Wohltun - Nicht-Schaden
Qualifizierung Kompetenz Ethik
Dieses Seminar im Rahmen der Qualifizierung zum Moderator/
in für ethische Fallbesprechung beschäftigt sich mit „Wohl Tun“
und „Nicht Schaden“ als zwei der vier grundlegenden medizinethischen
Prinzipien nach Beauchamp/Childress. Sie stehen in
spannungsreicher Polarität zum Respekt vor der Autonomie des
Patienten/Pflegebedürftigen.
Das Prinzip des Nicht-Schadens wird von Beauchamp und Childress
sehr konkret gefasst, als klare Verpflichtung interpretiert
und ist daher relativ leicht klärbar. Eine Pflicht zum Wohltun
dagegen wirft viele Fragen auf. Welches Maß an Wohltun soll und
kann geleistet werden? Und wer legt eigentlich fest, was zum
Wohl des Betroffenen ist? Wie kann das in der konkreten Situation
bestimmt werden? Wie verhält sich das Prinzip Wohltun zu der
(ärztlichen) Indikation?
Besonders das Prinzip des Wohltuns ist in seiner Auslegung
stark abhängig von den anthropologischen Prämissen, die in
den ethischen Diskurs eingebracht werden. Im Köln-Nimwegener
Bogen findet daher eine Ausdifferenzierung statt, die das
christliche Menschenbild zur Sprache bringt und die umfassenden
Dimensionen des Menschseins berücksichtigt. An diesem
Seminartag werden diese Aspekte vorgestellt und anhand konkreter
Fallbesprechungen diskutiert.
Babette Schwellenbach
Supervisorin (DGSv-zertifiziert)
Fachberaterin Psychotraumatologie (DITP)
Marzellenstr. 32
50668 Köln