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Service

Beratungsangebote

Wir bieten verschiedene Beratungsangebote an. Informieren Sie sich hier über die unterschiedlichen Angebote, welche Beratung zu Ihrem Anlass passt und in welchem Rahmen die Beratung stattfindet.

Supervision

Supervision ist eine im Bereich der angewandten Humanwissenschaften entwickelte und praktizierte Lern- und Beratungsform in beruflichen Kontexten.

Supervision geht von konkreten Erfahrungen aus, mit dem Ziel der Optimierung der professionellen oder ehrenamtlichen Tätigkeit, der Entwicklung der beruflichen Identität und der Förderung der beruflichen Kompetenz im Zusammenspiel von Person, Rolle, Arbeitsfeld, institutionellen Rahmenbedingungen sowie den gesell­schaftlichen Bedingungen und deren Veränderung.

Supervision ist ein verbindlicher Bestandteil der Berufseinführungs­phase für die Pastoralen Dienste sowie der Verwaltungsleiterinnen und -leiter.

Anlässe

  • Bei Veränderungen im Arbeitsumfeld und der beruflichen Rolle
  • Als Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der eigenen Tätigkeit
  • Als Burnout-Prophylaxe
  • Für die Bearbeitung aktueller Konfliktsituationen und Entwicklung von Lösungen

Vermittlung

Anfragen werden an den/die zuständige/n Mitarbeiter/in der Stabsstelle gerichtet.

Nach einem Vorgespräch nennt die/der zuständige Mitarbeiter/in dem Anfragenden, nach fachlicher Einschätzung/Abwägung in der Stabsstelle, einen Berater/in.

Supervision kann als freiwilliges Beratungsangebot von Einzelnen, Teams und Gruppen in Anspruch genommen werden. 

Sie hat ihren Platz im Rahmen von Personalentwicklung, zur Förderung der Professionalisierung im jeweiligen Berufsfeld, sowie bei der Begleitung von längerfristigen Fortbildungs­maßnahmen. 

Supervision kann von Vorgesetzten empfohlen und auch angeordnet werden.

Die Frage, ob ein Beratungskontrakt mit der zuständigen Leitungsebene, dem Supervisanden und dem Supervisor geschlossen wird oder nicht, wird im Vorgespräch geklärt.

In Ausbildungskontexten ist der Ausbildungsträger immer beteiligt.

Vertraulichkeit

Supervision unterliegt der Vertraulichkeit. Das heißt: Informationen aus dem Beratungsprozess dürfen nur im Rahmen des verhandelten Beratungskontraktes und nicht ohne Wissen und Zustimmung der Beteiligten an Dritte weitergegeben werden. 

Für die Beraterinnen und Berater gilt die Dienstanweisung der Stabsstelle (PDF).

Zeitliche Rahmenbedingungen

Ein Supervisionsprozess umfasst in der Regel 5-10 Sitzungen (90 Minuten) inklusive der Kontraktsitzung und einer Auswertungssitzung. 

Eine Verlängerung ist nach Absprache mit allen Beteiligten und der Stabsstelle möglich.
Zwischen dem Ende eines Supervisionsprozesses und eventuellem Beginn eines neuen, soll in der Regel ein Zeitraum von 12 Monaten liegen.

Finanzierung

Die Kosten für bis zu 15 Beratungseinheiten werden durch das Erzbistum Köln getragen.

Bei Verlängerung auf bis zu max. 20 Beratungseinheiten nach Absprache mit der Stabsstelle und mit allen Kontraktpartnern ist ab der 16. Sitzung eine Eigenbeteiligung pro Beratungseinheit zu zahlen

Die Eigenbeteiligung pro Sitzung und pro Person beträgt zurzeit:

  • Kapläne, Gemeindeassistentinnen/assistenten und -referentinnen/referenten
    Pastoralassistentinnen/assistenten,Verwaltungsassistenten und -assistentinnen
    Lehrer/innen an Grund-, Haupt und Realschulen,
    Folgedienste und Mitarbeitende in den Rendanturen
    Mitarbeitende des Generalvikariates
      • Gruppensupervision 40,00 €
      • Einzelsupervision 50,00 €
  • Pfarrer, Diakone
    Pastoralreferentinnen/referenten, Verwaltungsleiter/innen
    Lehrer/innen an Gymnasien und Sonderschulen, Mitarbeitende des Generalvikariates in leitender Funktion
      • Gruppensupervision 50,00 €
      • Einzelsupervision 60,00 €

Fahrtkosten der Berater*innen werden von diesen direkt mit dem Beratungsnehmer bzw. dessen Dienststelle abgerechnet.

Leitungscoaching

Leitungscoaching bietet für Leitungskräfte eine fachkompetente, zielorientierte und diskrete Beratung zur Stärkung der Leitungskompetenz. 

Das Angebot richtet sich an alle Mitarbeiter/ innen mit Leitungsaufgaben in den verschiedenen Arbeitsfeldern des Erzbistums. 

Inhaltliche und organisatorische Vorgaben der Leitungsebene werden mit den Lerninteressen der Coachees (der Leitungskraft) verknüpft.

Anlässe

  • Bewältigung aller mit Rollenveränderungen verbundenen Herausforderungen.
  • sorgfältige Analyse des Arbeitsfeldes.
  • Entwicklung effektiver Kommunikations- und Organisationsstrukturen
  • Formulierung umsetzbarer Ziele.
  • Personalführung von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern/ und Mitarbeiter -innen.
  • Kooperative, zielorientierte Umsetzung von Aufgaben
  • Umsetzung delegierter Leitungsverantwortung

Vermittlung

Anfragen werden an den/die zuständige/n Mitarbeiter/in der Stabsstelle gerichtet.

Nach einem Vorgespräch nennt die/der zuständige Mitarbeiter/in dem Anfragenden, nach fachlicher Einschätzung/Abwägung in der Stabsstelle, einen Berater/in.

Leitungscoaching kann als freiwilliges Angebot in Anspruch genommen werden.

Dennoch besteht die Möglichkeit, dass der Fach-(Dienst-)vorgesetzte ein Leitungscoaching empfiehlt oder anordnet. 

Ein Leitungscoaching beginnt mit einem Beratungskontrakt zwischen dem Fach-/Dienstvorgesetzten dem/der Coachee und dem/der Beraterin statt.

Vertraulichkeit

Coaching unterliegt der Vertraulichkeit. Das heißt: Informationen aus dem Beratungsprozess dürfen nur im Rahmen des verhandelten Beratungskontraktes und nicht ohne Wissen und Zustimmung der Beteiligten an Dritte weitergegeben werden. 

Für die Beraterinnen und Berater gilt die Dienstanweisung der Stabsstelle (PDF) .

Zeitliche Rahmenbedingungen

Ein Leitungscoaching umfasst mit Kontrakt- und Auswertungsgespräch in der Regel 5-10 Sitzungen. 

Eine Verlängerung ist nach Absprache mit allen Beteiligten und der Stabsstelle möglich.

Zwischen dem Ende eines Leitungscoachings und eventuellem Beginn eines neuen, soll in der Regel ein Zeitraum von 12 Monaten liegen.
In der letzten Beratungseinheit findet eine Auswertung mit allen Kontraktbeteiligten statt.

Finanzierung

Die Kosten von bis zu 15 Sitzungen Leitungscoaching werden durch das Erzbistum Köln getragen. Sollte ein über die 15- Sitzung hinausgehender Bedarf entstehen, ist eine Weiterführung des Leitungscoachings im Rahmen einer Eigenbeteiligung möglich. Dieses Vorgehen ist mit der Stabsstelle sowie den Kontraktpartnern abzusprechen.

Die Eigenbeteiligung pro Sitzung und pro Person beträgt zurzeit:

  • Kapläne, Gemeindeassistentinnen/assistenten und -referentinnen/referenten
    Pastoralassistentinnen/assistenten,Verwaltungsassistenten und –assistentinnen, Lehrer/innen an Grund-, Haupt und Realschulen, Folgedienste und Mitarbeitende in den Rendanturen, Mitarbeitende des Generalvikariates
      • Gruppensupervision 40,00 €
      • Einzelsupervision 50,00 €
  • Pfarrer, Diakone, Pastoralreferentinnen/referenten, Verwaltungsleiter/innen Lehrer/innen an Gymnasien und Sonderschulen, Mitarbeitende des Generalvikariates in leitender Funktion
      • Gruppensupervision 50,00 €
      • Einzelsupervision 60,00 €

Fahrtkosten der Berater*innen werden von diesen direkt mit dem Beratungsnehmer bzw. dessen Dienststelle abgerechnet.

Konsultation

Psychosoziale Klärungshilfe für Einzelpersonen in aktuellen Situationen der Unklarheit, Problemen oder Krisen mit dem Ziel einer Erweiterung der eigenen Handlungs- und Entscheidungskompetenz.

Bei Bedarf kann auch anschließend eine weiterführende Vermittlung in andere Beratungsformen der Stabsstelle oder eine Empfehlung in außerhalb angebotene Behandlungsformate (z.B. Auszeit, Recollectio-Haus, ambulante Psychotherapie, Klinikaufenthalt) erfolgen. 

Anlässe

  • Psychosoziale Krisensituationen (Umbrüche, Überforderungen, innere und äußere Konfliktanlässe)

Vermittlung

Anfragen werden an den/die zuständige/n Mitarbeiter/in der Stabsstelle gerichtet.

Nach einem Vorgespräch nennt die/der zuständige Mitarbeiter/in dem Anfragenden, nach fachlicher Einschätzung/Abwägung in der Stabsstelle, einen Berater/in.

Konsultation kann als Beratungsangebot freiwillig in Anspruch werden.

Bei der Konsultation erfolgt der Kontraktabschluss bilateral zwischen Klientin/Klient und Beraterin/Berater.

Vertraulichkeit

Die Inhalte der Konsultation unterliegen der Vertraulichkeit. Das heißt: Informationen aus dem Beratungsprozess dürfen nur im Rahmen des verhandelten Beratungskontraktes und nicht ohne Zustimmung der Beteiligten an Dritte weitergegeben werden. 

Für die Beraterinnen und Berater gilt die Dienstanweisung der Stabsstelle (PDF).

Zeitliche Rahmenbedingungen

Eine Konsultation umfasst als kurzer Beratungsprozess 1-5 Sitzungen von 90 Minuten Dauer. 

Sollte sich im Verlauf der Konsultation herausstellen, dass eine andere Beratungsform zur Bearbeitung der Situation angemessen ist, kann der Prozess auf Wunsch des Klienten in diese Beratungsform umgewandelt und fortgeführt werden und folgt dann den für dieses Beratungsformat angegebenen Bedingungen.

Finanzierung

Die Kosten einer Konsultation werden vollständig durch das Erzbistum Köln getragen.

Suchtberatung für den Pastoralen Dienst

Suchtberatung ist ein unterstützendes Angebot für pastorale Dienste im Erzbistum Köln gemäß der Ordnung für den Umgang mit suchtgefährdeten und suchtkranken Klerikern im Erzbistum Köln (Amtsblatt Stück 7/ 2020 Nr. 70; PDF) beziehungsweise der Dienstvereinbarung für Gemeinde und Pastoralreferentinnen und –referenten (Amtsblatt Stück 12/ 2020 Nr.  147; PDF).

Anlässe

  • Suchtgefährdung
  • Suchterkrankung

Vermittlung

Anfragen richten Sie bitte an Pfarrer Christian Ott.

Vertraulichkeit

Die Inhalte der Suchtberatungsgespräche unterliegen der Vertraulichkeit.

Zeitliche Rahmenbedingungen

Suchtberatung richtet sich nach dem Ziel einer individuell wirksamen Hilfestellung für dieBetroffenen und ist daher zeitlich flexibel angelegt.

Finanzierung

Suchtberatung ist Teil der gesetzlichen Aufsichts- und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und als solche für Mitarbeitende frei. 

Psychologische Fachberatung

Psychologische Fachberatung ist das Angebot einer klärenden und beratenden Unterstützung zur Überwindung von konkreten Problemen und psychosozialen Konflikten, bei denen sich eine Problemlösung mit Hilfe von Erkenntnissen der wissenschaftlichen Psychologie nahelegt. Angefragt werden kann sie durch Verantwortliche im Personalbereich sowie in beruflichen Ausbildungskontexten.

Anlässe

  • Wiederkehrende Konflikte und Spannungen mit Mitarbeitenden
  • Klärungsbedarf im Hinblick auf konkrete Fähigkeiten und Eigenschaften einer Person
  • Entwicklungsthemen (Aufgaben und Ressourcen)
  • Psychische Erkrankungen und Konsequenzen für Mitarbeiterführung und –einsatz

Vermittlung

Anfragen richten Sie bitte an Pfarrer Christian Ott.

Psychologische Fachberatung wird angefragt durch Ausbildungs- oder Personalverantwortliche. 

In der Regel findet eine gemeinsame Vereinbarung und Auswertung aller Beteiligter statt.

Vertraulichkeit

Die Inhalte der psychologischen Fachberatung unterliegen der Vertraulichkeit. Das heißt: Informationen aus dem Beratungsprozess dürfen nur im Rahmen des verhandelten Beratungskontraktes und nicht ohne Zustimmung der Beteiligten an Dritte weitergegeben werden.

Zeitliche Rahmenbedingungen

Das Angebot richtet sich nach dem Ziel einer individuell wirksamen Problem-bearbeitung und ist daher zeitlich flexibel angelegt.

Finanzierung

Psychologische Fachberatung wird als interne Dienstleistung kostenfrei erbracht.

Teamberatung & Moderation

Teamberatung kann Teamentwicklung und Zusammenarbeit fördern. Sie nimmt dabei die berufliche Rolle, die Beziehung zu Menschen im Arbeitsbereich, die institutionellen Vorgaben, die jeweiligen Personen und das Zusammenspiel im Team in den Blick. Teamberatung steht in der Spannung zwischen den diözesanen Rahmenbedingungen und Vorgaben für den jeweiligen Verantwortungsbereich des Teams einerseits und den Beratungsanliegen des Teams andererseits.

Eine Moderation von Teamklausuren ist bei Bedarf möglich.

Anlässe

  • Entwicklung einer gemeinsamen Vision oder eines Leitbildes
  • Bewältigung hochkomplexer Situationen
  • Bewältigung von Veränderungsanforderungen
  • Entwicklung von konkreten Zielen und daraus folgender Prioritätensetzung
  • Entwicklung und Umsetzung neuer Kooperationen
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Gruppen, Teams und Gremien
  • Anstoß neuer Entwicklungen
  • Konflikt- und Krisenbewältigung

Vermittlung

Anfragen werden an den/die zuständige/n Mitarbeiter/in der Stabsstelle gerichtet.

Nach einem Vorgespräch nennt die/der zuständige Mitarbeiter/in dem Anfragenden, nach fachlicher Einschätzung/Abwägung in der Stabsstelle, einen Berater/in.

Im Team muss geklärt sein, dass alle Teammitglieder der Teamberatung zustimmen.

Teamberatung versteht sich als ein gemeinsamer Lernprozess, der von den Beteiligten freiwillig und im vorgegebenen Rahmen selbstverantwortlich gegangen werden muss. Mitunter kann eine Teamberatung empfohlen werden. Es bedarf in jedem Fall einer zustimmenden Entscheidung aller Betroffenen.

Teamberatung beginnt mit einem Kontrakt, den die Mitglieder des Teams, die Berater und ein Vertreter der zuständigen Leitungsebene miteinander aushandeln.

Vertraulichkeit

Teamberatung unterliegt der Vertraulichkeit. Das heißt: Informationen aus dem Beratungsprozess dürfen nur im Rahmen des verhandelten Beratungskontraktes und nicht ohne Zustimmung der Beteiligten an Dritte weitergegeben werden. Für die Beraterinnen und Berater gilt die Dienstanweisung der Stabsstelle (PDF).

Zeitliche Rahmenbedingungen, auch für Moderationen

Ein Teamberatungsprozess umfasst in der Regel 5-10 Sitzungen inklusive der Kontraktsitzung und Auswertungssitzung. Eine Verlängerung auf 15 Sitzungen ist nach Absprache mit allen Beteiligten und der Stabsstelle möglich.

In der letzten Beratungseinheit (auch bei vorzeitiger Beendigung) findet eine Auswertung mit allen Kontraktbeteiligten statt.

Zwischen dem Ende eines Teamberatungsprozesses und eventuellem Beginn eines neuen muss in der Regel ein Zeitraum von 12 Monaten liegen. 

Eine Moderation umfasst in der Regel maximal vier Sitzungen. Wird eine Teamberatung an eine Moderation angeschlossen, reduziert sich die max. Mögliche Sitzungszahl um die bereits in Anspruch genommenen Sitzungen.

Finanzierung

Die Kosten für bis zu 15 Beratungseinheiten werden durch das Erzbistum Köln getragen.

Bei Verlängerung auf bis zu max. 20 Beratungseinheiten nach Absprache mit der Stabsstelle und mit allen Kontraktpartnern ist ab der 16. Sitzung eine Eigenbeteiligung in Höhe von 220,00 € pro Beratungseinheit vom Beratungsnehmer bzw. dessen Dienststelle zu zahlen.

Eventuell anfallende Fahrtkosten der Beraterinnen und Berater werden von diesen direkt mit dem Pfarrer/Leiter/Leiterin des Teams abgerechnet. Weitere Kosten (ggf. Tagungskosten, Raummiete, Verpflegung, spezielles Arbeitsmaterial, ...) werden durch die betroffenen Gemeinden oder Einrichtungen finanziert.

Organisationsberatung & Moderation

Organisationsberatung richtet den Blick auf Entwicklungsmöglichkeiten und Veränderungsanforderungen. Sie unterstützt dabei, die hohe Komplexität anspruchsvoller Veränderungsherausforderungen zu bewältigen. Die Beteiligten werden befähigt, Entwicklungs- und Veränderungsprozesse selbst zu gestalten und zu bewältigen. 

Sie will der engagierten Mitverantwortung der Laien an kirchlicher Entwicklung Raum geben und diese fördern. Sie fördert Kooperation und Partizipation als unverzichtbare Elemente kirchlicher Arbeit.

Eine Moderation von Klausurtagen, von Informationsveranstaltung in Krisensituationen oder von Großveranstaltungen ist möglich.

Anlässe

  • Entwicklung einer gemeinsamen Vision oder eines Leitbildes
  • Bewältigung hochkomplexer Situationen
  • Bewältigung von Veränderungsanforderungen
  • Bestandsaufnahme der bisherigen Arbeit im konkreten sozialen Umfeld
  • Entwicklung von Konkreten Zielen und daraus folgender Prioritätensetzung
  • Entwicklung und Umsetzung neuer Kooperationen
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Gruppen, Teams und Gremien
  • Anstoß neuer Entwicklungen
  • Planung und Durchführung von Großveranstaltungen
  • Konflikt- und Krisenbewältigung

Vermittlung

Anfragen werden an den/die zuständige/n Mitarbeiter/in der Stabsstelle gerichtet.

Nach einem Vorgespräch nennt die/der zuständige Mitarbeiter/in dem Anfragenden, nach fachlicher Einschätzung/Abwägung in der Stabsstelle, einen Berater/in.

Organisationsberatung versteht sich als ein Lernprozess, der von den Beteiligten freiwillig und im vorgegebenen Rahmen selbstverantwortlich gegangen werden muss. Mitunter kann eine Teamberatung empfohlen werden. Es bedarf in jedem Fall einer zustimmenden Entscheidung aller Betroffenen.

Organisationsberatung beginnt mit einem Kontrakt, den die zu Beratenden, die Berater und ein Vertreter der vorgesetzten Stelle miteinander aushandeln.

Vertraulichkeit

Organisationsberatung unterliegt der Vertraulichkeit. Das heißt: Informationen aus dem Beratungsprozess dürfen nur im Rahmen des verhandelten Beratungskontraktes und nicht ohne Zustimmung der Beteiligten an Dritte weitergegeben werden.

Für die Beraterinnen und Berater gilt die Dienstanweisung der Stabsstelle (PDF).

Zeitliche Rahmenbedingungen, auch für Moderation

Ein Organisationsberatungsprozess umfasst in der Regel 10-15 Sitzungen inklusive der Kontraktsitzung und Auswertungssitzung. Eine Verlängerung auf 20 Sitzungen ist möglich. Verlängerungen und Unterbrechungen müssen mit der Stabsstelle und allen Kontraktpartnern abgesprochen werden.

In der letzten Beratungseinheit (auch bei vorzeitiger Beendigung) findet eine Auswertung mit allen Kontraktbeteiligten statt.

Zwischen dem Ende eines Organisationsberatungsprozesses und eventuellem Beginn eines neuen, soll in der Regel ein Zeitraum von 12 Monaten liegen. 

Eine Moderation umfasst in der Regel maximal vier Sitzungen. Wird eine Organisationsberatung an eine Moderation angeschlossen, reduziert sich die max. mögliche Sitzungszahl um die bereits in Anspruch genommenen Sitzungen.

Finanzierung

Die Kosten für bis zu 15 Beratungseinheiten werden durch das Erzbistum Köln getragen.

Bei Verlängerung auf bis zu max. 20 Beratungseinheiten nach Absprache mit der Stabsstelle und mit allen Kontraktpartnern ist ab der 16. Sitzung eine Eigenbeteiligung von 220,00 € pro Beratungseinheit zu zahlen. Diese wird dem Beratungsnehmer bzw. dessen Dienststelle in Rechnung gestellt.

Fahrtkosten der Berater und eine Materialpauschale von zurzeit 40,00 € werden von diesen direkt mit dem Beratungsnehmer bzw. dessen Dienststelle abgerechnet.

Weitere Kosten (ggf. Tagungskosten, Raummiete, Verpflegung, spezielles Arbeitsmaterial, ...) werden durch die betroffenen Gemeinden oder Einrichtungen finanziert

Prävention

> Präventionsordnung (PDF)

Websites anderer Diözesen zum Thema Supervision und Coaching

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