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Stellungnahme zur kirchenrechtlichen Anzeige

Bildmarke des Erzbistums Köln
Datum:
21. Juli 2025
Von:
Erzbistum Köln
Der Betroffenenbeirat der Deutschen Bischofskonferenz hat eine kirchenrechtliche Anzeige gegen Rainer Maria Kardinal Woelki gestellt. Dazu gibt das Erzbistum Köln folgende Stellungnahme ab:

Kardinal Woelki hat das Schreiben des Betroffenenbeirats der Deutschen Bischofskonferenz überrascht zur Kenntnis genommen. Die vorgebrachten Anschuldigungen sind offenkundig haltlos und bauen – sicherlich unabsichtlich mangels besseren Wissens – auf einer Reihe falscher Annahmen und Behauptungen auf. So wird beispielsweise die falsche Behauptung aufgestellt, die Staatsanwaltschaft habe ‚als juristisch gesichert festgestellt‘, ‚dass Kardinal Woelki an Eides statt sowie unter Eid ‚objektiv unwahre‘ Angaben zu seinem Umgang mit mutmaßlichen bzw. erwiesenen Fällen von sexuellem Missbrauch gemacht hat“.

Das stimmt nicht. Zum einem wurde das Ermittlungsverfahren nicht geführt, um den Umgang mit Anzeigen möglicher Sexualstraftaten, der Meldung von Tätern und erst recht nicht um die Aufarbeitung von Missbrauchstaten aufzuklären. Damit kommt eine Anwendung der im Schreiben erwähnten kirchenrechtlichen Normen also überhaupt nicht in Frage. Zum anderen ist es in unserem Rechtsstaat die Aufgabe von Gerichten und eben gerade nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, ‚juristisch gesicherte‘ Feststellungen zu treffen. Sie hat es daher selbstverständlich auch in diesem Fall nicht getan. Diese Grundprinzipien sind für unsere Rechtsordnung elementar.

Auch erfolgte die Einstellung des Ermittlungsverfahrens nicht etwa – wie behauptet – zur Vermeidung einer Anklage, sondern weil die Staatsanwaltschaft eine solche Anklage für nicht angemessen erachtete. Sie hat nämlich den Verdacht hinsichtlich aller erhobenen schwerwiegenden Vorwürfe wie des Meineids als Zeuge vor Gericht oder sonstiger absichtlicher falscher Aussagen ausdrücklich verneint. Der bloße – und durch Kardinal Woelki bis heute bestrittene – Verdacht hinsichtlich der Fahrlässigkeitsvorwürfe hat mit einer wie auch immer gearteten verbindlichen oder juristischen ‚Feststellung‘ nichts zu tun. Es war vor diesem Hintergrund auch die Staatsanwaltschaft, die die Einstellung vorschlug. Das Gericht hat diesen Vorschlag geprüft und dem zugestimmt. Das Verfahren wurde somit in allen Punkten rechtskräftig eingestellt. Es gilt weiterhin und vollumfänglich die Unschuldsvermutung.

‚Weitere schwere Vorwürfe‘, wie ein angeblich nachlässiger Umgang mit Akten oder gar die Täuschung von Missbrauchsbetroffenen, die eine kirchenrechtliche Anzeige begründen würden, werden im Schreiben lediglich pauschal in den Raum gestellt, jedoch in keiner Weise konkretisiert oder belegt. Auch diese sind offenkundig haltlos und entschieden zurückzuweisen. Kardinal Woelki hätte sich gewünscht, dass die Verfasser mit ihm den kritischen Austausch gesucht hätten. Dann wäre ein derart fehlerhaftes Schreiben wahrscheinlich vermeidbar gewesen.

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