Der Kirchenvorstand (KV)
- ist das Organ einer Körperschaft des öffentlichen Rechts: der Katholischen Kirchengemeinde
- kümmert sich u.a. um das Personal, die Liegenschaften und die Finanzen der Kirchengemeinde
- kümmert sich somit auch um die materiellen Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Kirche
- sorgt sich auch um die Kindertageseinrichtungen (es sei denn, diese Aufgabe ist auf einen Kirchengemeindeverband (KGV) übertragen, in dem dann auch einzelne KV-Mitglieder mitarbeiten)
- bildet zur besseren Wahrnehmung seiner Aufgaben gewöhnlich Ausschüsse für die verschiedenen Themengebiete
- ist das Verwaltungsorgan einer Kirchengemeinde, das gemäß der Kirchenverfassung mit Leitungs- und Verwaltungsaufgaben beauftragt ist