Zum Inhalt springen
Service

Jetzt gilt es: Bei der Kirchenvorstandswahl 2025 Kirche vor Ort mitgestalten

Am 8. und 9. November ist es soweit, im Erzbistum Köln werden neue Kirchenvorstände (KVs) gewählt und Sie können mitgestalten, sowohl als Kandidatin oder Kandidat wie auch als Wählerin oder Wähler. 

Der Kirchenvorstand ist das zentrale Gremium für die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinden. Die Amtsinhaber vertreten die Kirchengemeinde auch in Rechtsgeschäften nach außen. Bestimmt werden sie alle vier Jahre durch eine demokratische Wahl.

Damit Kandidaten, Wähler aber auch Organisatoren bestmöglich auf die KV-Wahlen sowie auf die parallel stattfindenden Pfarrgemeinderatswahlen vorbereitet sind, werden seitens Erzbistums Köln und des Diözesanrats der Katholiken im Erzbistum Köln zahlreiche Begleitangebote zur Verfügung gestellt.

Das Angebot des Diözesanrats finden Sie unter: Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln.

Meine Kandidatur zum Kirchenvorstand
Meine Wahl zum Kirchenvorstand
Kalender, Datum, Tag, Ein Kalender ist eine Übersicht über die Tage, Wochen und Monate eines Jahres. Wochentag. Ex-Bild-DB-ID: 25883

Zeitplan zur KV-Wahl

Egal ob Sie sich als Kandidat oder Kandidatin aufstellen lassen möchten, Sie in einer anderen Kirchengemeinde zur Wahl gehen wollen als dort wo sie wohnen oder ob Sie bei der Wahlorganisation mithelfen: Für die KV-Wahl gibt es mehrere wichtige Fristen. Einen Überblick finden Sie hier.

Dokumente zur Wahl

Wie alle demokratischen Wahlen ist es auch bei der KV-Wahl von Bedeutung, dass sie geordnet abläuft. Deshalb gibt es eine Reihe an Dokumenten, die Rahmenbedingungen, Verfahren sowie einzelne Prozesse regeln.

Hinweis: Der Antrag auf Eintragung bzw. Umtragung in die Liste der Wahlberechtigten gilt für das aktive und passive Wahlrecht und ist bei der Kirchengemeinde (Pastoralbüro) zu stellen, in welcher das Wahlrecht begehrt wird. Der Antrag muss spätestens 5 Monate vor der Wahl (§ 2 Abs. 2 S. 3 KV-WO) gestellt werden. Da der 7. Juni 2025 ein Samstag ist, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag. Dies ist wegen Pfingsten Dienstag, der 10.06.2025.  Die Anträge werden vom Pastoralbüro bitte eingescannt an das Meldewesen (meldewesen[a]erzbistum-koeln.de ) gesendet. Dort wird dann die Umtragung im Wählerverzeichnis vorgenommen.

Ansprechpartner für die KV-Wahl

Sven Schümann

Fachbereich Weltliches Recht Kirchengemeinden

ServicePoint Kirchengemeinden

Bereich ServiceCenter Kirchengemeinden & Verwaltungsleitungen

ServicePoint Kirchengemeinden