Die fachliche Zuständigkeit für Teamberatung liegt bei der Diözesanstelle für Pastorale Begleitung. Die Diözesanstelle vermittelt eine Beraterin oder einen Berater für das jeweilige Team.
Wünsche nach Teamberatung werden durch den Leiter des Teams oder durch ein beauftragtes Mitglied des Teams mit dem zuständigen Mitarbeiter der Diözesanstelle abgestimmt. Der Wunsch nach Teamberatung kann nach Rücksprache mit dem Team auch durch Mitarbeiter der Fachabteilungen des Generalvikariates der Diözesanstelle angeregt werden.
Die Diözesanstelle prüft in der Regel in einem Vorgespräch den Wunsch in fachlicher Hinsicht und entscheidet nach Abstimmung mit den entsprechenden Fachabteilungen des GV, ob die gewünschte Teamberatung die geeignete Maßnahme darstellt.
Im Kontraktgespräch sorgt die Beraterin/der Berater für Klarheit hinsichtlich der Themen und Ziele des Kontraktes. Eine schriftliche Fixierung der Ziele und Inhalte sowie der Rahmenbedingungen sind Standard.
Kontraktpartner sind in der Regel: Das Team, der oder die vorgesehene Berater(in), sowie ein Vertreter/eine Vertreterin der zuständigen Fachabteilung des Generalvikariates, Dienstvorgesetzte oder Fachverantwortliche. (Andere Fachabteilungen können, wo es sachlich angezeigt ist, zusätzlich hinzugezogen werden.)
Die Beraterinnen und Berater haben keine Aufsichtspflichten oder-befugnisse.