Die Erträge aus der Kirchensteuer sind die wichtigste Einnahmequelle der deutschen Bistümer. In NRW beträgt sie 9 % der jeweiligen Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer. Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern der einzelnen Bundesländer eingezogen. Für diese Serviceleistung erhält der Staat 3 % (NRW) bzw. 4 % (RP) der erhobenen Kirchensteuer.
Jedes Jahr erstellt das Erzbistum Köln einen detaillierten Budgetentwurf, den sogenannten Wirtschaftsplan, in welchem festgelegt ist, wie die verfügbaren Finanzmittel eingesetzt werden. Im Dezember 2023 hat der > Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat nach eingehender Beratung den Wirtschaftsplan des Erzbistums Köln für das Jahr 2024 verabschiedet.
Der Wirtschaftsplan des Erzbistums Köln für das Jahr 2024 ist wie die Vorjahrespläne öffentlich einsehbar: