Information: Meister-Gerhard-Werk 1954-2013
Das Meister-Gerhard-Werk (MGW) wurde als Siedlungshilfswerk des Erzbistums Köln auf der Kölner Diözesan-Synode 1954 von Kardinal Frings gegründet, um „christliches Familienleben im familiengerechten Heim zu ermöglichen“. In der nachkriegsbedingten Wohnungsnot war es als Unterstützung für Familien mit Kindern gedacht, um ihnen die Errichtung, den Erwerb oder den Ausbau von Wohneigentum im Gebiet des Erzbistums zu erleichtern.
Zu diesem Zweck gewährte das Kuratorium des MGW zinslose Darlehen. Kriterien für diese waren
die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche, ein monatliches Nettoeinkommen von zuletzt nicht mehr
als € 2.500 (ohne Kindergeld) bei bis zu zwei Kindern und einer Wohnfläche von max. 130 qm
bei bis zu drei Kindern. Für Familien mit mehr als zwei Kindern erhöhte sich die Bemessung des
Monatseinkommens um € 300,- pro Kind sowie auch die Wohnflächenbegrenzung. Je Familie gab es
einen Grundbetrag von 5.000 Euro, für jedes Kind weitere 3.000 Euro. Der Tilgungszeitraum war auf
zehn Jahren angelegt.
Bis Ende der 70er-Jahre wurden jährlich ca.1000 Familien mit einem Darlehn gefördert. Später,
in einer sich entspannenden Wohnungssituation und dem Wegfall der staatlichen Eigenheimzulage,
reduzierte sich die Anzahl auf ca. 500-600 pro Jahr. Über die letzten 60 Jahre konnte das Erzbistum
Köln somit rund 45.000 Fa-milien bei der Bildung von Wohneigentum unterstützen.
Gespeist wurde das Meister-Gerhard-Werk seinerzeit aus Kirchensteuermitteln, Kollekten und
Spenden. Es stellt rechtlich ein unselbständiges Sondervermögen des Erzbistums Köln dar. Derzeit
laufen noch ca. 2.700 Darlehen mit einer Restvaluta von ca. 8 Mio. €.
Vor einiger Zeit (2010) erlangte das Erzbistum Köln Kenntnis von einer Veröffentlichung des
Bundesamtes für Finanzaufsicht (BaFin), wonach diese Form der Gewährung von Darlehen als
Kreditgeschäft eingestuft wird. Das Erzbistum zeigte daraufhin das Darlehensprogramm bei der BaFin
an.
Wenngleich diese signalisierte, für das MGW eine Genehmigung zu erteilen, entschied das
Erzbistum, die Förderung in der bisherigen Form einzustellen, da das Interesse an solchen Darlehen
in letzter Zeit deutlich zurückgegangen war.
Derzeit sind alternative Formen einer Förderung in der Erarbeitung, die nach der Vakanz dem
neuen Erzbischof zur Genehmigung vorgelegt werden.
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