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Beauftragung

Voraussetzungen für eine mögliche Beauftragung:

Die Teilnehmenden können unter bestimmten Voraussetzungen am Ende der Liturgieschulung eine Beauftragung zur Leitung von Schulgottesdiensten erhalten. Für das Ausstellen einer Beauftragung ist u.a. die Teilnahme am Grundseminar und am Besinnungswochenende sowie an mindestens zwei von vier Bausteintagen erforderlich.

(Die einzelnen Bausteine können aber auch unabhängig von der Teilnahme an der Liturgieschulung besucht werden.)

Vor Beginn des Kurses erhalten die leitenden Pfarrer, in deren Seelsorgebereich die Schulen der Teilnehmenden liegen, eine Mitteilung über die Teilnahme. Voraussetzung zur Erteilung einer Beauftragungsurkunde ist ferner, dass die Teilnehmenden mit dem leitenden Pfarrer während des Kurses den Gesprächskontakt suchen.

Beauftragungen werden auf die jeweilige Person sowie eine konkrete Schule hin ausgesprochen und sind auf drei Jahre befristet. Eine Verlängerung der Beauftragungsurkunden ist über die Abteilung Schulpastoral und Hochschulen möglich.

 

Kosten:

85 Euro pauschal pro Teilnehmerin/Teilnehmer für die komplette Schulung (inkl. Verpflegung und Übernachtung während des Besinnungswochenendes, der Verpflegung beim Grundseminar und an den Bausteintagen sowie der Kosten für die ausgehändigten Materialien).