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Service

Auswahlverfahren Betroffenenbeirat

Neubesetzung des Betroffenenbeirates: Erzbistum Köln sucht Betroffene, die an einer Mitarbeit interessiert sind

Um die Perspektive der Betroffenen stärker in das Handeln des Erzbistums Köln einfließen zu lassen, hat sich im Jahr 2019 der erste Betroffenenbeirat konstituiert und seitdem eng mit Verantwortungsträgern des Erzbistums zusammengearbeitet. Die Amtszeit des aktuellen Betroffenenbeirates endet zum 30. April 2024. Betroffene, die im Erzbistum Köln sexualisierte Gewalt durch kirchliche Mitarbeitende erfahren haben, sind eingeladen, sich im Betroffenenbeirat des Erzbistums Köln zu engagieren.

1. Wer an einer Mitarbeit im Betroffenenbeirat interessiert ist, muss eine Interessensbekundung ausfüllen und bis 31. Mai 2024 unterschieben zurücksenden.

> Interessenbekundung


Kontakt für die Rücksendung Ihrer Interessensbekundung:

Beraterstab Erzbistum Köln
c/o Stabsstelle Aufarbeitung
Marzellenstraße 32, 50668 Köln
Fax: 0221 1642 3344
E-Mail: mitarbeit.betroffenenbeirat@erzbistum-koeln.de

> weitere Informationen zum Beraterstab


2. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung für Ihre Interessensbekundung.

3. Die eingegangenen Interessensbekundungen werden durch die Mitglieder des Beraterstabs gesichtet. Selbstverständlich werden alle eingehenden Interessensbekundungen vertraulich behandelt.

4. Anschließend möchte der Beraterstab die interessierten Personen im Rahmen eines persönlichen Gesprächs kennen lernen. In diesem Gespräch gibt es genug Zeit um offene Fragen und Anliegen miteinander zu klären. Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie zur Vereinbarung eines Termins erst nach dem Ausschreibungsende vom Beraterstab kontaktiert werden.

5. Nach allen Gesprächen entscheiden die Mitglieder des Beraterstabs darüber, wen sie für eine Mitarbeit im Betroffenenbeirat empfehlen.

6. Die neuen Mitglieder werden anschließend durch den Erzbischof für Dauer von 2 Jahren ernannt. 

Aufgabe des Betroffenenbeirates ist die kritische und konstruktive Mitarbeit im Umgang mit Fragen der sexualisierten Gewalt, die in den Bereichen Prävention, Intervention und Aufarbeitung behandelt werden. Der Betroffenenbeirat ist Impulsgeber, erarbeitet Positionen und Vorschläge im Hinblick auf geplante neue Maßnahmen und setzt sich kritisch mit den bereits geltenden Regelungen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt auseinander.

> weitere Informationen zum Betroffenenbeirat

Die Mitarbeit im Betroffenenbeirat ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Die Mitglieder des Beirates erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung und eine Erstattung ihrer Fahrtkosten nach Maßgabe der Erstattung von Reisekosten im Erzbistum Köln.

Die Themen, mit denen sich der Betroffenenbeirat beschäftigt, generieren sich sowohl aus den Anliegen der Betroffenen wie auch aus den Fragestellungen des Erzbistums.

Der Betroffenenbeirat tagt mindestens vier Mal jährlich. Sofern Beratungsbedarf besteht, kann der Beirat zu weiteren regulären Sitzungen einberufen werden. 

Der Betroffenenbeirat besteht aus mindestens 5 Mitgliedern. Die Mitglieder werden nach Möglichkeit paritätisch besetzt. Die Amtszeit dauert zwei Jahre.

Sollten Sie vor oder nach Abgabe einer Interessensbekundung Fragen haben, können Sie sich gerne melden:

Peter Binot

Peter Binot

Mitglied im Beraterstab und unabhängige Ansprechperson für Betroffene von sexuellem Missbrauch

Für Ihre Interessensbekundung möchten wir uns vorab ganz herzlich bei Ihnen bedanken!

Beitrag in der Kirchenzeitung zum Auswahlverfahren mit Andreas Hamerski

Andreas Hamerski, Vorsitzender des Beraterstabs, wurde von der Kirchenzeitung zum Auswahlverfahren für den Betroffenbeirat befragt. Den ganzen Artikel können Sie hier lesen.

Sie erreichen diese Seite auch direkt über den Kurzlink

www.erzbistum-koeln.de/auswahlverfahren-betroffenenbeirat