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Beratungsgremien des Erzbischofs

Priesterrat des Erzbistums Köln:

Vorsitzender ist der Erzbischof; geborene Mitglieder sind unter anderen die Weihbischöfe, die Bischofsvikare, der Generalvikar, der Dompropst, der Regens des Priesterseminars und die Stadt- und Kreisdechanten. Zu den gewählten Mitgliedern gehören alle Dechanten, Priester aus den jüngeren Weihejahrgängen und Priester im Ruhestand. Darüber hinaus können weitere Mitglieder in den Priesterrat berufen werden. Der Priesterrat tagt in der Regel zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst. Die Ordnung für den Priesterrat ist abgedruckt im Amtsblatt des Erzbistums Köln.

 

Erzbischöflicher Rat:

Dem Erzbischöflichen Rat gehören die Weihbischöfe, die Bischofsvikare, der Generalvikar und seine Stellvertreter sowie die Leiter der Hauptabteilungen Seelsorge, Seelsorge-Personal und Schule/Hochschule an. Der Erzbischof kann Erzbischöfliche Räte ehrenhalber (ad honores) ernennen.

 

Diözesanpastoralrat:

Zu ihm gehören die Mitglieder des Erzbischöflichen Rates sowie benannte Mitglieder anderer Gremien wie Priesterrat und Diözesanrat; außerdem Vertreter der übrigen pastoralen Dienste (Gemeinde- und Pastoralreferentinnen und -referenten, Diakone). Der Diözesanpastoralrat berät den Erzbischof in pastoralen Fragen.

 

Frauenkommission:

Die Frauenkommission wurde aufgrund einer entsprechenden Anregung des Pastoralgesprächs gegründet und setzt sich laut Statut aus 14 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, die 'die vielfältigen Lebenswirklichkeiten, Erfahrungen und Kompetenzen der heutigen Frauen repräsentieren'. Die Frauen sollen deshalb aus verschiedenen Lebenssituationen und Berufen kommen; Mitglieds-Doppelungen in anderen Räten sollen vermieden werden. Ohne Stimmrecht gehören die Leiterin des Referats Frauenseelsorge und der Diözesan-Frauenseelsorger zur Kommission. Die Wahl erfolgt für vier Jahre; die Kommission tritt wenigstens zweimal jährlich zusammen und kann sich aus gegebenem Anlaß an den Kardinal wenden oder von diesem gehört werden. Das Statut ist abgedruckt im Amtsblatt des Erzbistums.

 

Diözesanrat der Katholiken:

Hier sind Frauen und Männer aus den Gemeinden des Erzbistums vertreten, die über die Pfarrgemeinde- und Dekanatsräte von den Bistumsangehörigen gewählt wurden. Der Erzbischof stellt dem Diözesanrat einen eigenen Bischofsvikar zur Seite.

Zu den Beratungsgremien des Erzbischofs gehören auch die Kommission für Liturgie und Kirchenmusik, die Kunstkommission, die Ökumenische Bistumskommission, der Sprecherkreis der Ständigen Diakone im Erzbistum Köln und die Kommission für die Weiterbildung der Priester, Diakone, Pastoralreferenten/-innen und Gemeindereferenten/-innen.

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