Welche Themen werden im DPR beraten?
Der DPR berät den Erzbischof in wichtigen pastoralen Fragen. Die zu beratenden Themen werden dem DPR durch den Erzbischof vorgelegt. Dabei berücksichtigt er Vorschläge der Mitglieder des DPR.
Welchen Auftrag hat der DPR?
Das kirchliche Recht sieht vor, dass jeder Bischof für seine Diözese einen Pastoralrat bildet. Die Aufgabe dieses Diözesanpastoralrats ist es, pastorale Fragen und Herausforderungen, die in der Verantwortung der Diözese liegen, in Gemeinschaft mit dem Bischof zu untersuchen, zu beraten und hierzu dem Bischof praktische Folgerungen vorzuschlagen. Mit den Worten von Kardinal Woelki geht es darum synodal zu beraten, was es heute im Erzbistum Köln bedeutet „das Leben zu teilen, den Glauben zu bezeugen und das Evangelium weiterzugeben“.
Was bedeutet synodale Arbeitsweise?
Synodales Handeln ist für Papst Franziskus „ein kirchlicher Unterscheidungsprozess, der in der Anbetung, im Gebet und im Kontakt mit dem Wort Gottes stattfindet“. Auch Kardinal Woelki ist es ein persönliches Anliegen, die Beratungen des DPR als geistliche Erfahrungen zu gestalten, um im Ringen miteinander im Heiligen Geist der Frage nachzugehen, was Christus heute von uns erwartet. Im DPR soll eine geistlich-synodale Arbeitsweise erlernt und gelebt werden, die auf andere Beratungen und Prozesse im Erzbistum ausstrahlt.
Sind die Empfehlungen für den Kardinal bindend?
Nach dem Kirchenrecht hat der DPR lediglich beratendes Stimmrecht. Gleichwohl ist der DPR mit seinen vielfältigen Perspektiven das wichtigste Beratungsgremium des Erzbischofs.
Wie lange dauert eine Amtszeit?
Die Amtszeit des DPR dauert fünf Jahre.
Wie viele Sitzungen gibt es pro Jahr? Wo finden diese statt?
Laut Satzung tritt der DPR mindestens zweimal im Jahr zusammen. Die Sitzungen finden in einem diözesanen Tagungshaus statt (Bensberg, Siegburg oder Köln). Die Sitzungszeiten sind arbeitnehmerfreundlich terminiert und können sich über zwei Tage (Freitagnachmittag/Samstag) erstrecken.
Gibt es eine Satzung bzw. Wahlordnung für den neuen DPR?
DIe Satzung des Diözesanpastoralrats in der Erzdiözese Köln und die Ausführungsbestimmungen zum Losverfahren zur Besetzung des Diözesanpastoralrats finden Sie im Amtsblatt des Erzbistums Köln vom 1. August 2024.