© Erzbistum Köln
Erzbistum Köln legt umfassenden Finanzbericht vor
Datum:
18. Feb. 2015
Von:
(PEK 150218)
Jahresabschluss 2013: Vermögen ermöglicht Seelsorge und Caritas
Köln. Das Erzbistum Köln hat mit seinem Finanzbericht für das Jahr 2013 erstmals einen nach dem Handelsgesetzbuch testierten vollständigen Jahresabschluss mit Bilanz und Ergebnisrechnung vorgelegt. Daraus geht hervor, dass der Haushalt 2013 ein Volumen von 811 Mio. Euro hatte. Insgesamt verfügte das Erzbistum Köln 2013 über ein Vermögen von rund 3,35 Mrd. Euro und sichert damit die tägliche Arbeit in der Seelsorge und Caritas. Das Eigenkapital des Erzbistums ist im Wesentlichen in Rücklagen gebunden, um langfristige Verpflichtungen zu decken.
„Mit der Bilanzvorlage lösen wir unser Versprechen umfassender Transparenz der Finanzen ein“, sagt Generalvikar Dr. Stefan Heße. Der Bericht enthält den gemeinsamen Abschluss des Erzbistums und des Erzbischöflichen Stuhls und zeigt darüber hinaus die Vermögenslage der Hohen Domkirche, des Metropolitankapitels der Hohen Domkirche, des Priesterseminars und der vom Erzbistum verwalteten selbstständigen Stiftungen.
„Kirchliches Vermögen dient den seelsorgerischen und sozialen Aufgaben der Kirche“, betont Heße. „Jeden Tag fließen rund zwei Millionen Euro in Kirchengemeinden, Caritas und Hilfseinrichtungen sowie in Projekte in Krisenregionen und Entwicklungsländern. Damit ist die Kirche im Erzbistum nicht nur für die rund zwei Millionen Katholiken da, sondern sucht den Dienst an allen Menschen.“
Sachanlagen schaffen Orte der Begegnung
Die Bilanz des Erzbistums wies zum Bilanzstichtag 31.12.2013 Sachanlagen von rund 646 Mio. Euro aus. Diese Anlagen schaffen Orte der Begegnung; dazu gehören vor allem von der Kirche genutzte Immobilien wie Schulen und Tagungshäuser. Die Finanzanlagen, im Wesentlichen Wertpapier- und Immobilienfonds, beliefen sich auf rund 2,4 Mrd. Euro. Das Erzbistum Köln hält Beteiligungen an 17 zumeist karitativ tätigen Gesellschaften, von denen allerdings nur zwei Erträge abwerfen. Das Umlaufvermögen betrug rund 287 Mio. Euro aus Bankguthaben und Vorräten.
Von zentraler Bedeutung für die Bistumsfinanzen ist die Höhe und die Zuordnung des Eigenkapitals. Die Eigenkapitalquote beträgt rund 74 Prozent. „Das Erzbistum verkauft keine Produkte und erwirtschaftet mit seinen Dienstleistungen keine Gewinne. Deshalb ist es darauf angewiesen, sich weitgehend aus Eigenkapital zu finanzieren“, erklärt Hermann J. Schon, Finanzdirektor des Erzbistums Köln. Das Eigenkapital ist allerdings zweckgebunden und nicht frei verfügbar. So deckt das Bistumskapital in Höhe von 823 Mio. Euro insbesondere das Sachanlagevermögen, also die kirchlichen Gebäude wie Schulen, Tagungshäuser, Verwaltungsgebäude und Kirchen des Erzbistums, die für die täglichen Angebote, Begegnungen und Gottesdienste gebraucht werden.
Rücklagen decken langfristige Verpflichtungen und Risiken
Gemäß Handelsgesetzbuch zählen auch die Rücklagen zum Eigenkapital. Sie decken langfristige Verpflichtungen und Risiken und binden einen Anteil von insgesamt 1,66 Mrd. Euro des Vermögens: Die Pensionsrücklage in Höhe von 410 Mio. Euro deckt Pensionsansprüche von nahezu 4.000 Priestern, Lehrern und anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie ergänzt die gesetzlichen Pensionsrückstellungen, um die Verpflichtungen langfristig zu finanzieren. Die Bauerhaltungsrücklage in Höhe von 596 Mio. Euro bildet das Anfangskapital für die langfristigen Instandhaltungskosten der Kirchen, die zum großen Teil als Baudenkmäler zu erhalten sind. Die Ausgleichsrücklage in Höhe von 620 Mio. Euro orientiert sich an der Gemeindeordnung. Sie dient zum Ausgleich von Schwankungen beim Kirchensteueraufkommen und anderen Risiken und wird aus 25 Prozent des Eigenkapitals gebildet.
„Die Finanzanlagen des Erzbistums sind kein ‚eigenes Geld’, sondern vor allem Treuhandmittel. Sie bilden die Basis der Organisation, sichern bestehende Verpflichtungen ab, decken die Versorgungsansprüche der Mitarbeiter und machen eine nachhaltige Erfüllung der Aufgaben möglich“, betont Schon.
Fremdkapital: Zweckgebundene Nachlässe und Pensionsrückstellungen
Mehr als ein Viertel des Gesamtvermögens gehört formal nicht dem Erzbistum und ist als Fremdkapital ausgewiesen. Dazu zählen Sonderposten in Höhe von rund 220 Mio. Euro sowie Rückstellungen von rund 508 Mio. Euro. Darunter befinden sich Spenden und Vermächtnisse, die der Kirche für festgelegte Zwecke überlassen wurden. Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Pensionsverpflichtungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben gebildet. Diese reichen aber zur Deckung der Verbindlichkeiten nicht aus. Deshalb wurde zusätzlich die Pensionsrücklage gebildet.
Weitere Verbindlichkeiten in Höhe von 133 Mio. Euro betreffen größtenteils zugesagte Baukostenzuschüsse an Kirchengemeinden und bewilligte Projektmittel für Aufbauhilfen im Ausland.
Kirchensteuer fließt in Gemeindearbeit und Caritas
Die Ergebnisrechnung 2013 wies ein Gesamtvolumen von rund 811 Mio. Euro aus. Größte Einnahmequelle war die Kirchensteuer mit 573 Mio. Euro, von der mehr als die Hälfte in Seelsorge und Caritas fließt. Zuschüsse des Landes und der Kommunen, insbesondere für Schulen, betrugen rund 118 Mio. Euro. Eigene Erträge, die unter anderem mit den Tagungshäusern und Vermietungen erwirtschaftet werden, trugen rund 120 Mio. Euro bei.
Größter Aufwandsposten waren die Zuweisungen an die Kirchengemeinden, andere Seelsorgeeinrichtungen sowie die Caritas. Hinzu kommen mit rund 253 Mio. Euro die direkten Personalkosten sowie sonstige Aufwendungen, beispielsweise für Instandhaltung, IT und Hebegebühren der Finanzämter für den Einzug der Kirchensteuer.
Die Erträge des Wirtschaftsjahres 2013 setzte das Erzbistum Köln nahezu vollständig für die laufende Arbeit ein. Aufgrund der guten Konjunktur und Beschäftigungsentwicklung lagen die Erträge im Jahr 2013 deutlich über den Erwartungen. Dies führte zu einem Jahresüberschuss von rund 59 Mio. Euro, der zur Stärkung der Rücklagen verwendet wurde. Jahresüberschüsse erweitern auch die Möglichkeiten für Investitionen. So flossen beispielsweise in den Jahren 2008 bis 2015 rund 200 Mio. Euro in den Ausbau und die Modernisierung von Kindertagesstätten, insbesondere für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren.
Generalvikar Heße sieht in den finanziellen Möglichkeiten des Erzbistums eine große Chance und zugleich eine große Verantwortung: „Unser Tun ist finanziell getragen von den Beiträgen der Katholiken im Erzbistum. Unsere Arbeit gilt allerdings nicht nur den Kirchenmitgliedern, sondern allen, die unsere Unterstützung und Hilfe benötigen. Genauso wichtig sind die vielen Aktivitäten der Caritas als einer tragenden Säule christlichen Wirkens oder der Ausbau der Kindertagesstätten und die mehr als 100 Beratungsstellen im Erzbistum. Wir setzen Kirchenvermögen sinnvoll ein – insbesondere dort, wo andere Hilfe und Nähe fehlt. Und nicht zuletzt ist auch das alltägliche Leben in den Kirchengemeinden vor Ort den Einsatz mehr als wert.“
Transparenz und Kontrolle
Wichtigstes Gremium zur Planung und Kontrolle der Bistumsfinanzen ist der Kirchensteuerrat. Er besteht aus 31 Mitgliedern, davon werden 21 durch die Kirchenvorstände der Kirchengemeinden gewählt. Der Kirchensteuerrat beschließt unter anderem den Wirtschaftsplan und entscheidet über Investitionsvorhaben. Außerdem beauftragt er den Abschlussprüfer und legt die Prüfungsschwerpunkte fest.
Das Erzbistum Köln veröffentlicht seit Jahrzehnten regelmäßig seine jährlichen Finanzpläne und informiert über die Verwendung der Kirchensteuermittel. Im Mai 2014 legte Generalvikar Heße zudem das Immobilienvermögen des Erzbistums Köln offen. Der nun vorgelegte Jahresabschluss mit Bilanz und Ergebnisrechnung für das Jahr 2013 folgt den Standards des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften. Er wurde von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die Finanzen der einzelnen Kirchengemeinden sind nicht Gegenstand des Berichts. Sie sind als selbstständige Körperschaften öffentlichen Rechts selbst für ihre Vermögens- und Haushaltsaufstellung verantwortlich. Das Erzbistum unterstützt die Kirchengemeinden bei der Erstellung eigener Finanzberichte, um künftig auch ihre Finanzen transparenter darzustellen.
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