Köln - Metropolitankapitel:Neue Sicherheitsvorkehrungen für den Kölner Dom
Auf seiner Sitzung vom 8. Februar 2017 hat das Kölner Metropolitankapitel eine Reihe neuer Sicherheitsvorkehrungen für den Kölner Dom beschlossen. Die Sicherheit der Dombesucher ist der Hohen Domkirche ein besonderes Anliegen. Dies erfordert eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der bestehenden Regeln. Der Köner Dom steht hier in einem engen und regelmäßigen Austausch mit der Polizei und hoffen auf das Verständnis der Bevölkerung.
Aktuell geltende Regelung:
Die Domschweizer und die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Domes haben
schon immer die Sicherheit der Dombesucher im Auge. Das Domkapitel behält sich im Einzelfall vor,
an den Eingängen des Domes unangekündigte Sicht- und Taschenkontrollen durchzuführen.
Ab 1. März 2017 gelten folgende Regelungen:
- Für den Dom gilt ein striktes Verbot für das Mitführen von großen Koffern, Reisetaschen, Wanderrucksäcken. Analog zu den Bestimmungen im Flugverkehr bleibt Handgepäck erlaubt (Handtaschen, kleine Rucksäcke und kleine Rollkoffer).
- Das Mitführen von eigenen Sitzgelegenheiten (z. B. Klappstühle) in den Kölner Dom ist nicht gestattet.
- Neben den Domschweizern werden zusätzliche Sicherheitsfachkräfte mit der Aufsicht im Dom betraut.
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