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Wählen und kandidieren in der Wahlgemeinde ist ab diesem Jahr möglich:Novum bei Kirchenvorstandswahlen 2025

Wahlurne (Symbolbild)
Datum:
21. Mai 2025
Von:
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Bei der diesjährigen KV-Wahl gibt es ein großes Novum: Zum ersten Mal ist es möglich, in einer Gemeinde, die nicht die eigene Wohnsitzpfarre ist, zu wählen und gewählt zu werden. Dafür muss ein Antrag bis 7. Juni 2025 eingereicht werden.

Am 8. und 9. November 2025 finden im Erzbistum Köln und den vier weiteren NRW-Bistümern die Wahlen zum Pfarrgemeinderat (PGR) und Kirchenvorstand (KV) statt. Die neue Wahlordnung für Kirchenvorstände wurde im Amtsblatt des Erzbistums Köln vom 1. April veröffentlicht und ist bei diesen Wahlen gültig. 

Bei der diesjährigen KV-Wahl gibt es ein großes Novum: Zum ersten Mal ist es möglich, in einer Gemeinde, die nicht die eigene Wohnsitzpfarre ist, zu wählen und gewählt zu werden. Dafür muss ein Antrag bis 7. Juni 2025 ausgefüllt und in der Wahlgemeinde eingereicht werden. Das entsprechende Formular hierfür steht auf der Website des Erzbistums Köln hier zur Verfügung. Der Antrag gilt für das aktive und passive Wahlrecht. Der Antrag ist bei der Kirchengemeinde (Pastoralbüro) zu stellen, in welcher das Wahlrecht begehrt wird. 

„Sich als Kirchenvorstand zu engagieren ist eine spannende, vielseitige, aber auch fordernde Aufgabe. Wir freuen uns sehr, wenn sich gerade in diesen herausfordernden Zeiten viele Menschen für eine Mitarbeit im Kirchenvorstand motivieren lassen, um den Wandel der Kirche vor Ort mitzugestalten. Wir werden die Kirchenvorstände dabei mit unserer Angeboten im ServicePoint Kirchengemeinden nach Kräften unterstützen“, sagt Christina Weyand, Fachbereichsleiterin ServicePoint Kirchengemeinden im Erzbistum Köln. Weitere Informationen zum Amt des Kirchenvorstands und kurze Erklärvideos zu den Aufgaben und Gestaltungsmöglichkeiten als Kirchenvorstand finden sich unter: www.erzbistum-koeln.de/kirche_vor_ort/service_pfarrgemeinden/kirchenvorstand/

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