Der Kirchenvorstand - Fragen und Antworten
Hier finden Sie Informationen zu den Aufgaben und Rahmenbedingungen des Kirchenvorstands.
Hier finden Sie Informationen zu den Aufgaben und Rahmenbedingungen des Kirchenvorstands.
Der Kirchenvorstand (KV)
In der Regel besteht der Kirchenvorstand aus
Die Arbeit des KV wird geregelt durch staatliches Gesetz, Kirchenrecht und diözesane Ordnungen
Aktive Mitsorge und Mitarbeit für die Einrichtungen der Gemeinde (z. B. Kirche, Kindergarten, Pfarrheim oder Friedhof)
Dienstgeber für alle Angestellten
vergibt und verwaltet Erbbaurechte
sorgt für Unterhaltung und Instandhaltung der Immobilien
verantwortlich für die Auswahl von geeigneten neben- und hauptberuflich Mitarbeitenden
Das Amt des Kirchenvorstehers ist ein Ehrenamt.
Für außergewöhnliche Mühewaltung kann ihm der Kirchenvorstand mit Genehmigung der bischöflichen Behörde eine angemessene Entschädigung bewilligen.
Im November 2021 stehen die nächsten Kirchenvorstandswahlen an, falls nicht aus besonderen Gründen ein anderer Termin festgelegt worden ist.
Das Amt eines Kirchenvorstandsmitglieds dauert sechs Jahre. Alle drei Jahre wird die Hälfte der Kirchenvorstandsmitglieder gewählt. Auch bei der Wahl 2021 wird daher die Hälfte der Mandate neu vergeben.