Supervision kann als freiwilliges Beratungsangebot von Einzelnen, Teams und Gruppen in Anspruch genommen werden.
Sie hat ihren Platz im Rahmen von Personalentwicklung, zur Förderung der Professionalisierung im jeweiligen Berufsfeld, sowie bei der Begleitung von längerfristigen Fortbildungsmaßnahmen.
Supervision kann von Vorgesetzten empfohlen und auch angeordnet werden.
Die Frage, ob ein Beratungskontrakt mit der zuständigen Leitungsebene, dem Supervisanden und dem Supervisor geschlossen wird oder nicht, wird im Vorgespräch geklärt.
In Ausbildungskontexten ist der Ausbildungsträger immer beteiligt.
Vertraulichkeit
Supervision unterliegt der Vertraulichkeit. Das heißt: Informationen aus dem Beratungsprozess dürfen nur im Rahmen des verhandelten Beratungskontraktes und nicht ohne Wissen und Zustimmung der Beteiligten an Dritte weitergegeben werden.
Für die Beraterinnen und Berater gilt die Dienstanweisung der Stabsstelle (PDF).
Zeitliche Rahmenbedingungen
Ein Supervisionsprozess umfasst in der Regel 5-10 Sitzungen (90 Minuten) inklusive der Kontraktsitzung und einer Auswertungssitzung.
Eine Verlängerung ist nach Absprache mit allen Beteiligten und der Stabsstelle möglich.
Zwischen dem Ende eines Supervisionsprozesses und eventuellem Beginn eines neuen, soll in der Regel ein Zeitraum von 12 Monaten liegen.
Finanzierung
Die Kosten für bis zu 15 Beratungseinheiten werden durch das Erzbistum Köln getragen.
Bei Verlängerung auf bis zu max. 20 Beratungseinheiten nach Absprache mit der Stabsstelle und mit allen Kontraktpartnern ist ab der 16. Sitzung eine Eigenbeteiligung pro Beratungseinheit zu zahlen
Die Eigenbeteiligung pro Sitzung und pro Person beträgt zurzeit:
- Kapläne, Gemeindeassistentinnen/assistenten und -referentinnen/referenten
Pastoralassistentinnen/assistenten,Verwaltungsassistenten und -assistentinnen
Lehrer/innen an Grund-, Haupt und Realschulen,
Folgedienste und Mitarbeitende in den Rendanturen
Mitarbeitende des Generalvikariates-
- Gruppensupervision 40,00 €
- Einzelsupervision 50,00 €
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- Pfarrer, Diakone
Pastoralreferentinnen/referenten, Verwaltungsleiter/innen
Lehrer/innen an Gymnasien und Sonderschulen, Mitarbeitende des Generalvikariates in leitender Funktion-
- Gruppensupervision 50,00 €
- Einzelsupervision 60,00 €
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Fahrtkosten der Berater*innen werden von diesen direkt mit dem Beratungsnehmer bzw. dessen Dienststelle abgerechnet.