'Konfessionelle Kooperation' im Erzbistum Köln
Öffentliche Schulen im Erzbistum Köln können für das Schuljahr 2023/24 als ergänzende
Organisationsform des Katholischen Religionsunterrichts die so genannte erweiterte ‚Konfessionelle
Kooperation‘ beantragen. Das hat der Erzbischof von Köln, Rainer Maria Kardinal Woelki, am 16. Mai
2022 bekannt gegeben.
Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht ist kein neues Fach, sondern eine weitere Organisationsform des konfessionellen Religionsunterrichts. Er kann jahrgangsweise beantragt werden; der Wechsel von evangelischer und katholischer Lehrkraft ist verpflichtend.
Informationen zum Religionsunterricht und zur Konfessionellen Kooperation können über das
Ministerium für Schule und Bildung abgerufen werden:
www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/unterricht/
Konkrete Hinweise zum Antragsverfahren und zu den verpflichtenden Fortbildungen werden in den
kommenden Wochen hier veröffentlicht.
Im Folgenden finden Sie den Text der Presseerklärung des Erzbistums Köln vom 16. Mai
2022:
Erzbistum Köln ermöglicht „Konfessionelle Kooperation“ im Religionsunterricht
Gezielte Stärkung des Religionsunterrichts und der Religionslehrenden weiter im
Fokus
Für das Schuljahr 2023/24 können Schulen im Erzbistum Köln erstmals Religionsunterricht in Form
der erweiterten Konfessionellen Kooperation beantragen.
Der Erzbischof von Köln, Rainer Maria Kardinal Woelki, hat gegenüber den Bischöfen der
NRW-Bistümer und dem Präses der Evangelischen Landeskirche im Rheinland, Thorsten Latzel, erklärt,
dass er diese zusätzliche Organisationsform des konfessionellen Religionsunterrichts künftig
zulassen möchte. In diesem Zusammenhang dankte er besonders den evangelischen Partnern: „Ich bin
froh über die Bereitschaft von Präses Latzel, in Zukunft konfessionell-kooperativen
Religionsunterricht gemeinsam mit uns zu verantworten und bin sehr zuversichtlich, dass wir auch
mit dieser ergänzenden Form des Religionsunterrichts Gott ins Gespräch mit den Kindern und
Jugendlichen bringen können.“ Die Erfahrungen der ersten Schuljahre mit Konfessioneller Kooperation
habe gezeigt, dass sie das Potential habe, beides zu fördern – religiöse Dialogfähigkeit einerseits
und die Sprachfähigkeit und Positionalität in der eigenen Konfession andererseits.
Die „Konfessionelle Kooperation“ bietet den Schulen die Möglichkeit, neben der bewährten
Organisationsform des Religionsunterrichts entsprechend der konfessionellen Zusammensetzung
katholische und evangelische Schülerinnen und Schüler in einzelnen Jahrgängen gemeinsam zu
unterrichten. Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht wird in NRW im Wechsel von einer
evangelischen und einer katholischen Lehrkraft erteilt; es entsteht dadurch kein neues Fach. Die
Schulen müssen die „Konfessionelle Kooperation“ bei den Bezirksregierungen beantragen und die
Religionslehrerinnen und -lehrer entsprechend fortbilden lassen.
2017 haben mehrere Diözesanbischöfe in NRW Kooperationsvereinbarungen mit den Präsides der
Evangelischen Landeskirchen zur Einführung konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts
getroffen. Das Erzbistum Köln hatte sich damals zunächst gegen eine Einführung entschieden. „Die
weiteren Schritte im ökumenischen Dialog und die Erfahrungen in der Weiterentwicklung des
konfessionellen Religionsunterrichts haben mich ermutigt, diesen Schritt für das Erzbistum Köln zu
gehen und dabei gleichzeitig auch eigene Schwerpunkte setzen zu können“, so Woelki.
Im Fokus stehen hier für das Erzbistum Köln Maßnahmen zur weiteren Qualitätsentwicklung des
katholischen Religionsunterrichts sowie die intensive Beratung und Begleitung der
Religionslehrenden, beispielsweise durch Fortbildungen.
Um auf das neue Format vorzubereiten, sind für das kommende Schuljahr Informations- und
Fortbildungsveranstaltungen für interessierte Schulen geplant.