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Aussagen von Papst Franziskus und Kardinal Woelki sind miteinander vereinbar:Ergänzende Einordnung zum Interview mit Papst Franziskus vom 14.06.2022

Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki hat am 15. März eine Vereinbarung über verbindliche Kriterien und Strukturen für eine umfassende und unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bereich des Erzbistums Köln unterzeichnet.

Die „Gemeinsame Erklärung“ wurde am 22. Juni 2020 zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Johannes-Wilhelm Rörig unterzeichnet.
Datum:
14. Juni 2022
Von:
pek220614
Aussagen von Papst Franziskus und Kardinal Woelki sind miteinander vereinbar

Heute wird me­dial ein Inter­view mit Papst Franzis­kus verbrei­tet, das am 19. Mai mit den zehn Chef­redak­teurinnen und -redak­teuren der euro­päischen Kultur­zeit­schrif­ten der Jesuiten ge­führt wurde. Auf­grund der zahl­reichen Nach­fragen zu diesem Text möchte das Erz­bistum Köln fol­gende ergän­zende Ein­ordnung vor­nehmen:

Die Aus­sagen von Kar­dinal Woelki zum Hinter­grund der Aus­zeit sind korrekt. Wie Kar­dinal Woelki bereits vor eini­ger Zeit aus­geführt hat, hatte er tat­sächlich den Wunsch, ange­sichts der star­ken Belas­tung, die großen, 30-tä­gigen Exer­zitien nach dem hl. Igna­tius von Loyola zu machen. Dass daraus aber eine vier­einhalb­monatige Auszeit wurde, geht auf den Wunsch des Hei­ligen Vaters zurück.

Auch die Aus­sage, der Hl. Vater hätte den Erz­bischof um seinen Rück­tritt gebe­ten, steht letzt­lich in Ver­bindung mit den Aus­sagen von Kar­dinal Woelki. Der Papst hat die Bitte ge­äußert, Kardinal Woelki möge das Amt als Erz­bischof von Köln zur Ver­fügung zu stellen, der Kar­dinal hat diese Bitte mit in sein Ge­bet ge­nommen und dann in der Hal­tung innerer Frei­heit den Amts­verzicht ange­boten. So wurde es auch kommuniziert.

Von wei­teren Visita­tionen ist nichts be­kannt. Kürz­lich hatte die Bischofs­kongre­gation des Hl. Stuhls dem Köl­ner Erz­bischof im Rah­men eines Briefes von Kar­dinal Ouellet einen ordnungs­gemäßen Um­gang bei der Finan­zierung der Gut­achten zum Um­gang mit sexuali­sierter Ge­walt sowie der weiteren Verwen­dung der Mittel eines Erz­bischöf­lichen-­Fonds be­scheinigt. Grund­lage dafür war die Prü­fung durch den Prä­fekten der Klerus­kongre­gation.

Zu wei­teren Äuße­rungen oder Maß­nahmen der Bischofs­kongre­gation kann nur diese selbst sich äußern. Auch bitten wir um Ver­ständnis, dass wir wei­tere Aus­sagen des Hei­ligen Vaters nicht kommen­tieren.

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