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Betroffene sollen sich beteiligen:Erzbistum Köln unterstützt Dialogprozess der UBSKM

Kerstin Claus, die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)
Datum:
5. Mai 2023
Von:
pek230505-uni
Beteiligung von Betroffenen erwünscht

Das Erzbistum Köln unter­stützt das Vor­haben der Unab­hängigen Beauf­tragten für Fragen des sexuellen Kindes­miss­brauchs (UBSKM), im Rahmen eines Dialog­pro­zesses um­fassende Stan­dards und Kriterien für die Beteiligung Betroffe­ner an Auf­arbeitungs­prozessen zu erarbeiten. Zugleich ruft das Erzbistum Betroffene dazu auf, sich in diesen Dialog­prozess mit einzubringen.

„Es ist uns als Erzbistum ein wichtiges Anliegen, dass die Per­spek­tive der Betroffenen weiter gestärkt wird“, erklärt General­vikar Guido Assmann. „Deshalb begrüße ich sehr, dass Frau Claus in ihrer Posi­tion als Unab­hängige Beauf­tragte diesen Prozess anstößt, der die Beteiligung Betroffener an der Auf­arbeitung standardi­siert und damit stärkt. Ich erhoffe mir für unser Erz­bistum wichtige Impulse, um die Betroffenen­beteili­gung weiter aus­zubauen und weiter zu entwickeln.“ Aus dem Erzbischöf­lichen General­vikariat beteiligt sich der Leiter der Stabs­stelle Aufarbeitung am Dialogprozess.

In dessen Zentrum stehen die Fragen, was eine gelingende und echte Beteiligung Betroffener an Aufarbeitungs­prozessen ausmacht, warum die Beteili­gung ein Gewinn für die Institu­tionen ist und welche Kriterien und Stan­dards nötig sind, damit diese Beteiligung er­reicht und sicher­gestellt werden kann. Betroffene sollen gleich­berechtigt neben Institu­tionen und Personen, die bereits als Fachexperten Auf­arbeitungs­prozesse begleiten, mitwirken. 

Wer sich als Betroffener am Dialog­prozess beteiligen möchte, kann sich bis zum 9. Juli 2023 beim UBSKM melden. (Aktualisierung vom 12. Mai: Der bisherige Anmelde­schluss 14. Mai 2023 wurde durch die UBSKM ver­längert, gleich­zeitig wurde auch das Datum der Auftakt­veran­staltung auf einen noch unbekannten Termin verschoben. > zur Pressemitteilung) Im Rahmen einer Auftakt­veran­stal­tung werden der geplante Prozess sowie die Ziele vor­gestellt und diskutiert. In den darauf­folgenden Monaten finden Themen­work­shops zu einzelnen Elementen der Beteiligung Betroffener statt. Die Ergeb­nisse werden dokumen­tiert und auf einer Abschluss­veran­staltung in 2024 innerhalb des Plenums vor­gestellt und ab­schließend diskutiert.

 

Ausführliche Informationen zum Dialog­prozess, zu den Voraus­setzungen für die Mit­wirkung Betroffener sowie den Bewerbungs­bogen gibt es unter:  www.beauftragte-missbrauch.de 

Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.betroffenenrat-ubskm.de und www.aufarbeitungskommission.de sowie unter www.dissens.de 

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