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Gezielte Stärkung des Religionsunterrichts und der Religionslehrenden weiter im Fokus:Erzbistum Köln ermöglicht „Konfessionelle Kooperation“ im Religionsunterricht

Religionsunterricht in der Schule
Datum:
16. Mai 2022
Von:
pek220516-wey
Gezielte Stärkung des Religionsunterrichts und der Religionslehrenden weiter im Fokus

Erzbistum Köln. Für das Schul­jahr 2023/24 können Schulen im Erz­bistum Köln erst­mals Religions­unterricht in Form der erwei­terten Kon­fessionellen Koope­ration bean­tragen. Der Erz­bischof von Köln, Rainer Maria Kardinal Woelki, hat gegen­über den Bischöfen der NRW-Bis­tümer und dem Präses der Evan­gelischen Landes­kirche im Rhein­land, Thorsten Latzel, er­klärt, dass er diese zusätz­liche Organisations­form des kon­fessionellen Religions­unterrichts künftig zu­lassen möchte. In diesem Zusammen­hang dankte er beson­ders den evan­gelischen Partnern: „Ich bin froh über die Bereit­schaft von Präses Latzel, in Zukunft kon­fessionell-koopera­tiven Religions­unterricht gemein­sam mit uns zu verant­worten und bin sehr zuversicht­lich, dass wir auch mit dieser ergän­zenden Form des Religions­unterrichts Gott ins Gespräch mit den Kindern und Jugend­lichen bringen können.“ Die Er­fahrungen der ersten Schul­jahre mit Kon­fessioneller Koopera­tion habe gezeigt, dass sie das Poten­tial habe, beides zu för­dern – religiöse Dialog­fähigkeit einer­seits und die Sprach­fähigkeit und Positiona­lität in der eigenen Kon­fession anderer­seits.

Die „Kon­fessionelle Koope­ration“ bietet den Schulen die Möglich­keit, neben der be­währten Organisations­form des Religions­unterrichts ent­sprechend der konfessionellen Zusammen­setzung ka­tholische und evange­lische Schülerinnen und Schüler in ein­zelnen Jahr­gängen gemein­sam zu unter­richten. Der kon­fessionell-kooperative Religions­unterricht wird in NRW im Wechsel von einer evange­lischen und einer katho­lischen Lehr­kraft erteilt; es entsteht dadurch kein neues Fach. Die Schulen müssen die „Konfessionelle Kooperation“ bei den Bezirks­regierungen bean­tragen und die Religions­lehrerinnen und -lehrer ent­sprechend fort­bilden lassen.

2017 haben mehrere Diözesan­bischöfe in NRW Kooperations­vereinbarungen mit den Präsides der Evan­gelischen Landes­kirchen zur Ein­führung konfessionell-kooperativen Religions­unterrichts ge­troffen. Das Erzbistum Köln hatte sich damals zunächst gegen eine Ein­führung ent­schieden. „Die weiteren Schritte im ökume­nischen Dialog und die Er­fahrungen in der Weiter­entwicklung des konfessionellen Religions­unterrichts haben mich ermutigt, diesen Schritt für das Erzbistum Köln zu gehen und dabei gleich­zeitig auch eigene Schwer­punkte setzen zu können“, so Woelki. 

Im Fokus stehen hier für das Erz­bistum Köln Maß­nahmen zur weiteren Qualitäts­entwicklung des katholischen Religions­unterrichts sowie die intensive Beratung und Beglei­tung der Religions­lehrenden, beispiels­weise durch Fort­bildungen. 

Um auf das neue Format vorzube­reiten, sind für das kommende Schul­jahr Infor­mations- und Fort­bildungs­veran­staltungen für interessierte Schulen geplant.

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