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Erzbistum Köln stellt sich der Verantwortung:Erzbischof verzichtet auf Einrede der Verjährung

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Datum:
5. Dez. 2022
Von:
pek221205-uni
Erzbistum Köln stellt sich der Verantwortung

Köln. Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki hat entschie­den, die Einrede der Ver­jährung nicht zu erheben. Ein staat­liches Gericht soll über die Höhe der Schmerzens­geld­forderung für die Taten eines Priesters befinden, der sexuellen Miss­brauch begangen hat.

Dazu erklärt der Kölner Erzbischof Rainer Woelki: „In diesem beson­derem Fall hatte ich den Wunsch, auf die Einrede der Ver­jährung zu verzichten. Den bei­spruchs­berech­tigten Gremien bin ich sehr dank­bar, dass sie mich in meiner Ent­schei­dung unterstützen.“

Mit dem Verzicht auf die Einrede der Ver­jährung möchte das Erz­bistum zugleich prüfen lassen, ob das Gericht die bisher gezahlten Anerkennungs­leistungen als ange­messen erachtet. Diese waren von der Unab­hängigen Kommission für Aner­kennungs­leistungen (UKA) fest­gelegt und vom Erz­bistum an den Betroffenen gezahlt worden.

Die Entscheidung des Erzbischofs, auf die Ein­rede der Verjährung zu ver­zichten, bezieht sich auf den aktuell ver­handelten Fall.

Zum Hintergrund:

Ein Betroffener, der in den Jahren 1972 bis 1979 von einem Priester des Erzbistums Köln missbraucht wurde, hat vor dem Landgericht Köln Klage gegen das Erzbistum Köln auf Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 725.000 € sowie eine Feststellungsklage auf Zahlung von Schadensersatz für weitere, noch nicht bekannte Schäden erhoben. Der Missbrauchsfall ist Gegenstand des Gercke-Gutachtens, die letzte Tat liegt 43 Jahre zurück. Seinerzeit galt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren.

Als Anspruchsgrundlage macht der Betroffene eine Amtspflichtverletzung des Erzbistums Köln geltend, nach welcher die Kirche für ein rechtwidriges, schuldhaftes Verhalten ihrer Bediensteten ohne ein eigenes Verschulden haftet. Dies ist vergleichbar mit der Haftung des Staates für seine Beamten. Unabhängig vom aktuellen Gerichtsverfahren hat der Betroffene auch das Verfahren der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen durchlaufen und hat in diesem Verfahren Zahlungen in Anerkennung seines Leids erhalten. Zudem wurden Therapiekosten übernommen.

Sexueller Missbrauch ist ein Verbrechen, dessen Folgen die Betroffenen oft ein ganzes Leben lang beeinträchtigen bzw. begleiten. Die deutschen Bistümer, darunter auch das Erzbistum Köln, übernehmen für dieses erlittene Unrecht und Leid institutionelle Mitverantwortung im Rahmen des im Jahr 2021 neu gestarteten und weiterentwickelten Verfahrens zur Anerkennung des Leids. Es handelt sich hierbei um einheitliches, transparentes und unabhängiges Verfahren, in dem die Diözesen Leistungen freiwillig und unabhängig von etwaigen Verjährungsfristen erbringen, d.h. auch in Fällen, die zivilrechtlich bereits verjährt sind. Im Gegensatz zu einer Gerichtsverhandlung wird einzig eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt und kein Vollbeweis (Strengbeweis) gefordert. Die Zahlungen orientieren sich an Urteilen zu Schmerzensgeldern staatlicher Gerichte in vergleichbaren Fällen.

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