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Statement zur Entscheidung des Landgerichts Köln vom 26. April 2023:Erneuter Erfolg für Kardinal Woelki: Landgericht Köln verbietet BILD-Berichterstattung

Symbolbild: Justitia mit Waage und Schwert
Datum:
26. Apr. 2023
Von:
pek230426-uni
Statement zur Entscheidung des Landgerichts Köln vom 26. April 2023

Zum wieder­holten Male hat der Kölner Erz­bischof Rainer Kardinal Woelki einen Pro­zess gegen den Axel Sprin­ger Ver­lag gewonnen. Die Presse­kammer des Land­gerichts Köln hat ihm in dem von ihm ange­streng­ten Ver­fahren gegen die BILD-Zei­tung Recht gegeben (Az. 28 O 293/21 vom 26.04.2023).

In dem Ver­fahren hatte Kardinal Woelki auf die Unter­lassung von be­stimmten ehr­verletzen­den Äußerun­gen ge­klagt, die sich mit einer von ihm im Jahre 2017 aus­gespro­chenen Beför­derung eines Pries­ters be­fassen. Mit seiner heu­tigen Ent­scheidung hat das Land­gericht Köln der BILD-Zei­tung die in der Be­richt­er­stattung getätig­ten Falsch­aus­sagen ver­boten und seine Ent­scheidung wie folgt be­gründet: „Hin­sicht­lich der Wahr­heit der Tat­sachen­behaup­tung tragen die Be­klag­ten auf­grund der Ehren­rührig­keit der Äußerung die Dar­legungs- und Beweis­last. Diese haben nicht zur Über­zeugung des Ge­richts be­wiesen, dass dem Klä­ger der In­halt der Do­kumente zum Zeit­punkt der Beför­derungs­ent­schei­dung bekannt war.“

In den voraus­gegan­genen Pro­zessen hatte das Gericht der BILD be­reits mehr­fach be­scheinigt, dass ihre Bericht­er­stattung über Kar­dinal Woelki in er­heb­licher Weise un­zulässig war. Das heu­tige Ur­teil ist noch nicht rechtskräftig.

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