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Unsere AGBs

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Informationen zu Anmeldung, AGB, FAQs, externe Weiterbildungen

Die Anmeldung kann nur über Magellan Academy erfolgen. Mit der Anmeldung wird unsere Regelung bezüglich Teilnehmergebühr und eventueller Ausfallgebühr anerkannt.

Die Anmeldung zu einer Weiterbildungsveranstaltung wird von der Abteilung Personalentwicklung noch einmal überprüft. Sollte es Gründe geben, Ihre Anmeldung zu stornieren (z.B. weil keine Abstimmung zur Teilnahme an der Veranstaltung mit dem Vorgesetzten eingeholt wurde), erhalten Sie eine E-Mail mit dem Grund der Absage und einem Hinweis sich ggf. für einen anderen Termin anzumelden.

Ca. zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung schicken wir Ihnen per Mail weitere Informationen zum Kurs zu.

Die Mitarbeitervertretung der Gemeindereferent/inn/en und Pastoral­referen­t/inn/en hat grundsätzlich ein Anhörungs- und Mitberatungsrecht bezüglich der Auswahl der Teilnehmer/innen an beruflichen Fort- und Weiterbildungs­maßnahmen, die in Magellan für diese Berufsgruppe ausgeschrieben werden.

Für die Auswahlentscheidungen wird vorwegnehmend festgelegt, welche Kriterien der Entscheidung zugrunde zu legen sind:

So ist für die Auswahl der Teilnehmer/innen überwiegend der zeitliche Eingang der Anmeldung bei der Abteilung Personalentwicklung Pastorale Dienste maßgeblich (chronologische Reihenfolge). Dieses Kriterium ist auch im Falle einer Überbelegung anzuwenden (Warteliste). Gelten darüber hinaus weitere sachliche Kriterien für die Auswahl (wie z.B. Zuordnung zu einem Tätigkeitsprofil oder einer Berufsgruppe, wiederholte Teilnahme im gleichen Themenfeld, Regionen, Pilotpfarreien, Follow Up-Veranstaltungen) werden diese mit der Mitarbeitervertretung im Vorhinein abgesprochen.

Darüber hinaus besteht auf Seiten der Mitarbeitervertretung in jedem Fall ein Anhörungs- und Mitberatungsrecht bezüglich der konkreten Auswahl der Teilnehmer/innen, dabei werden die in der Ausschreibung benannten sachlich begründeten Teilnahmebedingungen berücksichtigt.

Teilnehmerbeiträge und Ausfallgebühren - FAQ

Grundsätzlich ja. Es gibt einige Ausnahmen. Lesen Sie dazu die nächste Frage.

Der Begriff „Weiterbildungskurse“ meint Kurse in der 3. Bildungsphase (= Fort- und Weiterbildung), die freiwilligen Charakter haben.

Von Teilnehmerbeiträgen frei sind damit alle Kurse, die in der 2. Bildungsphase (Berufseinführung der Kapläne, GA, PA) stattfinden – gleichgültig ob verpflichtend oder fakultativ – und Kurse, die in der Weiterbildungsphase verpflichtenden Charakter haben.
Ferner bleiben Kurse frei von einem Teilnehmerbeitrag, die einen „besonderen Charakter“ haben. Hierzu zählen etwa der „Tag aller Pastoralen Dienste“ und die „Besonderen Seminartage“.

Der Teilnehmerbeitrag für den Regelfall („Regel-Teilnehmerbeitrag“) ist zurzeit auf 12,50 € pro Teilnehmertag festgelegt.

Mit „Teilnehmertag“ ist ein voller Tag mit Übernachtung im Rahmen einer Internats­veranstaltung gemeint.

Der Teilnehmerbeitrag für Internatsveranstaltungen, bei denen Kursteile unter einem vollen Tag bleiben, oder für Tagesveranstaltungen wird anteilmäßig berechnet.

Bei langfristigen Kursen werden Teilnehmerbeiträge gemäß individueller Kalkulation erhoben.

In GuideCom Academy ist die Höhe des zu zahlenden Teilnehmerbeitrags vermerkt.

Sie erhalten nach der Veranstaltung eine Rechnung.

Wenn durch Abmeldung oder Fernbleiben ein Kursplatz frei bleibt, wird der Teilnehmerbeitrag in eine Ausfallgebühr gleicher Höhe umgewandelt. Bei kostenfreien Kursen wird eine analoge Gebühr berechnet.

Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen (personalentwicklung-pastorale-dienste@erzbistum-koeln.de).

Der Zeitpunkt, bis zu dem eine Abmeldung für den sich Abmeldenden kostenneutral bleibt, ist einheitlich auf sechs Wochen vor Kursbeginn festgelegt.

ACHTUNG: Ausfallgebühren werden unabhängig vom Grund einer Abmeldung oder Nicht-Teilnahme am Kurs erhoben.

Ausnahmen:
Es ist unerwartet eine eigene Krankheit aufgetreten (bei ärztlich nachgewiesener Krankheit) oder ein Familienmitglied ist erkrankt und muss gepflegt werden.

Weitere Themen

Mit Beschluss vom 11. März 2013 der Regional-KODA erhält die Anlage 20 KAVO eine Entgeltordnung, die eine differenzierte Eingruppierung für Gemeinde- und Pastoralreferent/inn/en ermöglicht.

Neu ist die Möglichkeit einer Höhergruppierung, die nach dem erfolgreichen Abschluss von höhergruppierungsrelevanten Fortbildungen erfolgt. Diese Höhergruppierung setzt Fortbildungen in einem Umfang von insgesamt mindestens 40 Leistungspunkten voraus.

Diese Leistungspunkte werden wie folgt berechnet:

Ein Leistungspunkt entspricht 30 Arbeitsleistungen (workloads).
Arbeitsleistungen („workloads“) werden berechnet, indem die Unterrichts­stunden (je 45 Minuten) mit einem entsprechenden Umrechnungsfaktor multipliziert werden.
Folgende Umrechnungsfaktoren finden Anwendungen: Supervision im Rahmen der Fortbildung (Faktor 1), Praktikum im Rahmen der Fortbildung (Faktor 1,1), Unterrichtsstunden im Rahmen von Seminaren ohne Prüfungsleistungen (Faktor 2), Unterrichtsstunden im Rahmen von Seminaren mit Vorbereitungs- und Nach­bereitungs­stunden inkl. etwaiger Prüfungsleistungen (Faktor 3).

Hinweis zu Magellan: In Magellan werden die Leistungspunkte mal 100 angezeigt. Teilen Sie die angezeigte Zahl (z.B. 430) durch 100 (430:100) dann erhalten Sie die Leistungspunkte, die Sie für den ausgeschriebenen Kurs erhalten (in diesem Fall wären es 4,3).

Anträge auf eine Bezuschussung von externen Weiterbildungen können an die Fachbereich Personalentwicklung Pastorale Dienste gestellt werden. Diese werden vom Fachbereich geprüft. Dem Beantragenden wird nach der Prüfung mitgeteilt, ob und in welcher Höhe eine Bezuschussung bewilligt wurde. Ein Förderbescheid wird zugestellt.

Es ist auch möglich, einen Antrag auf eine von uns bereits ausgeschriebene und mit einem Teilnehmerbeitrag versehene Maßnahme zu stellen, weil diese Maßnahme vom Arbeitgeber angeordnet wurde und zu 100 % bezuschusst werden soll.

Dienstvereinbarung zur Einführung und Nutzung der Weiterbildungssoftware Magellan, nun unter der Bezeichnung GuideCom Academy, für Gemeindeassistentinnen / Gemeindeassistenten, Gemeindereferententinnen / Gemeindereferenten, Pastoralassistentinnen / Pastoralassistenten und Pastoralreferentinnen / Pastoralreferenten im Erzbistum Köln