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Leserbrief von Dr. Markus Günther im Kölner Stadt-Anzeiger vom 17. Mai:"Polemik wird dem Thema Missbrauch nicht gerecht"

Datum:
17. Mai 2019
Von:
Newsdesk
Leserbrief von Dr. Markus Günther im Kölner Stadt-Anzeiger vom 17. Mai 2019

Joachim Frank hatte im Kölner Stadt-Anzeiger vom 4. Mai kommentiert, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf in einem von mehreren Ermittlungsverfahren gegen den beurlaubten Düsseldorfer Stadtdechanten Ulrich Hennes die Ermittlungen eingestellt hat. Der Leserbrief bezieht sich auf diesen Kommentar und erschien am 17. Mai:

Joachim Franks Kommentar ist geprägt von Affekt und Polemik. Das fängt bei den eigenartigen Sprachbildern an, den teils hämischen – „eine Klatsche für das Erzbistum“ – teils übertreibend monströsen Formulierungen – „größter anzunehmender Unfall für das Erzbistum“ –, die den Vorgang maximal skandalisieren sollen. Worum aber geht es tatsächlich? Die Staatsanwaltschaft hat in einem von mehreren Ermittlungsverfahren gegen den beurlaubten Düsseldorfer Stadtdechanten Ulrich Hennes festgestellt, dass keine Straftat vorliegt; die Ermittlungen wurden eingestellt. Für den Kommentator scheint damit bewiesen zu sein, dass das Erzbistum einen schweren Fehler gemacht hat. Warum eigentlich? Wird nicht von der Kirche zu Recht gefordert, dass sie Vorwürfe sexuellen Missbrauchs an die staatlichen Stellen meldet und die Bewertung nicht allein kirchenintern vornimmt? Ist es nicht selbstverständlich, dass ein Ermittlungsverfahren auch ohne Strafverfolgung enden kann – welchen Wert hätte sonst die Unschuldsvermutung, die für unser Rechtssystem und unser Verständnis von Gerechtigkeit so grundlegend ist? Übrigens hat das Erzbistum bei der Bekanntmachung der Vorwürfe diese Unschuldsvermutung stets ausdrücklich betont.

Dass aber das Erzbistum die Staatsanwaltschaft unterrichtet, ist in Fällen wie diesen unabdingbar. Sonst würde man der Kirche zu Recht vorwerfen, dass sie nicht jedem Hinweis konsequent nachgeht. Auch Franks Einwand, der Betroffene im vorliegenden Fall sei weder Minderjähriger noch Schutzbefohlener gewesen, geht an der Sache vorbei. Es kann auch unter anderen Voraussetzungen sexuelle Übergriffe geben. Sollten diese etwa nicht durch staatliche Instanzen objektiv überprüft und gegebenenfalls verfolgt werden? Auch wenn sich ein etwaiges Verhalten nicht als strafrechtswidrig herausstellt, bedarf es der kirchenrechtlichen Überprüfung. Entscheidend bleibt zunächst die vollständige Aufklärung aller Vorwürfe. Diese Aufklärung sollte man abwarten, bevor man sich zu vorschnellen Urteilen hinreißen lässt.

Die Kirche hat in der Vergangenheit schwere Schuld auf sich geladen, das gilt für einzelne Täter, aber auch für die Kirche als Institution. Man darf sich nicht wundern, dass dabei viel Vertrauen verloren gegangen ist. Das Mitgefühl gilt dabei in erster Linie den Betroffenen. Zugleich muss der Blick nach vorn gerichtet werden: Welche Schlüsse müssen aus den Fehlern der Vergangenheit gezogen werden? Kardinal Woelki hat eine unabhängige Untersuchung aller Personalakten durch eine externe Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben, um ein vollständiges Bild der Missbrauchsfälle der letzten Jahrzehnte zu bekommen und die Verantwortlichkeiten zu klären. Im neu eingerichteten Betroffenenbeirat haben diejenigen eine Stimme, die selbst von sexuellem Missbrauch betroffen sind. Zugleich sind neue Präventionsmaßnahmen auf den Weg gebracht worden. Mitarbeiter werden nun intensiv geschult und für das Thema des sexuellen Missbrauchs sensibilisiert; die Priesterausbildung wird reformiert.

Das alles ändert kurzfristig nichts an dem enormen Vertrauensverlust der Katholischen Kirche. Es wird viel Zeit brauchen, neues Vertrauen aufzubauen. Die Kirche steht zu Recht im Blick einer kritischen Öffentlichkeit. Mit Polemik aber wird man dem schwierigen Thema gewiss nicht gerecht.

Dr. Markus Günther
Kommunikationsdirektor
Erzbistum Köln

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