Jetzt gilt es: Bei der Kirchenvorstandswahl 2026 in den fusionierten Kirchengemeinden Kirche vor Ort mitgestalten
Am 21. und 22. März ist es auch in den zum 1. Januar fusionierten Kirchengemeinden soweit: Es werden neue Kirchenvorstände (KVs) gewählt und Sie können mitgestalten, sowohl als Kandidatin oder Kandidat wie auch als Wählerin oder Wähler.
Der Kirchenvorstand ist das zentrale Gremium für die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinden. Die Amtsinhaber vertreten die Kirchengemeinde auch in Rechtsgeschäften nach außen. Bestimmt werden sie alle vier Jahre durch eine demokratische Wahl.
Damit Kandidaten, Wähler aber auch Organisatoren bestmöglich auf die KV-Wahlen sowie auf die parallel stattfindenden Pfarrgemeinderatswahlen vorbereitet sind, werden seitens Erzbistums Köln und des Diözesanrats der Katholiken im Erzbistum Köln zahlreiche Begleitangebote zur Verfügung gestellt.
Das Angebot des Diözesanrats finden Sie unter: Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln

