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Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen Verjährung ein:Aufarbeitung geht weiter: Erzbistum nimmt kirchenrechtliches Verfahren gegen Düsseldorfer Pfarrer wieder auf

Symbolfoto Akten
Datum:
29. Apr. 2021
Von:
pek210429
Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen Verjährung ein

Ende des Jahres 2020 hatte die Stabsstelle Intervention des Erzbistums Köln neue Erkenntnisse zu einem Vorwurf aus dem Jahr 1995 gegen einen Düsseldorfer Pfarrer erlangt. Der Fall wurde bereits im Januar 2021 an die zuständige Staats­anwaltschaft Düsseldorf übergeben, mit der Bitte um rechtliche Prüfung und die Einleitung der notwendigen Schritte. Jetzt hat die Staats­anwaltschaft das Verfahren wegen Verjährung eingestellt.

Das vom Erzbistum Köln eingeleitete kirchenrechtliche Verfahren gegen den Geistlichen, welches gemäß den geltenden Regeln bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ruhte, kann nun wiederaufgenommen werden.

Zur Fortführung des kirchen­rechtlichen Verfahrens gehört die Anhörung des Beschuldigten, weitere Recherche und Beweissammlung sowie die Anhörung von Zeugen. Da es sich bei dem Beschuldigten um einen Kleriker handelt, folgt dann die Meldung nach Rom, das heißt, das Untersuchungs­ergebnis wird an die römische Glaubens­kongregation weitergeleitet. Wird hier ein kirchen­rechtlich relevantes Fehlverhalten festgestellt, folgt eine direkte Festlegung des Strafmaßes durch die Glaubens­kongregation oder ein kirchlicher Strafprozess. Wird kein Fehlverhalten nachgewiesen, wird der Beschuldigte rehabilitiert.

Der Düsseldorfer Pfarrer, der bis zur Klärung der Vorwürfe einstweilen beurlaubt ist, war 2017 auf ausdrückliche Empfehlung des damaligen Stadtdechanten zu einem der beiden Stellvertreter ernannt worden. Zu diesem Zeitpunkt war lediglich ein nicht strafbarer Vorfall aus dem Jahr 2001 eindeutig belegt. Dieser ist auch im Gutachten von Professor Gercke detailliert untersucht und dargestellt worden. 

Dem Erzbistum Köln ist es wichtig, jedem einzelnen potenziellen Betroffenen die notwendige Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. Das Erzbistum Köln möchte Betroffene und/oder Zeugen von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt ausdrücklich ermutigen und bitten, sich an die unten genannten externen Ansprechpersonen zu wenden:

Peter Binot

Peter Binot

Kriminalhauptkommissar a.D., Psychologischer Berater & Coach

Ansprechperson für Betroffene von sexuellem Missbrauch

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