Erzbischöfliches Offizialat Köln - Über uns

Das Gericht des Erzbistums stellt sich vor

Der Begriff Offizialat

meinte ursprünglich einen Amtsbereich; heute steht er in aller Regel für das Gericht eines katholischen Bistums. In einigen deutschsprachigen Gebieten wird das bischöfliche Gericht auch Konsistorium genannt.

> Offizialate in Deutschland mit ihren Anschriften

Das Offizialat

Das Offizialat mit seinen Mitarbeitern wird geleitet vom Offizial. Dieser ist der Gerichtsvikar des Bischofs, das heißt er leitet stellvertretend für den Bischof dessen Gerichts­barkeit.

> Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kölner Offizialats

Die Aufgaben des Offizialats

umfassen wegen anderweitiger Möglichkeiten des Rechtsschutzes einen eher begrenzten Bereich. Die hier geführten Verfahren sind fast ausschließlich eherechtlicher Art, um den kirchlichen Personenstand zu klären.

> Näheres zu den Aufgaben des Offizialats

> Statistiken zu den Verfahren

Ein Beratungsgespräch

ob ein Eheverfahren anzuraten ist, können Sie mit einer Mitarbeiterin oder mit einem Mitarbeiter des Offizialats führen, falls Ihre Ehe gescheitert ist.

Termine können telefonisch vereinbart werden.

Anwälte

Anwälte sind für ein Verfahren bei den Offizialaten nicht erforderlich; das heißt es besteht kein Anwaltszwang.

Die beim Kölner Offizialat zugelassenen Anwälte finden Sie hier...