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Diözesanpastoralrat | Beratungsgremium

Symbolbild: Diözesanpastoralrat

Der Diözesanpastoralrat (DPR) ist das zentrale synodale Beratungsgremium des Erzbischofs, das vielfältige Perspektiven aus dem Volk Gottes im Erzbistum Köln einbringt. Diese Vielfalt soll die Beratung des Erzbischofs bei allen pastoralen Fragen bereichern, die er dem DPR vorlegt. Entsprechend ist das Gremium zusammengesetzt; die etwa 50 Mitglieder bringen ihre je eigenen Perspektiven in das Gremium ein.

Aufgabe des Rates ist laut Kirchenrecht die Untersuchung und Beratung aller Fragen, die sich auf das pastorale Wirken in der Diözese beziehen. Hierzu werden Vorschläge für praktische Folgerungen erarbeitet.

Zum ersten Mal wird ein Teil des Gremiums über ein offenes und transparentes Losverfahren besetzt. Aus 454 Bewerber/-innen wurden am 20. September 2024 18 Mitglieder und 18 Ersatzmitglieder für den Diözesanpastoralrat gelost.

Der Diözesanpastoralrat – ein synodales Beratungsgremium

Mehr Beteiligung im neuen Diözesanpastoralrat

Zentrale Aufgabe des DPR ist es, den Erzbischof in wichtigen pastoralen Fragen zu beraten. In die Beratungen des DPR sollen die vielfältigen Perspektiven des Volkes Gottes im Erzbistum Köln einfließen. Diese Vielfalt unterstützt den Erzbischof in seinem Hirtendienst.

Durch die neue Form der Besetzung ist es dem DPR besser möglich, dieses Aufgabenprofil zu erfüllen. Die Einführung eines Losverfahrens erweitert das Spektrum der Mitglieder deutlich. Insbesondere die Perspektive der Menschen aus den Pastoralen Einheiten kann stärker zum Tragen kommen. Wie bisher sind Vertreter/-innen pastoraler Berufsgruppen und der diözesanen Verbände, Gremien und weiterer Gruppierungen Mitglieder im DPR.

DIe Satzung des Diözesanpastoralrats in der Erzdiözese Köln finden Sie im Amtsblatt des Erzbistums Köln vom 1. August 2024.

Synodale Arbeitsweise – synodaler Geist

„Tatsächlich führt uns die Synodalität zurück zum Wesen der Kirche selbst, zu ihrer konstitutiven Realität und zum Ausgerichtetsein auf die Evangelisierung. Es ist eine Weise des Kircheseins und eine Prophetie für die Welt von heute.“

(Papst Franziskus, Audienz für den Generalsekretär der Bischofssynode am 24. April 2021)

Synodalität ist kein Arbeits- oder Sitzungsmodus, sondern eine Haltung. Für Papst Franziskus sind drei Aspekte wesentlich für diese Haltung: „begegnen, zuhören, unterscheiden“. Dieses synodale Miteinander soll die Beratungen im DPR und allen Gremien in unserem Erzbistum mehr und mehr prägen. Kardinal Woelki zielt damit auf eine veränderte Kultur der pastoralen Beratungen, denn: „Synodalität lebt von der Offenheit für das, was der andere sagt.“

Vielfältige Perspektiven – Stärkung der Laien 

„Das pastorale Handeln der Kirche muss lebendig auf den Erfahrungen der Menschen in unseren Kirchengemeinden aufbauen und laufend weiterentwickelt werden.“
(Kardinal Woelki)

Um diesem Anspruch besser gerecht zu werden, entsteht im DPR eine neue Gewichtung zwischen Engagierten und Hauptberuflichen. Durch das Losverfahren wird mehr als ein Drittel der Mitglieder direkt von der Basis der Pastoralen Einheiten kommen. Zudem werden deutlich weniger Beschäftigte des Generalvikariats und auch weniger Kleriker vertreten sein. Dadurch erhalten die Laien – ob in Gremien, Verbänden oder Gruppierungen organisiert oder nicht – eine starke Stimme im DPR.

Neuer Zugangsweg: Per Losverfahren in den Diözesanpastoralrat

Losverfahren zum neuen Diözesanpastoralrat

Der Zugang durch ein Losverfahren ist ein Novum in der katholischen Kirche in Deutschland. Über ein offenes und transparentes Losverfahren werden 18 der 51 Sitze im DPR vergeben. Das Losverfahren eröffnet einen direkten Zugang für Menschen aus den Pastoralen Einheiten. Über das Losverfahren wird unter anderem sichergestellt, dass auch junge Christinnen und Christen die Beratungen des DPR mit ihrem Blick auf die Kirche von Morgen prägen.

Fragen und Antworten zum Diözesanpastoralrat

Welche Themen werden im DPR beraten?

Der DPR berät den Erzbischof in wichtigen pastoralen Fragen. Die zu beratenden Themen werden dem DPR durch den Erzbischof vorgelegt. Dabei berücksichtigt er Vorschläge der Mitglieder des DPR.

Welchen Auftrag hat der DPR?

Das kirchliche Recht sieht vor, dass jeder Bischof für seine Diözese einen Pastoralrat bildet. Die Aufgabe dieses Diözesanpastoralrats ist es, pastorale Fragen und Herausforderungen, die in der Verantwortung der Diözese liegen, in Gemeinschaft mit dem Bischof zu untersuchen, zu beraten und hierzu dem Bischof praktische Folgerungen vorzuschlagen. Mit den Worten von Kardinal Woelki geht es darum synodal zu beraten, was es heute im Erzbistum Köln bedeutet „das Leben zu teilen, den Glauben zu bezeugen und das Evangelium weiterzugeben“.

Was bedeutet synodale Arbeitsweise?

Synodales Handeln ist für Papst Franziskus „ein kirchlicher Unterscheidungsprozess, der in der Anbetung, im Gebet und im Kontakt mit dem Wort Gottes stattfindet“. Auch Kardinal Woelki ist es ein persönliches Anliegen, die Beratungen des DPR als geistliche Erfahrungen zu gestalten, um im Ringen miteinander im Heiligen Geist der Frage nachzugehen, was Christus heute von uns erwartet. Im DPR soll eine geistlich-synodale Arbeitsweise erlernt und gelebt werden, die auf andere Beratungen und Prozesse im Erzbistum ausstrahlt.

Sind die Empfehlungen für den Kardinal bindend?

Nach dem Kirchenrecht hat der DPR lediglich beratendes Stimmrecht. Gleichwohl ist der DPR mit seinen vielfältigen Perspektiven das wichtigste Beratungsgremium des Erzbischofs.

Wie lange dauert eine Amtszeit?

Die Amtszeit des DPR dauert fünf Jahre.

Wie viele Sitzungen gibt es pro Jahr? Wo finden diese statt?

Laut Satzung tritt der DPR mindestens zweimal im Jahr zusammen. Die Sitzungen finden in einem diözesanen Tagungshaus statt (Bensberg, Siegburg oder Köln). Die Sitzungszeiten sind arbeitnehmerfreundlich terminiert und können sich über zwei Tage (Freitagnachmittag/Samstag) erstrecken.

Gibt es eine Satzung bzw. Wahlordnung für den neuen DPR?

DIe Satzung des Diözesanpastoralrats in der Erzdiözese Köln und die Ausführungsbestimmungen zum Losverfahren zur Besetzung des Diözesanpastoralrats finden Sie im Amtsblatt des Erzbistums Köln vom 1. August 2024.

Wer gehört dem DPR an?

Zusammensetzung des neuen Diözesanpastoralrats

Wie erklärt sich die Zusammensetzung des DPR?

Die Zusammensetzung des DPR bildet die Vielfalt der Menschen und Lebenskontexte im Erzbistum Köln ab. Engagierte Stimmen aus allen Bereichen des kirchlichen Lebens – Menschen aus den Gemeinden und Personen im kirchlichen Dienst – werden im DPR zu wichtigen Beratern des Erzbischofs in pastoralen Fragen. Durch die synodale Einbeziehung vielfältiger Stimmen aus dem ganzen Erzbistum kann der DPR so seine Aufgabe als zentrales Beratungsgremium bestmöglich erfüllen. Der DPR soll ein Beratungsgremium des Erzbischofs sein, in dem die Mitglieder intensiv miteinander ins Gespräch kommen, aufeinander hören und gemeinsam arbeiten sollen. Durch die Größe des Gremiums ergeben sich Möglichkeiten für diesen direkten und intensiven Austausch.

Gibt es Personen, die bislang im DPR vertreten waren und die dem neuen DPR nicht mehr als geborene Mitglieder angehören werden?

Das trifft vor allem auf Hauptamtliche in der Bistumsverwaltung (Generalvikariat) zu. Diese bleiben jedoch Mitglieder in anderen Beratungsgremien.

Ausblick auf den neuen Diözesanpastoralrat

Geschäftsstelle des Diözesanpastoralrats

Büro des Generalvikars

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www.erzbistum-koeln.de/dpr