Unsere AGB
Anmeldung zu Kursen
Die Anmeldung kann nur über Magellan erfolgen. Mit der Anmeldung wird unsere Regelung bezüglich Teilnehmergebühr und eventueller Ausfallgebühr anerkannt.
Die Anmeldung zu einer Weiterbildungsveranstaltung wird von der Abteilung Personalentwicklung noch einmal überprüft. Sollte es Gründe geben, Ihre Anmeldung zu stornieren (z.B. weil keine Abstimmung zur Teilnahme an der Veranstaltung mit dem Vorgesetzten eingeholt wurde), erhalten Sie eine E-Mail mit dem Grund der Absage und einem Hinweis sich ggf. für einen anderen Termin anzumelden.
Ca. zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung schicken wir Ihnen per Mail weitere Informationen zum Kurs zu.
Die Mitarbeitervertretung der Gemeindereferent/inn/en und Pastoralreferent/inn/en hat grundsätzlich ein Anhörungs- und Mitberatungsrecht bezüglich der Auswahl der Teilnehmer/innen an beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die in Magellan für diese Berufsgruppe ausgeschrieben werden.
Für die Auswahlentscheidungen wird vorwegnehmend festgelegt, welche Kriterien der Entscheidung zugrunde zu legen sind:
So ist für die Auswahl der Teilnehmer/innen überwiegend der zeitliche Eingang der Anmeldung bei der Abteilung Personalentwicklung Pastorale Dienste maßgeblich (chronologische Reihenfolge). Dieses Kriterium ist auch im Falle einer Überbelegung anzuwenden (Warteliste). Gelten darüber hinaus weitere sachliche Kriterien für die Auswahl (wie z.B. Zuordnung zu einem Tätigkeitsprofil oder einer Berufsgruppe, wiederholte Teilnahme im gleichen Themenfeld, Regionen, Pilotpfarreien, Follow Up-Veranstaltungen) werden diese mit der Mitarbeitervertretung im Vorhinein abgesprochen.
Darüber hinaus besteht auf Seiten der Mitarbeitervertretung in jedem Fall ein Anhörungs- und Mitberatungsrecht bezüglich der konkreten Auswahl der Teilnehmer/innen, dabei werden die in der Ausschreibung benannten sachlich begründeten Teilnahmebedingungen berücksichtigt.
Teilnehmerbeiträge und Ausfallgebühren - FAQ
Wird bei allen Kursen ein Teilnehmerbeitrag erhoben?
Grundsätzlich ja. Es gibt einige Ausnahmen. Lesen Sie dazu die nächste Frage.
Für welche Kurse wird ein Teilnehmerbeitrag erhoben und für welche nicht?
Der Begriff „Weiterbildungskurse“ meint Kurse in der 3. Bildungsphase (= Fort- und Weiterbildung), die freiwilligen Charakter haben.
Eingeschlossen sind Weiterbildungskurse für Küster/innen und Pfarramtssekretär/innen.
Von Teilnehmerbeiträgen frei sind damit alle Kurse, die in der 2. Bildungsphase (Berufseinführung der Kapläne, GA, PA) stattfinden – gleichgültig ob verpflichtend oder fakultativ – und Kurse, die in der Weiterbildungsphase verpflichtenden Charakter haben.
Ferner bleiben Kurse frei von einem Teilnehmerbeitrag, die einen „besonderen Charakter“ haben. Hierzu zählen etwa der „Tag aller Pastoralen Dienste“ und die „Besonderen Seminartage“.
Wie hoch ist der Teilnehmerbeitrag?
Der Teilnehmerbeitrag für den Regelfall („Regel-Teilnehmerbeitrag“) ist zurzeit auf 12,50 € pro Teilnehmertag festgelegt.
Mit „Teilnehmertag“ ist ein voller Tag mit Übernachtung im Rahmen einer Internatsveranstaltung gemeint.
Der Teilnehmerbeitrag für Internatsveranstaltungen, bei denen Kursteile unter einem vollen Tag bleiben, oder für Tagesveranstaltungen wird anteilmäßig berechnet.
Bei langfristigen Kursen werden Teilnehmerbeiträge gemäß individueller Kalkulation erhoben.
In Magellan ist die Höhe des zu zahlenden Teilnehmerbeitrags vermerkt.
Für die Küster/innen und Pfarramtssekretär/innen können sich aus verschiedenen Gründen abweichende Teilnehmerbeiträge ergeben, diese sind ebenfalls in Magellan vermerkt.
Wie wird der Teilnehmerbeitrag gezahlt?
Sie erhalten nach der Veranstaltung eine Rechnung.
Wann wird eine Ausfallgebühr erhoben?
Wenn durch Abmeldung oder Fernbleiben ein Kursplatz frei bleibt, wird der Teilnehmerbeitrag in eine Ausfallgebühr gleicher Höhe umgewandelt. Bei kostenfreien Kursen wird eine analoge Gebühr berechnet.
Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen (personalentwicklung-pastorale-dienste@erzbistum-koeln.de).
Der Zeitpunkt, bis zu dem eine Abmeldung für den sich Abmeldenden kostenneutral bleibt, ist einheitlich auf sechs Wochen vor Kursbeginn festgelegt.
ACHTUNG: Ausfallgebühren werden unabhängig vom Grund einer Abmeldung oder Nicht-Teilnahme am Kurs erhoben.
Ausnahmen:
Es ist unerwartet eine eigene Krankheit aufgetreten (bei ärztlich nachgewiesener Krankheit) oder ein Familienmitglied ist erkrankt und muss gepflegt werden.