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Seminare und Aktionen zum Arbeitsschutz

01_Arbeitsschutz_Flip-Chart_Erzbistum Köln Hirschbeck
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Verschiedene Veranstaltungen helfen dabei, den Arbeitsschutz erfolgreich zu gestalten. Hier können Sie sich über die nächsten Seminare und Veranstaltungen informieren.  

Termine 2024

  • 22. und 23.04.2024
  • 03. und 04.06.2024
  • 23. und 24.09.2024
  • 12. und 13.11.2024

Alle Termine im Jahr 2024 finden im Großen Sitzungssaal im Generalvikariat Köln statt. Adresse: Marzellenstraße 32, 50668 Köln

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Bitte melden Sie sich hier zu den Schulungen an.

Uhrzeiten

Uhrzeiten erster Tag: 09:00 bis 16:30 Uhr, zweiter Tag: 09:00 bis 16:00 Uhr

Beschreibung

Im Rahmen dieser Schulung werden die angehenden Sicherheitsbeauftragten auf ihre neuen Aufgaben umfassend vorbereitet und lernen, wie sie motivierend auf die Mitarbeiter einwirken können.

Gemäß § 22 des Sozialgesetzbuches VII sind Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern dazu verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Der Sicherheitsbeauftragte kann auch in kleineren Einrichtungen durch Umsetzung seines Fachwissens die Häufigkeit von Arbeitsunfällen reduzieren. Er unterstützt den Unternehmer bei den Maßnahmen zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen. Dabei werden insbesondere der Einsatz von Schutzeinrichtungen und die persönliche Schutzausrüstung beachtet. Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit, kann sie allerdings nicht ersetzen.

Zum betrieblichen Brandschutz gehören unter anderem eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern. Die Notwendigkeit zur Bestellung von Brandschutzhelfern ergibt sich unter anderem aus der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“. 

Die Ausbildung für Brandschutzhelfer ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil gegliedert.

Themenschwerpunkte

  • Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz / Rechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzorganisation und Aufgaben der Beteiligten im Arbeitssystem
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten der Sicherheitsbeauftragten
  • Die Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG 
  • Erste Hilfe
  • Arbeits- und Wegeunfälle 
  • Brandschutz
  • Kommunikation

Termin 2024

06.06.2024
Ort: Großer Sitzungssaal im Generalvikariat Köln. Adresse: Marzellenstraße 32, 50668 Köln

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Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern daher eine angemessene Aufmerksamkeit für dieses Thema. Die Notwendigkeit zur Bestellung von Brandschutzhelferinnen und -helfern ergibt sich unter anderem aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) „Maßnahmen gegen Brände“ ASR A2.2 Ausgabe: Mai 2018 Abschnitt 7.3 „Brandschutzhelfer“.

Brandschutzhelfer/innen sind speziell ausgebildete und bestellte Mitarbeitende mit folgenden Funktionen:

  • Unterstützung des/r Brandschutzbeauftragten
  • vorbeugender Brandschutz durch Kontrolle bei Arbeiten mit Feuer oder Hitze
  • Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden, Bedienung der Brandschutz-einrichtungen (Feuerlöscher, Handfeuermelder, Wandhydranten)
  • Einweisen der eintreffenden Feuerwehr im Brandfall

Theoretische Themenschwerpunkte

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Praktische Themenschwerpunkte

  • Handhabung und Funktion der Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen bei der Brandbekämpfung erkennen
  • Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
  • Betriebsspezifische Besonderheiten (z.B.: elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
  • Einweisen in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

 

 

Inhalte

  1. Wertvoll
    Sicher und gesund arbeiten
  2. Trampelpfad
    Überblick im Informations- und Servicedschungel
  3. Ich und Andere
    Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten, Aufgaben
  4. Stabilisieren oder Anfangen
    Handlungsimpulse
  5. Schreiben ist Gold
    Dokumentation im Arbeitsschutz
  6. Geht doch (nicht)!
    Praxiserfahrungen
  7. Wie jetzt?
    Anliegen klären

Ziele

Die Teilnehmenden

  • kennen wesentliche Informations- und Unterstützungsmöglichkeiten.
  • haben Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten geklärt.
  • stärken die Motivation für ihren laufenden Arbeitsschutz oder packen erste Aufgaben im Arbeitsschutz an.
  • bereichern durch den Austausch von schwierigen und leichten Praxiserfahrungen ihre Handlungsmöglichkeiten.
  • klären dringliche Anliegen. 

Termine über MS-Teams

  • derzeit keine

Uhrzeiten

Jeweils 10:00 bis 12:00 Uhr

Referenten

  • Manfred Lang, Fachbereichsleitung Gesundheitsmanagement, Arbeitsschutzkoordinator

In diesem Jahr bieten wir Impulsvorträge zur Vorbereitung der Arbeitsschutzbegehung in Kindertagesstätten durch die B·A·D GmbH an.

Inhalte

  • Erklärung des Hintergrundes der Begehungen
  • Vorbereitung des Trägers zum Gelingen einer Begehung
  • Erkennen von Gefahren
  • Mängelbeseitigung
  • Dokumentation

Referent

  • Dipl.-Ing. Jochen Kothen, B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH

Termine über MS-Teams

  • derzeit keine

Uhrzeiten

Jeweils von 09:00 bis 10:30 Uhr

Zielgruppe

Leitungen von Kindertagesstätten, Verwaltungsleitungen sowie Kirchenvorstände

Kontakt

Erzbistum Köln | Generalvikariat
Bereich Personal & Kultur
Fachbereich Gesundheitsmanagement
Marzellenstr. 32 | 50668 Köln

gesundheitsmanagement@erzbistum-koeln.de

Manfred_Lang

Manfred Lang

Fachbereichsleitung Gesundheitsmanagement

Sarah Kessel

Sarah Kessel

Sachbearbeiterin Gesundheitsmanagement