Mit einer Selig- oder Heiligsprechung stellt die katholische Kirche das Leben und Wirken eines Menschen in den Fokus. Ziel dabei ist es, das vorbildliche Leben und die Tugenden einer Person offiziell anzuerkennen und sie als Modell für den Glauben darzustellen.
Beide Verfahren, das Verfahren der Seligsprechung und das der Heiligsprechung, folgen klar definierten Richtlinien, die im Kirchenrecht und durch Päpstliche Dokumente festgelegt sind. "Wenn die Kirche gewisse Gläubige heiligspricht, das heißt feierlich erklärt, daß diese die Tugenden heldenhaft geübt und in Treue zur Gnade Gottes gelebt haben, anerkennt die Kirche die Macht des Geistes der Heiligkeit, der in ihr ist", heißt es im Katechismus der Katholischen Kirche (KKK, Nr. 828).
Dabei bedingt die Heiligsprechung in der Regel die vorherige Seligsprechung.