Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte, familiennahe und neben der Kindertagesstätte gleichwertige Betreuungsform (vgl. §§ 22, 23 SGB VIII).
Sie ist ausgelegt für Kinder im Alter zwischen 0-14 Jahren. Aufgrund der familienähnlichen Betreuung mit einer festen Bezugsperson ist die Kindertagespflege für Kinder von 0-3 Jahren jedoch besonders attraktiv. Neben der Betreuung hat die Kindertagespflege den Anspruch die Kinder in ihrer Persönlichkeit zu bilden zu und fördern. Das Wohl des Kindes steht dabei an oberster Stelle.
Die gängigste Form ist die häusliche Kindertagespflege, d.h. die Kinder werden im Haushalt der Tagespflegeperson betreut. Dabei beträgt die Gruppengröße maximal 5 Kinder. Darüber hinaus ist die Kindertagespflege bei den Eltern der Kinder oder in angemieteten Räumen möglich. Zusammenschlüsse von 2-3 Tagespflegepersonen sind auch vertretet und nennen sich Großtagespflege. Hier liegt die Gruppengröße bei maximal 9 Kindern.
Die Kindertagespflegepersonen kooperieren mit den örtlichen Kommunen/ Jugendämtern und erhalten von diesen für ihre freiberufliche Tätigkeit eine Geldleistung. Der Elternbeitrag wird direkt an die Kommunen gezahlt.