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Köln weiterhin für Essen zuständig

Datum:
1. März 2014
Von:
Prälat Dr. Günter Assenmacher
Verlängerung auf 10 Jahre


Die bischöfliche Gerichtsbarkeit im Bistum Essen ist auch auf die nächsten 10 Jahre auf das Diözesan- und Metroplitangericht des Erzbistums Köln übertragen.

 

Dies verfügte am 12.10.2013 die Apostolische Signatur, das höchste Gericht der römischen Kurie, welches auch die Aufsicht über die Organisation der Recht­sprechung in den Bistümern der Weltkirche führt. Sie entsprach damit einer Bitte des Bischofs von Essen, Dr. Franz-Josef Overbeck. Der entsprechende – lateinisch formulierte – Beschluss ist nun veröffentlicht im Amtsblatt des Erzbistums Köln vom 1. März 2014, dort auf Seite 37.

 

So wird fortgesetzt, was bereits seit 2009 für zunächst 5 Jahre beschlossen war. Damals hatte der frühere Essener Bischof Dr. Felix Genn wegen des Priester­mangels in seiner Diözese darum nachgesucht.

 

Das bisherige Offizialat des Ruhrbistums bleibt weiterhin als "Außenstelle" des Erzbischöflichen Offizialates Köln erhalten: Die Anträge für Eheverfahren können weiter­hin in Essen eingereicht werden. Auch alle Informations- und Beratungs­gespräche sind weiterhin in Essen möglich, ebenfalls Anhörungen von Gerichts­parteien und Zeugen. Die bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter üben ihren Dienst weiterhin dort, allerdings im Auftrag des Erzbischofs von Köln aus.

  

 

Kontakt

Erzbischöfliches Offizialat

Roncalliplatz 2
50667 Köln