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Kirche, Regierung und Parlament im Dialog :Staatskirchenrechtliches Symposium

Landtagssymposium 1, Bild: Achim Pohl, Bistum Essen
Datum:
17. Juni 2014
Von:
StA Kommunikation/ pek, domradio.de, KNA
Kirche, Regierung und Parlament im Dialog

Bekenntnisgrundschulen, kirchliches Arbeitsrecht, Förderung kirchlicher Kindertageseinrichtungen, staatlicher Kirchensteuereinzug – kein Zweifel: Das Thema Kirche und Staat hat Konjunktur und zieht Fragen nach sich. Überzeugende Antworten setzen eine Gesamtschau des rechtlichen und sozialen Beziehungsgefüges von Kirche und Staat voraus. Doch dafür bleibt im politischen Alltagsgeschäft meist wenig Raum. Deswegen haben die Erzbistümer, Bistümer und Landeskirchen Parlament und Regierung in Nordrhein-Westfalen zu einem offenen fachlich-politischen Dialog eingeladen. In einem Staatskirchenrechtlichen Symposium unter dem Titel „Staat und Kirche in NRW – Standpunkte und Perspektiven“ am 16. Juni  im Düsseldorfer Landtag,erörterten Leitungsverantwortliche aus Kirche, Caritas und Diakonie die Fragen mit Abgeordneten, Mitgliedern der Landesregierung, Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien und anderen.

 

Das Symposium wurde veranstaltet vom Bistum Aachen, dem Bistum Essen, dem Erzbistum Köln, der Lippischen Landeskirche, dem Bistum Münster, dem Erzbistum Paderborn, der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche von Westfalen: Sie brachtenrund 350 Spitzenvertreter aus Politik und Kirche zusammen, um sich in sechs Foren über kirchen-politische Themen auszutauschen.

 

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) merkte in ihrer Rede an, dass viele Menschen die Kirche leider nur noch unter finanziellen Gesichtspunkten betrachteten, obwohl diese doch wichtige Leistungen erbrächte. Kraft forderte, das Verhältnis zwischen dem Staat und den Kirchen zu verbessern.

Großes  Interesse richtete sich vor allem auf das Thema Geld und Kirche. NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sieht hier viele Missverständnisse, die es aufzuklären gelte. Die Kirchensteuer etwa sei keine Leistung des Staates, betonte er. Der Staat übernehme nur den Einzug - in NRW gegen eine Gebühr von rund 90 Millionen Euro jährlich. Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck sprach die Finanzierung der kirchlichen Kindertagesstätten an. Hier reichten die jährlichen Anpassungen von 1,5 Prozent nicht aus, um Tariflohnsteigerungen auszugleichen. Wenn die Entwicklung in diese Richtung weitergehe, müssten die Kirchen Kitas schließen.

Insgesamt zeigte sich in dem Symposium, wie viel „Diskussionsstoff“ es zwischen Kirche und Politik gibt, der auch in Zukunft weiter verhandelt werden muss.

  

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