- Bis 31. Mai 2025:
- Frist zur Beantragung auf Wahl eines Rates der Pastoralen Einheit anstelle der Pfarrgemeinderäte auf Seelsorgebereichsebene
- Verantwortlich: Pfarrer
- Bis 08. Juni 2025:
- Berufung des Wahlausschusses [§ 8 Wahlordnung (WO)]
- Verantwortlich: PGR
- Bis 08. September 2025:
- Bekanntgabe des Wahlvorschlags des Wahlausschusses [§ 10 Ziff. 3, 4 WO] (durch Aushang, Pfarrbrief, Internet...)
- Verantwortlich: Wahlausschuss
- 08. – 21. September 2025:
- Offenlegung des Wahlvorschlags u. Hinweis auf die Möglichkeit von Ergänzungsvorschlägen in gleicher Frist [§ 10 Ziff. 3, 4, 5 WO]
- Verantwortlich: Wahlausschuss
- 22. – 28. September 2025:
- Prüfung der eingereichten Ergänzungsvorschläge
- Verantwortlich: Wahlausschuss
- ab 29. September 2025:
- Bekanntgabe des endgültigen Wahlvorschlages (Kandidatenliste) [§ 11 WO]
- Verantwortlich: Wahlausschuss
- 29. September – 07. November 2025:
- Beantragung und Aushändigung von Briefwahlunterlagen [§15 WO]
- Verantwortlich: Wahlausschuss
- Ab 29. September 2025:
- Organisation der Wahl
- Ggf. Verteilung und/oder Versand der Wahlbenachrichtigungen (SB und Pfarreien organisieren selbst)
- Bestimmung der Wahllokale und Festsetzung einer ausreichenden Zeitdauer für die Wahl (max. 14 Tage bis zum für das Erzbistum Köln festgelegt Wahldatum) [§ 9 (2) WO]
- Bestellung eines Wahlvorstandes für jedes Wahllokal [§ 13 WO]
- Verantwortlich: Wahlausschuss
- Ab 25. Oktober 2025:
- Möglichkeit der Wahl an verschiedenen Wahllokalen (wie etwa Kitas, Pastoralbüros, Seniorenheimen…) [§9 (2) WO]
- Verantwortlich: Wahlvorstände / Wahlausschuss
- 09. November 2025:
- Wahltag: Wahl des Pfarrgemeinderates
zzgl. Wahlmöglichkeit am 08. Nov., insbesondere vor und nach der Abendmesse, für alle Wahlberechtigten, die an der Vorabendmesse teilnehmen! - Verantwortlich: Wahlvorstände / Wahlausschuss
- Wahltag: Wahl des Pfarrgemeinderates
- 09. November 2025:
- Stimmzählung und Feststellung des endgültigen Wahlergebnis
- Verantwortlich: Wahlausschuss
- 09./10. November 2025:
- Zusendung des Kurzberichtes an den Diözesanrat [§ 17 Ziff. 1 WO] (Formblatt: Wahlniederschrift)
- Verantwortlich: Wahlausschuss
- 10. - 17. November 2025:
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses in der Pfarrgemeinde [§ 17 Ziff. 2 WO]
- Verantwortlich: Wahlausschuss
- 10. – 17. November 2025:
- Einspruchsmöglichkeit [§ 17 Ziff. 3 WO]
- Verantwortlich: Wahlausschuss
- Bis 16. November 2025:
- Zusendung der Wahlniederschrift für den Seelsorgebereich an den Erzbischof über den Diözesanrat [§18 Ziff. 2 WO]
- Verantwortlich: Vorsitzender des Wahlausschusses
- Bis 30. November 2025:
- Konstituierende Sitzung des PGR [§ 6 Ziff. 1 Satzung PGR]
- Wahl des/der Vorsitzenden
- Wahl des restlichen Vorstands
- Wahl des Mitglieds für den Kirchenvorstand/KGV
- Anhörung zur Berufung von Mitgliedern [nach § 3 Ziff. 1 c) Satzung PGR]
- Verantwortlich: Pfarrer bzw. neue/r PGR-Vorsitzende/r.
- Konstituierende Sitzung des PGR [§ 6 Ziff. 1 Satzung PGR]
- bis 28. Dezember 2025:
- Bekanntgabe der Mitglieder des PGR, des/der Vorsitzenden und des Vorstandes [§ 18 Ziff. 2 WO] im Seelsorgebereich
- Verantwortlich: Pfarrer
- Bis 25. Januar 2026:
- Meldung an den Erzbischof über den Diözesanrat [§ 18 Ziff. 3 WO] über die Zusammensetzung des neuen PGR (Formblätter verwenden!)
- Verantwortlich: neue/r PGR-Vorsitzende/r.
Für akute Fragen und Hilfestellung bei der Durchführung der PGR-Wahlen ist Herr Daniel Sprint am 8. & 9. November 2025 jeweils von 10-19 Uhr für Sie erreichbar.
Rufnummer: 0221 1642 1041