Tipps für Fenster-Gottesdienste

Fenster-Gottesdienste in Einrichtungen der Alten-, Behinderten-, und Hospizarbeit gestalten – In Höfen und Gärten – Technische Hinweise

27. April 2020

Tipps und Hinweise für "Fenster-Gottesdienste"

So genannte "Fenster- Gottesdienste" in Höfen und Gärten von Einrichtungen der Alten-, Behinderten-, und Hospizarbeit bieten in Zeiten von Besuchs- und Kontaktbeschränkungen eine gute Möglichkeit, Gottesdienst zu feiern. Die Bewohner können hierbei ohne ein zusätzliches Ansteckungsrisiko von ihren Fenstern oder Balkonen aus teilnehmen. Auf dieser Seite finden Sie eine kurze Übersicht mit Tipps und Hinweisen zu diesem Thema.

Welche Einrichtungen kommen für "Fenster-Gottesdienste" in Frage?

Die Initiative richtet sich an alle Einrichtungen der Alten-, Behinderten- und Hospizarbeit. Dabei beschränken sich die Anfragen nicht auf Einrichtungen in Trägerschaft des Erzbistums. Auch in nicht katholischen Einrichtungen werden bereits "Fenster-Gottesdienste" gefeiert. Wichtig ist, dass der Zugang von außen möglich ist und der Gottesdienst in einer einigermaßen ruhigen Umgebung stattfinden kann (kein Verkehrslärm).

Die Entscheidung, ob ein solcher Gottesdienst möglich ist, liegt bei der Leitung der Einrichtung.

Wie tritt man an die Einrichtungen heran?

Der Pfarrer oder ein Mitglied des Pastoralteams wendet sich an die Leitung der Einrichtung. Gemeinsam mit dem Personal des Hauses wird dann entschieden, ob ein solcher Gottesdienst durchführbar ist und was dafür an Schutzmaßnahmen erfolgen muss.

Was braucht man für einen solchen Gottesdienst?

Zunächst wird in Erfahrung gebracht, welche Maximalanzahl für Treffen im Außenbereich von der Kommune festgelegt ist. Davon hängt dann jeweils ab, ob und in welchem Rahmen eine solche Feier grundsätzlich möglich ist. Je nachdem können dann neben dem Zelebranten noch Personen für die Technik, Musik oder als Messdiener hinzugezogen werden. Gerade die musikalische Gestaltung, zum Beispiel mit einem E-Piano trägt besonders zur feierlichen Atmosphäre bei.

Die Bewohner nehmen bei den Gottesdiensten von den Fenstern ihrer Zimmer aus teil oder von ihren Balkonen. In einigen Fällen werden Bewohner im Rollstuhl oder mit Rollator nach draußen gebracht, wo sie in einem Abstand von mindestens 5 Metern am Gottesdienst teilnehmen können.

Der Zelebrant bzw. Leiter des Gottesdienstes und gegebenenfalls auch die anderen Mitwirkenden sollten sich vorher und nachher sorgfältig desinfizieren. In den meisten Fällen tragen auch alle einen Mundschutz. Es wird außerdem streng darauf geachtet, dass tatsächlich nur die Bewohner der Einrichtungen teilnehmen und Außenstehende höchstens von Nachbargärten oder vom Bürgersteig aus dabei sein können. Es gab in keinem der berichteten Fälle in dieser Hinsicht Probleme.

Welche technischen Hilfsmittel werden benötigt?

Für die Audio-Übertragung wird ein Verstärker empfohlen, der sonst bei Prozessionen oder ähnlichen Außengottesdiensten zum Einsatz kommt. Beispielsweise wurden in Mettmann den Heimbewohnern, die aufgrund ihrer Bettlägerigkeit nicht am Fenster teilnehmen konnten, zusätzlich zwei Gottesdienste per Videostream angeboten. Tipps für das Livestreaming finden Sie unter:

> Tipps für das Livestreamen von Gottesdiensten

Im Falle einer Eucharistiefeier wird der Aufbau eines einfachen Altartisches mit einer weißen Tischdecke im Hof oder Garten von Gemeindemitgliedern oder Mitarbeitern der Einrichtungen meist unkompliziert umgesetzt.

Wie kann die Kommunionausteilung erfolgen?

Zahlreiche Bewohner der Einrichtungen, in denen derzeit strenges Besuchsverbot besteht, und nicht selten auch die Pflegenden, freuen sich in aller Regel sehr, wenn ein Gottesdienst gefeiert werden kann; dies gilt auch dann, wenn die Spendung der sakramentalen Kommunion nicht vorgesehen oder möglich ist.

Wenn geeignete Personen aus dem Pflegepersonal zur Verfügung stehen, können diese in Absprache mit der Leitung der Einrichtung mit der Kommunionspendung beauftragt werden. In diesem Fall können diese Personen dann durch die Einrichtung zu den einzelnen Bewohnern gehen und ihnen die Kommunion spenden.

In den Fällen, in denen die Spendung der sakramentalen Kommunion an die Bewohner nicht gewünscht oder nicht möglich ist, muss darauf verzichtet werden; stattdessen sollte dann ein Gebet zur geistlichen Kommunion gesprochen werden; geeignete Gebete finden Sie unter:

> Gebetsimpulse: Was kann ich in der Corona-Krise beten?

Welche Probleme sind bis jetzt aufgetreten?

In einigen Fällen scheiterte die Initiative an der Absage der Heimleitungen, die eine derartige Gottesdienstfeier für nicht durchführbar hielten. Gründe dafür waren eine bauliche Nicht-Eignung der Einrichtung, eine zu große Angst vor Ansteckungsmöglichkeiten, schon an Covid-19 erkrankte Bewohner oder die Befürchtung einer zusätzlichen Belastung des Personals. Oft wird das Angebot jedoch dankbar und als Bereicherung angenommen.