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Neue Missio-Ordnung für das Erzbistum Köln

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Datum:
7. Juni 2023

Neue missio-Ordnung für das Erzbistum Köln tritt zum 1. Juni 2023 in Kraft

 

Die Kirchliche Bevollmächtigung ist für Religionslehrerinnen und Religionslehrer eine Vertrauensbekundung der Kirche, in ihrem Auftrag katholischen Religionsunterricht zu erteilen. Gleichzeitig ist sie auch eine Bestärkung für die Lehrkräfte persönlich und eine Ermutigung für deren pädagogische Arbeit.

Diese Kirchliche Bevollmächtigung betreffend hat das Erzbistum Köln den im Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz getroffenen Grundsatzbeschluss zur Missio-Musterordnung nun umgesetzt. Zum 1. Juni wurde die neue missio-Ordnung für das Erzbistum Köln in Kraft gesetzt. Sie löst die alten Regelungen ab und regelt zukünftig die Kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts (missio canonica/Kirchliche Unterrichtserlaubnis). Nachdem auf Bundesebene diese Entscheidung getroffen worden ist, wurden auf der Ebene der Diözesen entsprechende Ordnungen entwickelt und abgestimmt. Die nun veröffentlichte neue Kölner Ordnung lehnt sich eng an die im Ständigen Rat verabschiedete Fassung an. Sie wird sowohl für die Gebiete des Erzbistums in Rheinland-Pfalz als auch für das Territorium des Erzbistums in Nordrhein-Westfalen gelten. In den nordrhein-westfälische Bistümern wird es jeweils bistumsbezogene missio-Ordnungen geben, die alle eine wechselseitige Anerkennung der Kirchlichen Bevollmächtigung ermöglichen. Diese ist wichtig beispielsweise für einen Schulwechsel von Religionslehrerinnen und Religionslehrern.

Neben der staatlichen Lehrbefähigung ist die Kirchliche Bevollmächtigung die kirchliche Grundlage, mit der Religionslehrerinnen und Religionslehrer an öffentlichen und katholischen Schulen katholischen Religionsunterricht erteilen. Sie ist „kirchliche Sendung, Auftrag und Rückhalt“ für die Religionslehrerinnen und Religionslehrer, so betont es die Präambel der neuen missio-Ordnung. Als katholische Christinnen und Christen bauen sie im weltanschaulich pluralen Umfeld wechselseitig Brücken zwischen Kirche und Schule und geben vor Ort ein Zeugnis christlichen Lebens. In der Präambel wird betont: „Dieses Zeugnis soll zu einer lebendigen Kirche beitragen, die positiv ausstrahlt und für Menschen in einer pluralen Gesellschaft einladend ist.“ Wie die Muster-Ordnung so sieht auch die neue missio-Ordnung des Erzbistums Köln vor, dass zukünftig Religionslehrerinnen und Religionslehrer nicht mehr nach ihren persönlichen Lebensverhältnissen gefragt werden. Damit verfolgt die neue missio-Ordnung wie die im vergangenen Herbst bereits verabschiedete neue Grundordnung einen institutionsbezogenen Ansatz.

 

Neue missio-Ordnung für das Erzbistum Köln zum 1. Juni 2023

„Gleichzeitig bedarf es innerhalb der weltanschaulich pluralen Gesellschaft einer glaubwürdigen Positionierung der eigenen Religiosität in dem Bewusstsein, dass es sich hierbei immer um eine lebenslange Aufgabe handelt.“ Diese erfordert einen reflektierten christlichen Glauben, der kritische Loyalität und konfessionelle Positionalität vereint. „Der Beruf der Religionslehrkraft ist anspruchsvoll und herausfordernd. Mit der Erteilung der missio canonica wollen die Bischöfe die Religionslehrkräfte ermutigen, diese Herausforderungen anzunehmen.“ Diese Ermutigung ist verbunden mit der Zusage einer Unterstützung und Stärkung, die sich konkret in einer Vielzahl an Fortbildungsangebote der Schulabteilung darstellt. Auf vielfältige Weise werden die rund 5.000 Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Erzbistum Köln begleitet und gestärkt. Denn gerade in der heutigen Zeit leisten sie im kirchlichen Sendungsauftrag einen unverzichtbaren Dienst an der religiösen Entwicklung junger Menschen. Deswegen gebührt den Religionslehrerinnen und Religionslehrern ein großer Dank für ihre wichtige Aufgabe und ihr ‚Zeugnis christlichen Lebens‘ im Lern- und Lebensraum Schule.