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Erzbistum Köln legt umfassenden Finanzbericht vor

Finanzen1
Datum:
18. Feb. 2015
Von:
(PEK 150218)
Jahresabschluss 2013: Vermögen ermöglicht Seelsorge und Caritas

Köln. Das Erzbistum Köln hat mit seinem Finanzbericht für das Jahr 2013 erstmals einen nach dem Handels­gesetzbuch testierten vollständigen Jahres­abschluss mit Bilanz und Ergebnis­rechnung vorgelegt. Daraus geht hervor, dass der Haushalt 2013 ein Volumen von 811 Mio. Euro hatte. Insgesamt verfügte das Erzbistum Köln 2013 über ein Vermögen von rund 3,35 Mrd. Euro und sichert damit die tägliche Arbeit in der Seelsorge und Caritas. Das Eigen­kapital des Erzbistums ist im Wesentlichen in Rücklagen gebunden, um lang­fristige Verpflichtungen zu decken.

„Mit der Bilanz­vorlage lösen wir unser Versprechen umfassender Transparenz der Finanzen ein“, sagt Generalvikar Dr. Stefan Heße. Der Bericht enthält den gemeinsamen Abschluss des Erzbistums und des Erzbischöf­lichen Stuhls und zeigt darüber hinaus die Vermögenslage der Hohen Domkirche, des Metropolitan­kapitels der Hohen Domkirche, des Priesterseminars und der vom Erzbistum verwalteten selbstständigen Stiftungen.

„Kirchliches Vermögen dient den seel­sorgerischen und sozialen Aufgaben der Kirche“, betont Heße. „Jeden Tag fließen rund zwei Millionen Euro in Kirchen­gemeinden, Caritas und Hilfs­einrichtungen sowie in Projekte in Krisen­regionen und Entwicklungs­ländern. Damit ist die Kirche im Erzbistum nicht nur für die rund zwei Millionen Katholiken da, sondern sucht den Dienst an allen Menschen.“

Sachanlagen schaffen Orte der Begegnung

Die Bilanz des Erzbistums wies zum Bilanzstichtag 31.12.2013 Sachanlagen von rund 646 Mio. Euro aus. Diese Anlagen schaffen Orte der Begegnung; dazu gehören vor allem von der Kirche genutzte Immobilien wie Schulen und Tagungshäuser. Die Finanzanlagen, im Wesent­lichen Wertpapier- und Immobilienfonds, beliefen sich auf rund 2,4 Mrd. Euro. Das Erzbistum Köln hält Beteiligungen an 17 zumeist karitativ tätigen Gesellschaften, von denen allerdings nur zwei Erträge abwerfen. Das Umlaufvermögen betrug rund 287 Mio. Euro aus Bankguthaben und Vorräten.

Von zentraler Bedeutung für die Bistumsfinanzen ist die Höhe und die Zuordnung des Eigenkapitals. Die Eigenkapitalquote beträgt rund 74 Prozent. „Das Erzbistum verkauft keine Produkte und erwirtschaftet mit seinen Dienstleistungen keine Gewinne. Deshalb ist es darauf angewiesen, sich weitgehend aus Eigenkapital zu finanzieren“, erklärt Hermann J. Schon, Finanzdirektor des Erzbistums Köln. Das Eigenkapital ist allerdings zweckgebunden und nicht frei verfügbar. So deckt das Bistums­kapital in Höhe von 823 Mio. Euro insbesondere das Sach­anlage­vermögen, also die kirchlichen Gebäude wie Schulen, Tagungs­häuser, Verwaltungs­gebäude und Kirchen des Erzbistums, die für die täglichen Angebote, Begegnungen und Gottesdienste gebraucht werden.

Rücklagen decken langfristige Verpflichtungen und Risiken

Gemäß Handelsgesetz­buch zählen auch die Rücklagen zum Eigenkapital. Sie decken langfristige Verpflichtungen und Risiken und binden einen Anteil von insgesamt 1,66 Mrd. Euro des Vermögens: Die Pensions­rücklage in Höhe von 410 Mio. Euro deckt Pensions­ansprüche von nahezu 4.000 Priestern, Lehrern und anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie ergänzt die gesetzlichen Pensions­rück­stellungen, um die Verpflichtungen langfristig zu finanzieren. Die Bauerhaltungs­rücklage in Höhe von 596 Mio. Euro bildet das Anfangs­kapital für die langfristigen Instand­haltungs­kosten der Kirchen, die zum großen Teil als Bau­denkmäler zu erhalten sind. Die Ausgleichsrücklage in Höhe von 620 Mio. Euro orientiert sich an der Gemeinde­ordnung. Sie dient zum Ausgleich von Schwankungen beim Kirchen­steuer­aufkommen und anderen Risiken und wird aus 25 Prozent des Eigenkapitals gebildet.

„Die Finanzanlagen des Erzbistums sind kein ‚eigenes Geld’, sondern vor allem Treu­hand­mittel. Sie bilden die Basis der Organisation, sichern bestehende Verpflichtungen ab, decken die Versorgungs­ansprüche der Mitarbeiter und machen eine nachhaltige Erfüllung der Aufgaben möglich“, betont Schon.

 

Fremdkapital: Zweckgebundene Nachlässe und Pensions­rückstellungen

Mehr als ein Viertel des Gesamt­vermögens gehört formal nicht dem Erzbistum und ist als Fremdkapital ausgewiesen. Dazu zählen Sonderposten in Höhe von rund 220 Mio. Euro sowie Rück­stellungen von rund 508 Mio. Euro. Darunter befinden sich Spenden und Vermächt­nisse, die der Kirche für festgelegte Zwecke überlassen wurden. Rück­stellungen wurden im Wesentlichen für Pensionsverpflichtungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben gebildet. Diese reichen aber zur Deckung der Verbindlich­keiten nicht aus. Deshalb wurde zusätzlich die Pensions­rücklage gebildet. 

Weitere Verbindlich­keiten in Höhe von 133 Mio. Euro betreffen größtenteils zugesagte Baukosten­zuschüsse an Kirchen­gemeinden und bewilligte Projekt­mittel für Aufbau­hilfen im Ausland.

Kirchensteuer fließt in Gemeindearbeit und Caritas

Die Ergebnis­rechnung 2013 wies ein Gesamtvolumen von rund 811 Mio. Euro aus. Größte Einnahme­quelle war die Kirchen­steuer mit 573 Mio. Euro, von der mehr als die Hälfte in Seelsorge und Caritas fließt. Zuschüsse des Landes und der Kommunen, insbesondere für Schulen, betrugen rund 118 Mio. Euro. Eigene Erträge, die unter anderem mit den Tagungs­häusern und Vermietungen erwirt­schaftet werden, trugen rund 120 Mio. Euro bei. 

Größter Aufwands­posten waren die Zuweisungen an die Kirchen­gemeinden, andere Seelsorge­einrichtungen sowie die Caritas. Hinzu kommen mit rund 253 Mio. Euro die direkten Personal­kosten sowie sonstige Aufwendungen, beispiels­weise für Instand­haltung, IT und Hebegebühren der Finanz­ämter für den Einzug der Kirchensteuer.

Die Erträge des Wirtschaftsjahres 2013 setzte das Erzbistum Köln nahezu vollständig für die laufende Arbeit ein. Aufgrund der guten Konjunktur und Beschäftigungs­entwicklung lagen die Erträge im Jahr 2013 deutlich über den Erwartungen. Dies führte zu einem Jahres­über­schuss von rund 59 Mio. Euro, der zur Stärkung der Rück­lagen verwendet wurde. Jahres­über­schüsse erweitern auch die Möglichkeiten für Investitionen. So flossen beispielsweise in den Jahren 2008 bis 2015 rund 200 Mio. Euro in den Ausbau und die Modernisierung von Kinder­tages­stätten, insbesondere für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren.

Generalvikar Heße sieht in den finanziellen Möglich­keiten des Erzbistums eine große Chance und zugleich eine große Verantwortung: „Unser Tun ist finanziell getragen von den Beiträgen der Katholiken im Erzbistum. Unsere Arbeit gilt allerdings nicht nur den Kirchen­mitgliedern, sondern allen, die unsere Unter­stützung und Hilfe benötigen. Genauso wichtig sind die vielen Aktivitäten der Caritas als einer tragenden Säule christ­lichen Wirkens oder der Ausbau der Kinder­tages­stätten und die mehr als 100 Beratungs­stellen im Erzbistum. Wir setzen Kirchen­vermögen sinnvoll ein – insbesondere dort, wo andere Hilfe und Nähe fehlt. Und nicht zuletzt ist auch das alltägliche Leben in den Kirchen­gemeinden vor Ort den Einsatz mehr als wert.“  

Transparenz und Kontrolle

Wichtigstes Gremium zur Planung und Kontrolle der Bistums­finanzen ist der Kirchen­steuer­rat. Er besteht aus 31 Mitgliedern, davon werden 21 durch die Kirchenvorstände der Kirchen­gemeinden gewählt. Der Kirchen­steuer­rat beschließt unter anderem den Wirtschafts­plan und entscheidet über Investitions­vorhaben. Außerdem beauftragt er den Abschluss­prüfer und legt die Prüfungs­schwerpunkte fest.

Das Erzbistum Köln veröffentlicht seit Jahrzehnten regelmäßig seine jährlichen Finanz­pläne und informiert über die Verwendung der Kirchen­steuer­mittel. Im Mai 2014 legte Generalvikar Heße zudem das Immobilien­vermögen des Erzbistums Köln offen. Der nun vorgelegte Jahres­abschluss mit Bilanz und Ergebnis­rechnung für das Jahr 2013 folgt den Standards des Handels­gesetz­buchs für große Kapital­gesellschaften. Er wurde von einer unabhängigen Wirtschafts­prüfungs­gesell­schaft geprüft und mit einem uneinge­schränkten Bestätigungs­vermerk versehen.

Die Finanzen der einzelnen Kirchengemeinden sind nicht Gegenstand des Berichts. Sie sind als selbstständige Körperschaften öffentlichen Rechts selbst für ihre Vermögens- und Haushalts­aufstellung verant­wortlich. Das Erzbistum unterstützt die Kirchen­gemeinden bei der Erstellung eigener Finanz­berichte, um künftig auch ihre Finanzen transparenter darzustellen.

Finanzbericht 2013

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