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Keine Hinweise auf kirchliche Täternetzwerke Ritueller Gewalt:Bistümer Essen und Münster sowie Erzbistum Köln veröffentlichen Ergebnisse einer umfangreichen Untersuchung

Datum:
9. Okt. 2025
Von:
pek251009
Das Bistum Münster hat 2024 die Kanzlei Feigen · Graf (Köln) beauftragt, zu überprüfen, ob es Anhaltspunkte für kirchliche Täternetzwerke Ritueller Gewalt gibt. Das Bistum Essen und das Erzbistum Köln haben sich der Untersuchung angeschlossen. Die Ergebnisse liegen nun vor.

Essen/Köln/Münster. In den Bistümern Essen und Münster sowie im Erzbistum Köln haben in den vergangenen Jahren rund ein Dutzend Menschen Vorwürfe erhoben, sie seien Betroffene schwerster sexualisierter Gewalttaten mit rituellen Bezügen von Täternetzwerken geworden, denen neben ‚einfachen‘ Priestern inzwischen verstorbene Erzbischöfe, Kardinäle und Bischöfe – auch aus dem Erzbistum Paderborn und dem Bistum Hildesheim – angehört haben sollen. Das Bistum Münster hat im April 2024 die Kanzlei Feigen · Graf (Köln) beauftragt, zu überprüfen, ob es tatsächliche Anhaltspunkte für diese Täternetzwerke gibt. Im Juli 2024 und Januar 2025 haben sich das Bistum Essen und das Erzbistum Köln der Untersuchung angeschlossen. Die Kanzlei hat mit einem Großteil der Menschen, die die Vorwürfe erheben, intensiv gesprochen. Zudem wurde auf Basis der Gesprächsprotokolle und weiterer Akten auch ein aussagepsychologisches Gutachten erstellt. 

Die Untersuchung ist nun abgeschlossen und kommt zu den folgenden eindeutigen zentralen Ergebnissen:

  • Im Blick auf die untersuchten Fälle spricht nichts dafür, dass die Beschuldigten die ihnen vorgeworfenen Taten Ritueller Gewalt begangen haben könnten.
  • Die Untersuchung hat keinen einzigen belastbaren Hinweis auf die beschriebenen Vorwürfe Ritueller Gewalt und die beschriebenen organisierten Täternetzwerke erbracht. 
  • Allen Betroffenenaussagen ist das vollständige Fehlen konkreter objektiver Nachweise gemeinsam. 

Die Fachpsychologinnen für Rechtspsychologie, Prof. Dr. Silvia Gubi-Kelm und Dr. Petra Wolf, kommen zu der Feststellung, „dass in den vorliegenden Fällen nicht von genuinen Erinnerungen an rituellen sexuellen Missbrauch auszugehen ist. Vielmehr weisen die Informationen über die Entstehung und Entwicklung der Angaben darauf hin, dass die vorliegenden Schilderungen auf Scheinerinnerungen basieren. Die jeweiligen Aussagegenesen sind geradezu prototypisch für die Entstehung und Entwicklung von falschen autobiografischen Erinnerungen.“

Hinweis

Eine mit Blick auf die Betroffenen anonymisierte, geschwärzte Fassung des Untersuchungsberichts steht online als PDF zur Verfügung.

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