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Schlichtungsausschuss des Erzbistums Köln

Panorama Köln

Schlichtungsausschuss für das Erzbistum Köln

Der Schlichtungsausschuss ist aufgrund § 47 KAVO eingerichtet und zuständig zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben zwischen Dienstgeber und Mitarbeiter.

Im Erzbistum Köln ist die Geschäftsstelle des Schlichtungsausschusses seit 2002 dem Offizialat zugeordnet.

> Die Anschrift finden Sie auf der Kontakt-Seite... 

Zuständigkeit

Zuständig ist der Schlichtungsausschuss für

  • den Bereich des Erzbistums mit seinen Dienststellen und Einrichtungen,

  • die Kirchengemeinden/Kirchengemeindeverbände des Erzbistums,

  • andere kirchliche Rechtsträger im Erzbistum,
    die mit ihren Mitarbeitern die Zuständigkeit des Schlichtungsausschusses vereinbart haben,
    oder falls ein Vertragspartner aus diesem Bereich das Schlichtungsverfahren wünscht.

Ausgenommen ist die diözesane Caritas: dort besteht ein eigene Schlichtungsstelle.

Manche Dienstverträge haben ausdrücklich die Schieds- und Einigungsstelle des Erzbistums als zuständig vereinbart, meist bei Führungskräften.

Üblicherweise ist damit der Schlichtungsausschuss zuständig für Arbeitsverhältnisse, denen die kirchliche Arbeitsvergütungsordnung KAVO zugrundeliegt.

Der Ausschuss ist damit überdies zuständig für die jene - in der Praxis weniger häufigen - kirchlichen Arbeitsverhältnisse außerhalb des caritativen Bereichs, denen eine andere Vergütungsordnung zugrundeliegt (etwa die des alten Bundesangestelltentarifs BAT).

Downloads Schlichtungsausschuss

Kontakt Schlichtungsausschuss

Schlichtungsausschuss für das Erzbistum Köln

Roncalliplatz 2
50667 Köln

c/o Erzbischöfliches Offizialat