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Offizialatstagung 2006

Tagung der deutschsprachigen Kirchengerichte in Bensberg 2006

Kirchengerichtstagung 2006

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschsprachigen kirchlichen Gerichte (Offizialate/Konsistorien) treffen sich im Abstand von zwei Jahren zu einer mehrtägigen Fortbildung. Zuletzt war dies vom 4. bis 7. April 2006 in Bensberg bei Köln. 133 Personen waren angemeldet im Kardinal-Schulte-Haus, einer Tagungsstätte des Erzbistums Köln. Es kamen Vertreter aus 33 in- und ausländischen Diözesen von Kopenhagen bis Wien, von Trier bis Erfurt. Die Teilnehmer wurden begrüßt von Domdekan Msgr. Dr. Lorenz Wolf, Offizial der Erzdiözese München und Freising, als Vorsitzendem der Konferenz der deutschsprachigen Offiziale.


Den ersten Tag bestritt mit Vorträgen und Gruppenarbeiten Prof. Dr. Engelbert Fuchtmann von der FH München. Er rekapitulierte grundlegende Ergebnisse der Kommunikationspsychologie, die die Teilnehmer dann in kleineren Kreisen mit Erfahrungen ihrer alltäglichen Arbeit an den Gerichten verglichen. Gerade in Eheprozessen sind Beratung und Beweiserhebung ja höchst sensible kommunikative Vorgänge, in denen die Eigenanteile der Mitarbeiter der Gerichte sehr deutlich gesehen und reflektiert werden müssen.

 


Der Vormittag des zweiten Tages war einem ganz anderen Thema gewidmet: der am 25.1.2005 durch den Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte veröffentlichten Instruktion Dignitas connubii, in der die bislang im CIC/1983 an verschiedenen Stellen enthaltenen Normen zu einer kirchlichen Eheprozessordnung zusammengefasst sind.

 

Deren interessante Entstehungsgeschichte und ihre Rechtsnatur behandelte Prof. Dr. Klaus Lüdicke von der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Lüdicke ist an der dortigen Katholisch-Theologischen Fakultät nicht nur Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht, sondern auch seit vielen Jahren Mitarbeiter des kirchlichen Gerichtes der Diözese Münster. Seinen ersten Vortrag vor der Offizialen-Konferenz hielt er im Jahre 1979. Auch als maßgeblicher Initiator eines eigenen Spezialstudienganges Kanonisches Recht und Gründer eines entsprechenden Instituts hat er eine große Bekanntheit und einen großen Schülerkreis. Prof. Lüdicke ist nicht nur Herausgeber und Mitarbeiter des umfangreichsten deutschsprachigen Kommentars zum CIC, sondern auch Autor verschiedener Monographien und zahlreicher Aufsätze zu Themen des kirchlichen Ehe- und Eheprozessrechtes.

 

Auch der zweite Referent, P. Prof. Dr. Dr. Nikolaus Schöch OFM, Rom, war für viele Teilnehmer der Veranstaltung kein Unbekannter. P. Nikolaus stammt aus der Diözese Innsbruck und bekleidet eine respektable Zahl wichtiger und wichtigster Ämter und Aufgaben: er ist Zweiter Ehebandverteidiger am Höchstgericht der Apostolischen Signatur; Professor an der Fakultät für Kanonisches Recht der Päpstlichen Universität Antonianum; Universitätsdozent für Kirchenrecht an der Theologischen Fakultät der Universität Salzburg; Konsultor der Kongregation für den Klerus; Anwalt der Römischen Rota; Kommissar für die Auflösung nichtvollzogener Ehen an der Kongregation für den Gottesdienst und die Disziplin der Sakramente. In Bensberg antwortete P. Nikolaus auf eine Reihe von Fragen, die ihm zu der neuen Eheprozessordnung vorgelegt worden waren. Gerne hätte man mit ihm noch länger gesprochen, weil er als Mitarbeiter des höchsten Gerichtes weit über den deutschsprachigen Raum hinausschaut und in Rom natürlich auch vieles mitbekommt, was diesseits der Alpen möglicherweise gar nicht wahrgenommen wird. Auch P. Nikolaus ist durch eine lange Reihe einschlägiger Publikationen ein erstrangig ausgewiesener Fachmann.

 

Am Nachmittag des zweiten Konferenztages stand etwas "ganz anderes" auf dem Programm: die Besichtigung zweier höchst unterschiedlicher Stätten des "heiligen Köln", nämlich die Basilika St. Maria im Kapitol einerseits, andererseits die Kunststation St. Peter. Darauf hier einzugehen, würde den Rahmen dieses kleinen Berichtes sprengen.

 


Am letzten Konferenztag kehrte man zu einer alten Tradition zurück: zwei frisch promovierte Lizenziaten referierten die Ergebnisse ihrer Arbeiten.

 

Zunächst sprach Mag. Lic. iur. can. Gerald Gruber, Wien, über das psychologisch-psychiatrische Sachverständigen-Gutachten im kirchlichen Ehenichtigkeitsprozess und seine Bedeutung für die Urteilsfindung, ein sehr wichtiges Thema angesichts steigender Zahlen der Fälle von can. 1095 und der einschlägigen Dispositionen in Dignitas connubii.

 

Offizialatsrat Lic. iur. can. Wilhelm Handschuh aus Augsburg stellte unter dem Titel "Diözesane Schieds- und Schlichtungsstellen" die entsprechenden Rechsinstitute vor, die er für den Bereich der Deutschen Bischofskonferenz in seiner Lizenziatsarbeit untersucht hat.

 


Mit einem Dank an die Organisatoren, die Offiziale Heinz Gunkel aus Erfurt und Domkapitular Dr. Stefan Rambacher aus Würzburg sowie Domkapitular Dr. Rainer Alfs aus Essen (verantwortlich für das Kulturprogramm) endete die Veranstaltung, die von einer aufmerksamen und durchweg entspannten kollegialen Atmosphäre geprägt war.


Die nächste Tagung in dieser Reihe wird vom 21. bis 24. Oktober 2008 in Freising stattfinden.

 

 

Domkapitular Prälat Dr. Günter Assenmacher

Erzbischöflicher Offizial in Köln

 

Foto: M. Rösner-Peters

 

 

P.S.

Sie interessieren sich für die Geschichte dieser Tagungen? Sie ist dargestellt in folgendem Beitrag des Verfassers: 50 Jahre Offizialen-Tagung, in: Dem Staate, was des Staates ist – Der Kirche, was der Kirche ist. Festschrift für Joseph Listl zum 70. Geburtstag, herausgegeben von J. Isensee – W. Rees – W. Rüfner (Staatskirchenrechtliche Abhandlungen 33), Berlin 1999, S. 1063-1085.

 

Gegen Einsendung eines ausreichend frankierten und mit Ihrer Anschrift versehenen Umschlags im Format DIN A 5 übersenden wir Ihnen gerne eine 48 Seiten umfassende Broschüre 50 Jahre Offizialen-Tagung 1949 – 1998, die ein Verzeichnis aller Referate und Referenten aus diesem Zeitraum enthält.