Bekenntnisschulen gehören zu NRW

Auch nach dem Schulrechtsänderungsgesetz vom 18. März

20. März 2015 (PEK 150320)

Köln/Düsseldorf. Die Bildungsvielfalt im Grundschulbereich ist ein hoher Wert – und der soll auch in Zukunft erhalten bleiben. Deshalb machen sich die fünf Bistümer in Nordrhein-Westfalen für den Erhalt der Bekenntnisschulen stark. Was die Eltern an schulischer Vielfalt ab Klasse 5 als Selbstverständlichkeit gern in Anspruch nehmen, soll unverändert auch zukünftig für die sechs- bis zehnjährigen Kinder gelten – so wie es schon die Mütter und Väter der Landesverfassung ausdrücklich wollten.

Gegen Initiativen gesellschaftlicher und politischer Interessengruppen zur Abschaffung der Bekenntnisschulen haben sich die fünf NRW-Bistümer mit Erfolg gewehrt. Denn Eltern schätzen die Arbeit engagierter Schulleitungen und ihres Kollegiums, die ein klares katholisches Profil entwickelt haben, Kindern einen verlässlichen Rahmen geben und ihnen ein Identitätsangebot aus dem Glauben machen, weil das Miteinander auf der Wertbasis christlicher Nächstenliebe gründet. Dieses Angebot nehmen auch Eltern wahr, deren Kind einem anderen Bekenntnis, einer anderen Religion oder keiner Religionsgemeinschaft angehört – weil sie die wertorientierte Erziehung ihres Kindes an einer Bekenntnisschule wünschen.

Damit die Eltern über die Bildungsvielfalt mitbestimmen können, sollen sie nach dem Willen der NRW-Bistümer in Regionen, in denen es keine Gemeinschaftsgrundschulen gibt, mit absoluter Mehrheit (50 Prozent plus 1 Stimme) autonom über deren Einrichtung entscheiden. Auch wenn eine Kommune eine Schulartänderung initiiert, sind es die Eltern, die eine Entscheidung darüber treffen. Die NRW-Bistümer befürworten überdies, dass es an Bekenntnisschulen neben dem katholischen auch anderen Religionsunterricht gibt und dass an ihnen auch Lehrkräfte anderer Konfession unterrichten, die das besondere Profil dieser Schulart mittragen.

Die fünf NRW-Bistümer sehen nicht zuletzt angesichts der Zahlen keinen Grund, Bestrebungen nach einer Abschaffung der Bekenntnisschulen nachzugeben: Mehr als jedes dritte Grundschulkind in NRW, 36 Prozent, ist katholisch, knapp zwei Drittel aller Grundschulkinder (62 %) gehören einer christlichen Konfession an. Dem stehen in NRW 30 Prozent katholische Bekenntnisschulen und 67 Prozent Gemeinschaftsgrundschulen gegenüber. Dieses Bildungsangebot soll erhalten bleiben, denn nur Bekenntnisschulen haben den von der Verfassung verbrieften Auftrag, den Unterrichtsalltag und das Schulleben nach dem christlichen Menschenbild zu gestalten – damit der Martinszug ein Martinszug bleibt und nicht als Lichterfest deklariert wird.