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Der Kirchenvorstand - FAQ

Der Kirchenvorstand - Fragen und Antworten

Hier finden Sie Informationen zu den Aufgaben und Rahmenbedingungen des Kirchenvorstands.

Der Kirchenvorstand (KV)

  • ist das Organ einer Körperschaft des öffentlichen Rechts: der Katholischen Kirchengemeinde
  • kümmert sich u.a. um das Personal, die Liegenschaften und die Finanzen der Kirchengemeinde
  • kümmert sich somit auch um die materiellen Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Kirche
  • sorgt sich auch um die Kindertageseinrichtungen (es sei denn, diese Aufgabe ist auf einen Kirchengemeindeverband (KGV) übertragen, in dem dann auch einzelne KV-Mitglieder mitarbeiten)
  • bildet zur besseren Wahrnehmung seiner Aufgaben gewöhnlich Ausschüsse für die verschiedenen Themengebiete
  • ist das Verwaltungsorgan einer Kirchengemeinde, das gemäß der Kirchenverfassung mit Leitungs- und Verwaltungsaufgaben beauftragt ist

In der Regel besteht der Kirchenvorstand aus

  • dem Pfarrer oder dem leitenden Geistlichen der Kirchengemeinde
  • und den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählten Frauen und Männern

Die Arbeit des KV wird geregelt durch staatliches Gesetz, Kirchenrecht und diözesane Ordnungen.

  • verwaltet die Einrichtungen und das Vermögen einer Kirchengemeinde

Aktive Mitsorge und Mitarbeit für die Einrichtungen der Gemeinde (z. B. Kirche, Kindergarten, Pfarrheim oder Friedhof)

  •  verantwortlich für Aufstellung und Überwachung des Haushaltsplanes

Dienstgeber für alle Angestellten

vergibt und verwaltet Erbbaurechte

sorgt für Unterhaltung und Instandhaltung der Immobilien

verantwortlich für die Auswahl von geeigneten neben- und hauptberuflich Mitarbeitenden 

  • Unterstützung der Seelsorgearbeit des Pfarrers durch dessen Entlastung von Verwaltungsaufgaben
  • Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat und Abstimmung der Ziele und Planungen
  • berät in Sitzungen die anstehenden Themen und fast anschließend zu dem Thema einen Beschluss,
  • die Ausführung des Beschlusses liegt je nach dem Sachverhalt beim Pastor,bei der Verwaltungsreferentin oder bei einem anderen Vorstandsmitglied
  • dauerhaftes Engagement für die ganze Wahlperiode
  • in der Regel tagt der Vorstand einmal im Monat

  • Mitglieder des Kirchenvorstands werden für sechs Jahre gewählt,
  • wobei alle drei Jahren jeweils die Hälfte des KV neugewählt wird

  • Wählbar ist jedes Gemeindemitglied, das seinen ersten Wohnsitz seit mindestens einem Jahr in der Pfarrei hat und das mind. 21 Jahre alt ist.
  • Interesse sollten die Kandidaten haben für die verschiedenen Sachbereiche wie Personal, Liegenschaften, Baumaßnahmen und Finanzen
  • nach Möglichkeit sollten sie Freude haben, Fachkompetenz aus dem Beruf, der Erfahrung oder dem Hobby einbringen zu können
  • sofern er nicht durch kirchenbehördliche Entscheidung von den allen Kirchengliedern zustehenden Rechten ausgeschlossen ist

Das Amt des Kirchenvorstehers ist ein Ehrenamt.

Für außergewöhnliche Mühewaltung kann ihm der Kirchenvorstand mit Genehmigung der bischöflichen Behörde eine angemessene Entschädigung bewilligen.

  • Das lässt sich nicht pauschal sagen und hängt von der Größe der Kirchengemeinde ab. In einem Kirchengemeindeverband (Pfarreiengemeinschaft) werden einige Aufgaben von den einzelnen KVs in den KGV übertragen. Entsprechend reduziert sich die Arbeit im KV.
  • In einer großen Kirchengemeinde kann man mit 8-12 Sitzungen pro Jahr rechnen, dazu ggf. noch Arbeit in Ausschüssen.

Im Herbst 2025 stehen die nächsten Kirchenvorstandswahlen an.

Bei jeder Wahl wird die Hälfte der Mandate neu vergeben.

Kontakt

Bereich Finanzsteuerung Kirchengemeinden