienste versendet wurden:

> www.seelsorgepersonal.de

 

Weitere Informationen:

> Tipps für Fenster-Gottesdienste in Einrichtungen der Alten-, Behinderten-, und Hospizarbeit

> Tipps für das Livestreamen von Gottesdiensten

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www.erzbistum-koeln.de/corona