Zeichen der Versöhnung:Erzbischöfliches Museum Kolumba restituiert das Gemälde „Verkündigung der Geburt Christi“
Ellen Funke (1869-1947) stammte aus Hamm und war Miterbin einer bedeutenden westfälischen Kunstsammlung, die auf den jüdischen Arzt und Kunstsammler Alexander Haindorf zurückging. Die Sammlung umfasste 101 Kunstwerke, darunter die „Verkündigung der Geburt Christi“ von Johann Koerbecke. Aufgrund der jüdischen Herkunft mütterlicherseits wurde sie im Nationalsozialismus als „jüdischer Mischling ersten Grades“ eingestuft und systematisch verfolgt. 1936 musste Funke Teile ihrer Sammlung verkaufen – darunter auch Koerbeckes „Verkündigung der Geburt Christi“. Es wird angenommen, dass der Verlust verfolgungsbedingt war und das Gemälde ohne die NS-Herrschaft nicht verkauft worden wäre. Ellen Funke gilt als Erstgeschädigte, sodass die Restitution, also die Rückgabe des Gemäldes, vorrangig an ihre Rechtsnachfolger erfolgt.
Der Weg des Gemäldes
Das Gemälde war ursprünglich die Hälfte einer beidseitig bemalten Tafel, die auf der Vorderseite die „Verkündigung“ und auf der Rückseite die „Vision des heiligen Bernhard“ zeigte. Der Kunsthändler Max Stern trennte das Werk und beide Seiten gelangten auf unterschiedlichen Wegen in deutsche Museen. Die „Vision des Heiligen Bernhard“ war zuletzt im Besitz der Bayrischen Staatsgemäldesammlungen und wurde bereits im Oktober 2025 an die Erben Funke restituiert. Die Vorderseite gelangte über mehrere Stationen 1996 als Schenkung in das Kölner Diözesanmuseum – das heutige Kolumba.
Ein Zeichen der Versöhnung
Im Dezember 2025 nahmen Mitglieder der Familie Wels, Nachfahren von Ellen Funke, das Gemälde in Köln entgegen: „Wir hatten einen beeindruckenden und emotionalen Besuch im Kolumba Museum, bei welchem wir das Bild in Empfang nehmen durften. Jederzeit fühlten wir uns sehr willkommen und hatten das Gefühl, dass die Restitution unbedingt gewollt war. Wir bedanken uns sehr herzlich und ausdrücklich bei allen Beteiligten“, so die Familie. Das Werk kehrt nun in die Sammlung Alexander Haindorf zurück. Diese möchte die Familie nach Möglichkeit wieder zusammenführen.
Mit der Restitution folgen Kolumba und das Erzbistum Köln der heute etablierten Praxis öffentlicher Sammlungen im Sinne der Washingtoner Prinzipien von 1998, die den NS-verfolgungsbedingten Entzug von Kulturgut als Folge nationalsozialistischen Unrechts begreifen. Damit trägt Kolumba zur Sichtbarkeit der betroffenen Personen und ihrer Schicksale bei und setzt als Einrichtung des Erzbistums Köln ein Zeichen der Verantwortung und Versöhnung im Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut.
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