Aktualisierung vom 15. September 2021
Der Kompetenzbereich des Beraterstabs bis zur Konstituierung der Aufarbeitungskommission ist erweitert worden. Aufgabe: Konsequenzen aus den Gutachten und Maßnahmen des Erzbistums Köln kritisch zu begleiten, kontrollieren und eigene Vorschläge zur systemischen Veränderungen zu erarbeiten, damit sexualisierte Gewalt verhindert wird.
Um die Übergabe und Unabhängigkeit in diesem Arbeitsauftrag zu gewährleisten, ist in den Beraterstab Frau Erika Nagel (Ermittlungsrichterin a.D.) durch Kardinal Woelki berufen worden. Als „unabhängige Ansprechpartnerin“ leitet sie den Prozess der weiteren Aufarbeitung und ist verantwortlich für die „Übergabe“ an die Aufarbeitungskommission, nach deren Konstituierung. Frau Nagel wird Mitglied dieser unabhängigen Aufarbeitungskommission sein.
Zur Konstituierung dieser Aufarbeitungskommission muss das Land NRW dem Erzbistum Köln seine Kandidaten benennen. Die NRW-Bistümer haben seit April eine entsprechende Anfrage an die Staatskanzlei gestellt.
Aktualisierung vom 7. April 2022
Alle Mitglieder der Unabhängigen Aufarbeitungskommission sind seitens des Landes NRW, des Betroffenenbeirates sowie des Erzbistums Köln benannt. Die Kommission wird mit der konstituierenden Sitzung am 1. Juni 2022 ihre Arbeit aufnehmen.